Rede · 18.11.2015 Mit IMPULS schaffen wir eine Perspektive für den Bestand unserer Infrastruktur

Lars Harms zu TOP 08 + 53 - Errichtung eines Sondervermögens „InfrastrukturModernisierungsProgramm

Im Mai letzten Jahres hat die Landesregierung angekündigt, sich einen ressortübergreifenden Überblick über die Sanierungsbedarfe der Infrastruktur im Land zu verschaffen. Vor gut einem Jahr hat sie ihren Kassensturz veröffentlicht. Erstmalig in der Geschichte des Landes wurde dem Parlament ein umfassender Infrastrukturbericht vorgelegt. Einen solchen Überblick hat es vorher noch nicht gegeben. Der Bericht wurde bereits in der Januarsitzung des Landtages debattiert. Dabei wurde zum ersten Mal deutlich, wo wir stehen. Oder anders gesagt, was alles auf uns wartet. 

Natürlich war uns bewusst, dass wir einen Sanierungsstau im Land haben. Aber niemand hat bisher gewusst, in welchem genauen Umfang. Daher ist es gut und richtig, dass wir uns diesen Überblick endlich verschafft haben. Diese erste Bestandsaufnahme über den Sanierungsstau der Infrastruktur stellt nun in kalten Zahlen dar, wie die Wirklichkeit aussieht. Und dabei ist die Wahrheit nicht immer erfreulich. Danach haben wir für den Zeitraum bis 2024 in Schleswig-Holstein einen notwendigen Sanierungs- und Investitionsbedarf der Infrastruktur in Höhe von rund 4,85 Mrd. Euro – für die das Land die alleinige oder überwiegende Verantwortung trägt. 

Dieser Mittelbedarf setzt sich zusammen aus den Bereichen Verkehrssysteme, Wasserbau, Küstenschutz, Bildungswesen, Gesundheitswesen, sonstige Landesliegenschaften, Digitalfunk und Kultur.

Nun ist es ja nicht so, dass wir das Problem bisher nicht angegangen sind. In der aktuellen Finanzplanung des Landes sind dafür aus den verschiedenen Ressorts Investitionsmittel und bestehende Sondervermögen in Höhe von rund 2,7 Mrd. Euro vorgesehen. Damit haben wir eine Finanzierungslücke von rund 2,1 Mrd. Euro. Diese Lücke wollen wir schließen. Das packen wir jetzt an und dafür errichten wir das Sondervermögen „IMPULS 2030“. 

Der nun vorliegende Bericht zum „Infrastruktur-Modernisierungs-Programm für unser Land Schleswig-Holstein“ stellt dar, wie und wofür die Mittel bis 2030 eingeplant und eingesetzt werden. Er gibt detailliert Aufschluss, wie das Finanzierungsinstrument aufgebaut wird und der beschriebene Investitionsstau abgebaut werden soll. So sind ab 2018 bis 2030 jährlich 100 Millionen Euro für IMPULS vorgesehen. Darüber hinaus werden weitere Mittel zur Verfügung gestellt, indem für die komplette Programmlaufzeit von IMPULS 2030 insgesamt 650 Mio. Euro im Haushaltsvollzug erwirtschaftet werden. Zudem beträgt der kommunale Anteil an der Krankenhausfinanzierung bis 2030 maximal 277 Mio. Euro. Hier möchte ich deutlich an die Träger appellieren, auch ihrer Verantwortung nachzukommen. Mehr denn je, benötigen wir in Zukunft eine moderne medizinische Versorgung. Mit den Investitionen in Krankenhäuser geben wir eine Antwort auf den demografischen Wandel. Aber nur im Schulterschluss mit den Trägern werden wir den Sanierungsstau bei den Krankenhäusern bewältigen können. Neben den Verkehrsmaßnahmen, sind es gerade die Krankenhäuser bei uns im Land, die einen großen Teil des Programms in Anspruch nehmen. 

Schlussendlich haben wir für den Zeitraum 2018 bis 2030 ein Gesamtvolumen in Höhe von rund 2,2 Mrd. Euro. Ich denke, dass ist eine stattliche Leistung. Trotzdem wurde bereits kritisiert, dass das Volumen für die geplanten Maßnahmen zu gering sei. Dies mag sein, aber wir machen zum ersten Mal deutlich, wie wir das Problem des Sanierungsstaus in den Beständen angehen wollen. 

Das Programm ist in zwei Stufen aufgeteilt. Wir haben die Programm-Phase I für den Zeitraum 2018 bis 2020 und die Programm-Phase II für den Zeitraum von 2021 bis 2030. Der Bericht gibt sehr detailliert Aufschluss, wie die Mittel auf die beiden Programm-Phasen aufgeteilt werden. 

Zu dem Programm neu hinzugekommen sind z.B. Digitale Agenda, Klimaneutrale Landesliegenschaften, Olympia, Barrierefreiheit, Berufsbildungsstätten, Lärmschutz und kommunale Sportstätten. Die dafür vorgesehenen 115 Mio. Euro sind bereits – wie im Bericht dargestellt – voll und ganz berücksichtigt. 

Die kommunalen Sportstätten liegen uns sehr am Herzen. Es hat sich gezeigt, dass die Sanierung der Sportstätten inkl. der Schwimmstätten für die Gemeinden eine große Herausforderung darstellt, die sie allein nicht mehr wuppen können. Aus diesem Grund haben wir in diesem Jahr 2 Millionen Euro zur Verfügung gestellt und nun auch bereits ab 2016 vorgesehen, für diesen Bereich jährlich weitere 2 Mio. Euro einzusetzen. Dies wird dann bis 2030 fortgesetzt. Soll heißen, der Landesbeitrag für kommunale Sportstätten ist für die Gesamtdauer von IMPULS mit insgesamt 26 Mio. Euro versehen. Ich denke, dies ist ein gutes Signal an unsere Gemeinden und an den Landessportverband. Und wo wir beim Sport sind: Es war für uns natürlich ein Selbstverständnis, dann auch das sportliche Zukunftsprojekt des Landes, Olympia 2024, im Programm mit zu berücksichtigen. 

Ich möchte hier nicht alle Projekte aufzählen, die im Bericht genannt sind, das kann jeder selbst nachlesen. Aber hervorheben möchte ich, dass die Schleibrücke von Lindaunis endlich angepackt wird. Damit wird auch eine alte Forderung des SSW umgesetzt. 

Überhaupt liegt ein großer Schwerpunkt des Programms auf der Straßeninfrastruktur. Hier geht es insbesondere darum, vorhandene Straßen wieder so zu ertüchtigen, dass sie dem kommenden Verkehrsaufkommen gewachsen sind. Das ist mit Sicherheit eine wichtige Ergänzung zu den Neubauprojekten, die wir dringend benötigen. Es geht also nicht nur um die wichtigen Neubauprojekte, sondern auch darum, Straßen zu renovieren und Straßen auch nötigenfalls so auszugestalten, dass zukünftige stärkere Verkehre aufgenommen werden können. Dies hat nicht nur eine Relevanz für den einzelnen Bürger, sondern dies ist insbesondere auch ein echtes Wirtschaftsförderprogramm. Nur wenn die Straßen so sind, dass Transporte ohne Schwierigkeiten möglich sind, werden sich entsprechende Unternehmen auch in der Peripherie ansiedeln können. Und nur wenn die touristischen Destinationen in Nordfriesland, Ostholstein und andernorts einfach und schnell erreicht werden können, werden die Touristen auch in Zukunft kommen. Damit ist Straßenbau auch ein echtes Zukunftsthema, das wir mit unserem Programm IMPULS auch angehen.

Unter Infrastruktur verstehen wir aber mehr als nur Straßen, Brücken und Schienen. Daher werden künftig auch die Justizvollzugsanstalten in Flensburg und Lübeck im Programm entsprechend ihres Bedarfs berücksichtigt. So ist für Lübeck der Neubau eines Gesundheitszentrums vorgesehen sowie die Modernisierung der Haftbereiche im Haus E und in Flensburg werden ebenfalls die Haftbereiche saniert. 

Auch der Kulturbereich ist für beide Programm-Phasen mit insgesamt 27,5 Mio. Euro berücksichtigt. Dort sind Maßnahmen in Molfsee, dem Schloss Eutin und im Landesmuseum vorgesehen. 

Mit IMPULS stellen wir ein Maßnahmenpaket und Sondervermögen auf die Beine, das die unterschiedlichsten Bereiche abdeckt, um den aktuellen Investitionsstau bis 2030 abzubauen. 

Mit der Schaffung eines zweckgebundenen Sondervermögens wird es künftig besser gelingen, die Mittel bedarfsgerecht einzusetzen sobald sie baureif sind. Damit schaffen wir Planungssicherheit und bekommen mehr Flexibilität in der Umsetzung. Dies gilt insbesondere für große Baumaßnahmen, bei denen eine längere Vorlaufzeit notwendig ist und sich die Mittelabflüsse dadurch verschieben können. Mit IMPULS werden wir dies künftig umgehen.

Um IMPULS auf die Beine zu stellen, benötigen wir den rechtlichen Rahmen, um die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Daher behandeln wir heute den vorliegenden Gesetzentwurf in seiner ersten Lesung. 

Nun ist es aus Sicht des Parlamentes mit Sondervermögen natürlich immer so eine Sache. Denn die Erfahrung hat gezeigt, dass die parlamentarischen Einflussmöglichkeiten beschränkt sind. Dies wollen wir so gut wie möglich abmildern. Wir wollen die Entscheidungszuständigkeit des Parlaments wahren. Die Entscheidung über die Verwendung der jährlichen Mittel wird künftig komplett im Landeshaushalt abgebildet und nicht nur im Haushalt des Sondervermögens. Damit schaffen wir die für das Parlament notwendige Transparenz zum Sondervermögen und gewährleisten damit die Entscheidungsmöglichkeit.

Dies geschieht auch durch die regelmäßige Berichterstattung durch die Landesregierung. Denn wichtig ist, dass wir flexibel auf weitere Bedarfe reagieren können. Zudem muss sich das Parlament einen umfassenden Überblick über Bau und Planung der Maßnahmen verschaffen können. Soll heißen, wir brauchen eine Evaluierung der durchgeführten Maßnahmen sowie eine Fortschreibung bestehender Maßnahmen und gegebenenfalls die Ergänzung neuer Maßnahmen. 

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir die rechtliche Grundlage, um das Sondervermögen auf sichere Beine zu stellen. Durch den ressortübergreifenden Ansatz und den anvisierten Zeitraum schaffen wir das größte Infrastrukturprogramm das Schleswig-Holstein je hatte. Statt entmutigt auf die enormen Herausforderungen zu reagieren, gehen wir einen neuen Weg, um den Sanierungsbedarf zu beheben. 

Mit IMPULS schaffen wir eine Perspektive für den Bestand unserer Infrastruktur. Das Programm ist zukunftsorientiert, komplex und mehrdimensional. Wir geben damit eine Antwort auf die Herausforderungen vor denen wir stehen, damit wir auch künftig eine gute, zuverlässige und moderne Infrastruktur für die Menschen in Schleswig-Holstein vorhalten können. Nur eine intakte Infrastruktur – in allen Bereichen – sichert Lebensqualität und dass wollen wir erreichen.

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