Pressemitteilung · 29.05.2002 Minderheitenrechte: Erst einmal vor der eigenen Haustür kehren
Zu dem Doppelvorstoß des CDU-Bundestagsabgeordneten Wolfgang Börnsen und Venstre-Folketingsmitglied Peter Christensen, die vorgeschlagen haben, dass die Minderheiten-Rechte in den Europa-Verfassungsvertrag aufgenommen werden müssen, sagte die Vorsitzende des SSW im Schleswig-Holsteinischen Anke Spoorendonk:
Es ist richtig, dass es in vielen europäischen Staaten immer noch erhebliche Probleme mit der Ab-sicherung der Rechte von Minderheiten und Volksgruppen gibt. Von daher muss man bei einer Neugestaltung der EU auch ernsthaft über einen verbesserten Stellenwert der Minderheitenrechte nachdenken.
Dennoch sollte wir erst einmal vor unserer eigenen Haustür kehren. Denn obwohl die Rechte der Minderheiten in die Schleswig-Holsteinische Landesverfassung aufgenommen sind, ist der Schutz der Minderheiten immer noch nicht in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland festgeschrieben. Leider hat sich bisher insbesondere die CDU gegen die Aufnahme der Minderheitenrechte in die Verfassung gewehrt. Auch die SPD hat sich seit der Regierungsübernahme von früheren Forderungen distanziert.
Wir hoffen deshalb, dass Herr Börnsen sich nicht nur für die Aufnahme der Minderheiterechte im Europa-Verfassungsvertrag, sondern sich auch in seiner eigenen Partei für eine Änderung des Grundgesetzes einsetzen wird. Für den SSW bleibt jedenfalls die Aufnahme der Minderheitenrechte in das Grundgesetz eine zentrale Forderung zur Bundestagswahl, so Anke Spoorendonk.