Rede · 15.12.2016 Protokoll: Lars Harms zu TOP 37 - Integrationsgesetz des Bundes umsetzen

Es mag altmodisch klingen. Doch es gibt ein Recht auf Arbeit. Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte formuliert: „Jeder hat das Recht auf Arbeit.“ Arbeit schafft Sinn, ermöglicht die gesellschaftliche Teilhabe und stärkt die persönlichen und finanziellen Ressourcen. Arbeit ist wichtig und darum ein Recht. Tatsächlich wird den Geflüchteten genau dieses Recht vorenthalten. Zunächst wird ihr Bleibestatus ermittelt und erst danach geht es um die Integration auf den Arbeitsmarkt mit entsprechenden Förderangeboten. Dieses sequenzielle Vorgehen ist falsch und hat unschöne Folgen. Bis zur Sicherung des Status können Monate oder sogar Jahre ins Land gehen. Die Geflüchteten können in dieser Zeit nichts tun. Sie sind zur Untätigkeit verdammt. Warten und Langeweile verursachen psychische Probleme. Erwachsene Menschen können nichts anderes tun, als Spazierengehen und aus dem Fenster gucken. Das ist eine ungeheure Verschwendung.  

Denn der Vorrang der Antragsbearbeitung bereitet auch vielen Betrieben Probleme. Viele sehen nicht ein, dass sie personelle Ressourcen nicht nutzen dürfen, nur weil der Aufenthaltsstatus des Bewerbers bzw. Interessenten noch nicht geklärt ist. Viele Handwerker berichten, dass sie sich richtiggehend ins Asylrecht einlesen müssen, bevor es überhaupt zu einem Arbeitsvertrag kommt. Es besteht also die Gefahr, dass Betriebe durch das komplizierte Verfahren von der Einstellung abgeschreckt werden. Wollen Sie in einem Beschäftigten investieren, obwohl sie wissen, dass er von einem Tag zum anderen nicht mehr für sie tätig sein wird? Das tun sicherlich die wenigsten, obwohl in manchen Regionen oder in manchen Branchen Arbeitsplätze nicht besetzt werden können und dringend Arbeitskräfte gesucht werden. Da läuft doch etwas ganz verkehrt!

Wir haben das Problem, dass Arbeitsmöglichkeiten und Arbeitswille nicht zusammen kommen dürfen. Zumindest solange nicht bis der Aufenthaltstitel geklärt ist. Dabei hat das eine mit dem anderen nicht zwingend etwas zu tun. Ein Afghane kann doch eine handwerkliche Tätigkeit ausführen - unabhängig davon, ob er Asylbewerber, anerkannter Flüchtling oder ein Geduldeter ist. Sein knowhow ist doch nicht abhängig von Ausländerrecht!

Die Idee, dass sich Flüchtlinge über ihre Arbeit quasi in Deutschland einschleichen, ist völlig absurd. Es geht darum, die Zeit in Deutschland sinnvoll zu nutzen. Beschäftigung und Qualifizierung zahlen sich für jeden Menschen aus. Das, was man im Kopf hat, kann einem niemand mehr nehmen. Qualifizierung in Deutschland kann sich nach der Rückkehr ins Heimatland im wahrsten Sinne des Wortes auszahlen. In diesem Sinne sind Qualifizierungsangebote in Deutschland auch als Entwicklungshilfe für die Herkunftsländer zu sehen. Wer in Deutschland deutsch lernt, kann das in seinem Heimatland vielleicht nutzen; ebenso wenn er oder sie gelernt hat, ein Auto zu fahren oder eine Tischlerarbeit zu verrichten. Das sind also Qualifizierungen, die den Menschen unterstützen!

Der vorliegende Antrag versucht, die Beschäftigung stärker in den Fokus zu rücken. Menschen kommen nach Schleswig-Holstein, damit sie hier sicher leben können. Sie sind unsere Nachbarn und so sollten wir sie auch behandeln. Unterstützung, Deutschkurse, Arbeit und Ausbildung vom ersten Tag an helfen bei der Integration und schaffen auch Möglichkeiten bei der Rückkehr ins Heimatland. Das sollten wir uns immer wieder vor Augen halten.

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