Rede · 10.12.2003 Religionsunterricht an den Schulen in Schleswig-Holstein

Die religiöse Verankerung unserer Gesellschaft gerät ins Rutschen. Das ist keine neue Entwicklung, sondern zeichnet sich bereits seit vielen Jahren ab. Ich meine damit nicht nur die steigende Zahl von Kirchenaustritten oder die völlige Gleichgültigkeit gegenüber dem religiösen Inhalt unserer Feiertage, sondern die Beliebigkeit der Meisten gegenüber ethischen Werten. Viele Eltern haben genug damit zu tun, den Alltag auf die Reihe zu bekommen, so dass Fragen nach Gerechtigkeit und Gemeinschaft oftmals unter den Tisch fallen. Oder, was noch schlimmer ist, sie greifen zu schnellen Antworten, die meist nicht weit entfernt sind von oberflächlichen Vorurteilen.

Die Herausforderung, die aus dieser Entwicklung für die Schulen erwachsen, ist enorm. Der SSW begrüßt es daher ausdrücklich, dass die Große Anfrage der CDU dem Landtag Gelegenheit gibt, die Strukturen des Religions- und Philosophieunterrichtes unter die Lupe zu nehmen. Ich möchte hier aber ausdrücklich betonen, dass die Schulen kein Reparaturbetrieb sind. Schule muss sich nach dem richten, was sich innerhalb der Gesellschaft entwickelt. Außerdem verbietet es die Trennung von Kirche und Staat, dass Schule allen Schülern christlich-religiöse Inhalte vermittelt, egal, ob diese im Glauben mit den christlichen Religionen verbunden sind oder nicht. Einen Zwangs-Religionsunterricht lehnt der SSW ab.

Wenn sich im Schuljahr 2002/2003 insgesamt mehr als 14.500 Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein für den Philosophie- statt den Religionsunterricht entschieden haben, ist das in meinen Augen keine negative Entwicklung. Ich sehe den Religionsunterricht und den Philosophieunterricht als gleich berechtigt an. Wer als Schüler bereits mit ethischen Fragen konfrontiert wird, wird sich später als Erwachsener leichter ethischen Problemen stellen können. Die hohe Zahl der Philosophieschüler belegt aber vor allem den Wandel unserer Gesellschaft weg von den christlichen Religionen. Deren Wert- und Glaubensvorstellungen lehnen viele Menschen ab. Dementsprechend sinkt die Nachfrage der Schulen nach Fachlehrern im Fach Religion.

Das Kultusministerium zeigt im Anhang, dass die Zahl der bestandenen Lehramtsprüfungen im Fach Religion dagegen in eine andere Richtung weist: sie bleibt erstaunlich stabil. Lehramtstudenten, die später in einer Grundschule arbeiten möchten, stellen dabei den Löwenanteil unter den zukünftigen Religionslehrern. Die Landesregierung geht davon aus, dass damit der Bedarf auch in der Zukunft gedeckt sein wird. Der Religionsunterricht wird sich also nicht zum Sorgenkind entwickeln. Es ist also nicht das Fach, das aufgrund Lehrermangels ständig von Stundenausfällen bedroht sein wird. Ich weiß, dass die CDU-Fraktion vor allem aufgrund dieser Befürchtung die Große Anfrage gestellt hat. Ich selbst war mir nicht sicher, wie es um den Religionsunterricht steht. Nun liegen aber die Fakten auf dem Tisch.

Ein anderer wichtiger Punkt in der Großen Anfrage ist sicherlich der islamische Religionsunterricht, der unter Verfassungsrechtlern ja sehr umstritten ist. Obwohl viele Bundesländer, darunter seit nunmehr 14 Jahren auch Bayern, eine islamische Unterweisung in der Schule anbieten, streiten sich die Juristen immer noch darüber, ob der islamische Unterricht überhaupt zulässig ist, solange keine bundesweite Organisation der islamischen Religionsgemeinschaften bestehe. Ich denke, das diese Diskussion an den Bedürfnissen derjenigen Kinder vorbei geht, die vom Elternhaus eine eindeutige islamische Werteausrichtung erfahren. Sie sehen nicht ein, warum sie nicht so, wie ihre christlichen Mitschüler auch, mehr über ihren religiösen Hintergrund erfahren sollen – und zwar in der Schule. Das niedersächsische Modellprojekt zeigt hier meines Erachtens in die richtige Richtung. Ab dem nächsten Schuljahr wird im Rahmen eines Modellprojektes an niedersächsischen Schulen islamischer Religionsunterricht angeboten.

Ich bin sehr auf die Erfahrungen dieses Versuches gespannt. Auch Schleswig-Holstein wird sicherlich von den Erfahrungen profitieren können. Mit der geplanten Einrichtung eines Studiengangs für islamische Religionslehrer an der Uni Münster fügt sich der islamische Religionsunterricht in die deutsche Schullandschaft ein. Ich bin dafür, den islamischen Religionsunterricht selbstverständlich in Deutsch zu geben. Damit können auch Schüler aus Nordafrika oder anderen islamischen Ländern außerhalb der Türkei gleichberechtigt unterwiesen werden.

Der SSW begrüßt ausdrücklich die Bemühungen der Landesregierung, den islamischen Religionsunterricht an einigen Schulen anzubieten.

Gleichzeitig müssen wir uns als Abgeordnete der Kritik anderer Religionsgemeinschaften stellen, die ebenfalls eine Unterrichtungsmöglichkeit in der Schule wünschen. Damit komme ich auf meine Ausführungen am Anfang der Rede zurück. Wenn die Bürgerinnen und Bürger den Religionen zunehmend kritisch bis ablehnend gegenüberstehen, dann sollte sich die Schule verstärkt bemühen, ethische Inhalte abseits der religiösen Unterweisung zu vermitteln. Dabei sollte das keinesfalls innerhalb des 45-Minuten-Rasters abgehakt werden, sondern selbstverständlicher Bestandteil aller Unterrichtseinheiten sein. Ich habe selbst in meinem Schulalltag dies als Querschnittsaufgabe erlebt und sehr positive Erfahrungen damit gemacht. Schüler, die zudem die Vielfalt der Weltreligionen kennen lernen, bringen viel mehr Verständnis für Andersgläubige auf. Dieses Gebot der Toleranz lebendig zu vermitteln, ist jeden Tag wieder eine neue Herausforderung.

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