Pressemitteilung · 01.12.2005 KiTa-Gesetz: Bildungsziele müssen individuelle Fähigkeiten berücksichtigen
Der SSW hat heute im Landtags-Sozialausschuss einen Änderungsantrag (Umdruck 16/394) zum Kindertagesstättengesetz eingebracht. Der SSW-Abgeordnete Lars Harms fordert unter anderem, dass für jedes Kind ein individuelles Bildungsziel festgelegt werden muss und dass die besondere Entwicklung behinderter Kinder besser berücksichtigt wird.
Im Gesetzentwurf der Landesregierung werden für die Kindertagesstätten Bildungsziele formuliert, ohne zu berücksichtigen, dass Kinder unterschiedliche Voraussetzungen mitbringen. Deshalb fordern wir, dass die individuellen Kompetenzen und der Entwicklungsstand des Kindes im Mittelpunkt stehen müssen. Dieses gilt auch für Kinder mit Behinderungen, bei denen die Berücksichtigung des individuellen Standpunkts noch in besonderem Maße wichtig ist, erklärt Lars Harms.
Darüber hinaus fordert der SSW in seinem Antrag, dass die Förderung der Sprache und Kultur der dänischen und friesischen Minderheiten durch Kindertagesstätten ebenfalls als gesetzliches Bildungsziel verankert wird.
Den Änderungsantrag des SSW zum Kindertagesstättengesetz finden Sie hier