Rede · 20.06.2002 Landesbank

Ich muss ehrlich gestehen, dass ich schon etwas verwundert war über den vorliegenden Antrag des Kollegen Stritzl. Denn ich bin eigentlich der Auffassung, dass wir uns darauf geeinigt haben, personenbezogene Anträge nicht im Plenum zu diskutieren.
Wenn jetzt Kollege Stritzl im letzten Teil seines Antrages das Abstimmungsverhalten von Mitgliedern der Landesregierung bei der Wahl des künftigen Vorstandsvorsitzenden der Landesbank kritisiert, dann überschreitet er meiner Meinung nach diese Grenze. Mehr will ich zu diesem Teil des Antrages von dieser Stelle aus nicht sagen.

Der übrige Teil des CDU-Antrages – der ja auch so im Änderungsantrag von SPD und Bündnis90/Die Grünen formuliert ist – kann der SSW voll und ganz unterstützen. Die Fusion der Landesbanken von Hamburg und Schleswig-Holstein ist ein ganz wichtiger Prozess, der aktiv und konstruktiv von der Landesregierung unterstützt werden muss. Das ist ganz selbstverständlich.

Bei dem geplanten Zusammenschluss handelt es sich um zwei gleichwertige Partner, und deshalb ist es auch nur natürlich, dass ein fairer Interessenausgleich gesichert werden muss. Dabei muss die Landesregierung die Balance zwischen den berechtigten Interessen des Landes und der Zukunftssicherung der Landesbank Schleswig-Holstein wahren.

Mein Eindruck von dem bisherigen Vorgehen der Landesregierung in dieser Sache ist, dass man auf einen guten Weg ist. Die vier Eckpunkte zum Zusammenschluss, die uns im Finanzausschuss von dem Gutachter der Landesregierung vorgestellt wurden, weisen jedenfalls in die richtige Richtung.

Damit kein falscher Zungenschlag entsteht: Die Landesregierung handelt ja nicht freiwillig. Die geplante Fusion mit der Hamburger Landesbank ist ja quasi auf den wirtschaftlichen Druck zurückzuführen, der durch die Entscheidungen der Brüsseler Kommission über die Zukunft des deutschen Sparkassen- und Kreditwesens - insbesondere zur Anstaltslast und Gewährträgerhaftung der Lan-desbanken - entstanden ist. Diese Entwicklung bedauert der SSW weiterhin. Nur muss die Landes-regierung natürlich unter den gegebenen Umständen handeln. Und um die Zukunft der Landesbank zu sichern, ist die geplante Fusion die beste Alternative.

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