Pressemitteilung · 16.12.1998 "Pallas"-Ausschuss: Für eine Beteiligung des SSW
Die Presseverlautbarungen über die Sitzverteilung in dem geplanten "Pallas-Untersuchungsausschuß" kommentiert die Vorsitzende des SSW, Anke Spoorendonk, wie folgt:
"Artikel 18 Abs. 2 der Landesverfassung sieht vor, daß die Fraktionen im Untersuchungsausschuß mit mindestens je einem Mitglied vertreten sind. Nach § 22 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtag stehen dem, der oder den Abgeordneten der nationalen dänischen Minderheit die Rechte einer Fraktion zu.
Danach ist klar, daß auch dem SSW ein Sitz in dem beantragten Untersuchungsausschuß zusteht. Dieses Recht fordert der SSW ein. Wie die Stimmen im einzelnen verteilt werden, damit die Fraktionsstärke gewahrt bleibt, überlassen wir dem Konsens aller Fraktionen."