Rede · 23.01.2003 Schulgesetzänderung
Auf den ersten Blick sieht der FDP-Gesetzentwurf natürlich verlockend aus. In Zukunft sollen Eltern und Schüler sich in ihrer Region freier zwischen den einzelnen Schulen der jeweiligen Schulart entscheiden können. Das ist die Zielsetzung der vorgeschlagenen Änderung des Schulgesetzes. Eltern und Schüler sollen sich aus den regional vorhandenen Schulen künftig jene Schule aussuchen können, deren Schulprofil und -programm sie am meisten überzeugt.
Die FDP will durch diese Abschaffung der starren Schuleinzugsbereichen also mehr Wettbewerb zwischen den Schulen und Schularten schaffen. Frei nach dem liberalen marktwirtschaftlichen Prinzip, dass ein freierer Wettbewerb in diesem Bereich die Qualität des Produktes also hier die Leistungen der Schülerinnen und Schüler verbessert. Soweit die liberale Theorie. Leider gibt es aber wie immer im Leben einen großen Unterschied zwischen den theoretischen Überlegungen und der Praxis.
Natürlich weiß das auch der Kollege Klug, und deswegen hat er gleich vorsorglich in seinem Gesetzentwurf zwei Bestimmungen eingebaut, die seine liberalen Träume wieder abschwächen. Da wird nämlich festgelegt, dass die Aufnahmemöglichkeit der Schulen auch in Zukunft von ihren räumlichen Voraussetzungen und durch die vorhandene Unterrichtskapazität begrenzt wird. Dazu schlägt die FDP vor, dass Anmeldungen von Kindern und Jugendlichen, deren Wohnung in der Nähe der jeweiligen Schule liegt, bei der Aufnahme vorrangig berücksichtigt werden sollen.
Mit dieser Abschwächung ihrer eigenen Intentionen gibt die FDP ja eigentlich auch zu, dass ihr Vorschlag mit großen Problemen beladen ist. Dennoch: Trotz dieser Einschränkung bleibt der Gesetzentwurf aus Sicht des SSW ungenießbar. Wir befürchten, dass die FDP-Vorschläge letztendlich zu einem verschärften Wettbewerb zum Nachteil der schwächeren Schulen führen wird. Das es so kommen würde, liegt doch auf der Hand.
Dazu sehen wir natürlich auch Probleme für viele Kommunen, die ja oft Träger der verschiedenen Schulen sind. Wenn die Schulwahl an öffentlichen Schulen für die Eltern und Schüler völlig frei wird, verlieren die Schulträger ihre Planungssicherheit. In letzter Konsequenz könnten die Kommunen mit hohen Fixkosten bei leeren Schulen zurückbleiben. Das kann keiner wollen. Dazu laufen wir auch die Gefahr, dass sich die Schülerbeförderungskosten, die ja insbesondere in den ländlichen Kommunen einen großen Posten ausmachen, erheblich erhöhen könnten. Auch das ist nicht in öffentlichem Interesse.
Weiter ist es ja so, dass es in wirklich begründbaren Fällen auch heute schon pragmatische Lösungen vor Ort gibt, wenn die Eltern und Schüler im Einzelfall eine andere Schule als die nächstmögliche wählen. Letztendlich gibt es auch noch eine andere Möglichkeit als die Schule zu wechseln, wenn man unzufrieden mit der Schule vor Ort ist: Sowohl die Eltern als auch die Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit sich bei ihrer Schule auf demokratischem Wege zu engagieren und mögliche Missstände selber zu ändern.
Das wäre der richtige Weg, anstatt jetzt eine Schulpolitik a´la Carte einzuführen, wo man sich ohne Konsequenzen für die Allgemeinheit nur die Sahnestückchen aussuchen kann.