Rede · 25.05.2005 Mitwirkungsrechte von Elternvertretungen in Kitas

Drs. 16/12





Der SSW hatte bereits in der letzten Legislaturperiode den gleichen Gesetzentwurf der FDP zur Stärkung der Mitwirkungsrechte von Elternvertretungen in Kindertagesstätten begrüßt. Genau wie bei unserem Informationsfreiheitsgesetz war es am Ende an der 16. Legislaturperiode nicht mehr möglich diesen Gesetzentwurf in einem vernünftigen parlamentarischen Verfahren zu verabschieden und deshalb nimmt die FDP jetzt einen erneuten Anlauf.



Kernpunkt des Gesetzes ist, dass in Anlehnung zu den Elternbeiräten im schulischen Bereich jetzt auch in jedem Kreis und im jeder kreisfreien Stadt Elternvertretung für die Kindertagesstätten geschaffen werden. Der SSW hat sich schon immer für mehr Mitbestimmungsrechte der Bürgerinnen und Bürger in unserer Gesellschaft eingesetzt. So hat sich der SSW für die Drittel-Parität in den Schulkonferenzen, wo sowohl Eltern, Schüler und Lehrer an der schulischen Entwicklung mitwirken können, ausgesprochen. Für eine demokratische Bürgergesellschaft ist es entscheidend, dass die Bürgerinnen und Bürger sich aktiv an den Entscheidungsprozessen beteiligen.



Gerade dem Kita-Bereich gilt in den nächsten Jahren unsere besondere Aufmerksamkeit. Denn in den Kindertagesstätten werden wichtige Grundlagen für die weitere Entwicklung der Kinder und der späteren Bildungsprozesse geschaffen. Daher müssen die Eltern hier ein besonderes Mitspracherecht haben. Natürlich gibt es bereits heute Elternvertretungen, aber ihre Rechte sind nicht so ausgeprägt, wie die Rechte der Eltern in unseren Schulen.



Die FDP will das Ziel der verstärkten Mitwirkungsrechte der Eltern erreichen, indem gesetzlich festgeschrieben wird, dass die Sprecherinnen und Sprecher der Kinder­tagesstätten, die es bereits heute nach §17 Abs. 3 gibt, einen Elternbeirat auf Kreisebene oder in den kreisfreien Städte bilden sollen. Dieser Elternbeirat wählt dann einen Vorstand, der die Interessen der Kindertagestätten gegen über den örtlichen Trägern der Jugendhilfe und den Kommunalparlamenten vertritt.



Ein solcher gesetzlich vorgeschriebener Elternbeirat hat natürlich ein ganz anderes Gewicht gegenüber den Kommunalpolitikern als die bisherigen Elternvertretungen. Dies ist nicht ganz unwichtig, wenn wieder einmal Kürzungen im Kita-Bereich anstehen, wie es z.B. in den CDU-regierten Kreisen Schleswig-Flensburg und Nordfriesland in der Vergangenheit geschah. Auch der Vorschlag, dass die oder der Vorsitzende der jeweiligen Kreis- oder Stadtelternvertretung an den Sitzungen des Jugendhilfe­ausschusses als beratendes Mitglied teilnehmen kann, findet grundsätzlich unsere Unterstützung. So bekommen die Elternvertretungen schneller Zugang zu den relevanten Informationen und können auch Entscheidungen des Jugendhilfeausschusses schon im Vorfeld argumentativ beeinflussen.

Dass letztlich der Gesetzentwurf auch noch vorsieht, dass die Kreis- oder Stadteltern­vertre­tungen jeweils aus ihrer Mitte Vertreterinnen oder Vertreter für die Landeseltern­vertretung benennen, ist nur logisch und sinnvoll.



Im Anhörungsverfahren zu diesem Gesetzentwurf in der letzten Legislaturperiode gab es seitens der Landesregierung Verbesserungsvorschläge zum ursprünglichen Entwurf und auch die Kommunen hatten ihre Bedenken geäußert. Diese hatten befürchtet, dass das entscheidende Mitspracherecht der Kommunen über ihre Verbände bei diesem Vorschlag entzogen würde. Diese Befürchtung teilt der SSW nicht, aber wir haben ja im künftigen Anhörungsverfahren ausreichend Zeit, diese Bedenken zu diskutieren. Wichtig bleibt aber aus unserer Sicht, dass die Eltern bei der zukünftigen Entwicklung im KIta-Bereich ein besonderes Mitspracherecht bekommen.

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