Rede · 13.11.2014 Schulterschluss für Zukunftsfähigkeit, für Gerechtigkeit und für ein solidarisches Schleswig-Holstein
Presseinformation
Kiel, den 13. November 2014
Es gilt das gesprochene Wort
Seit mehr als zwei Jahren beschäftigen wir uns nun mit der Reform des kommunalen Finanzausgleichs. Nachdem unter anderem der Städtetag, sowie der Landkreistag den Wunsch nach einer entsprechenden Reform schon in der letzten Wahlperiode geäußert haben, hat sich unsere Regierung quasi sofort an die Arbeit gemacht. Monate und sogar Jahre sind seither ins Land gegangen. Nicht ohne Grund, denn mit der Neuordnung der kommunalen Finanzen handelt es sich in der Tat um eines der umfassendsten Gesetzespaket, die wir im Landangegangen sind. Nicht nur diese Zeitspanne sucht seines Gleichen, sondern auch das Verfahren. Schon früh wurde die Zielrichtung kommuniziert und von ministerialer Seite wurde das ganze Land bereist. Inhaltliche Auseinandersetzungen sind natürlich nicht ausgeblieben, sollten sie ja auch gar nicht. Sondern diese Inhalte sollten diskutiert, analysiert und gegebenenfalls nachgebessert werden. Dies ist in den letzten zwei Jahren geschehen. Feststellen lässt sich im jedenfalls, dass die Zahlungsströme zwischen den kommunalen Ebenen verändert worden. Dabei wurde genau geprüft, an welcher Stelle entlastet wird und wo gegebenenfalls doppelt finanziert wurde. Das Geld folgt der Aufgabe. Genau an diesen Stellschrauben wurde gedreht, zur Entlastung der finanzschwachen Regionen im Land. Die Spielräume für die kommunale Ebene sind insgesamt günstiger geworden. Das liegt nicht nur an den Mitteln vom Bund oder den Steuereinnahmen, sondern eben auch an der Landespolitik, die nun dieses Gesetz vorlegt. Die Regionen im Land stehen im kommenden Jahr besser dar, als es die Zahlen für 2014 hergeben. Allgemein ist die finanzielle Lage der Kreise bei weitem nicht so schlecht, wie sie von Kreisvertretern dargestellt wird. Die große Mehrheit der Kreise im Land verzeichnet bei den realen Einnahmen ein deutliches Plus gegenüber 2014. Nur die Zahlen der Kreise Stormarn, Rendsburg-Eckernförde und Plön sind negativ. Wobei die negative Bilanz der zwei letztgenannten Kreise wirklich sehr überschaubar ist. Dabei müssen wir uns vor allem vor Augen führen, dass dieses System eben kein komplettes Finanzierungsprogramm der kommunalen Ebene darstellt. Das würde auch schlichtweg am Ziel vorbei gehen. Sonden das FAG ist ein Umverteilungssystem innerhalb der kommunalen Familie. Dafür ist es gedacht und das soll auch in Zukunft so bleiben. Es geht hierbei um Solidarität. Diese Solidarität verlangt natürlich besonders den steuerstarken Kommunen einiges ab. Jedoch sichert das Gesetz auch an dieser Stelle Handlungsspielräume zu. Kernaufgaben wie etwa die Infrastruktur, die Kitas oder die Schulsozialarbeit bekommen in diesem Fall eine gewisse Sonderstellung.
Für diese Zwecke erfolgen besondere Zuweisungen in der Höhe von 11, 5 Millionen Euro für die Infrastruktur, 13, 2 Millionen fallen auf die Schulsozialarbeit und 300.000 für das das Hortessen in den Kitas. Insgesamt handelt es sich also um eine Summe von 25 Millionen Euro die vollständig der kommunalen Ebene zu Gute kommen. An dieser Stelle sei auch erwähnt, dass die Schulsozialarbeit sowie die Mittel fürs Hortessen auch für die Einrichtungen der dänischen Minderheit gelten. Dies sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Diese Berücksichtigung ist nun im Gesetz eingearbeitet. Sie merken schon, minderheitenpolitische Relevanz ist allumfassend. Der Gleichbehandlungsgrundsatz für die dänischen Schulen, wie er in der Landesverfassung festgelegt ist, trägt auch hier durch.
Doch nun zu einem anderen Thema. Die Konsolidierung kommunaler Budgets sind nicht nur für uns eine der größten Herausforderungen im kommunalen Bereich, sondern diese Herausforderung wird wahrscheinlich auch für die kommenden Generationen vorerst bestehen bleiben. Daher haben wir das verfassungsrechtlich kritisierte Gesetz zur Konsolidierung kommunaler Haushalte aufgehoben und durch eine Nachfolgeregelung ersetzt, die den Kommunen bei der Entschuldung von Nutzen sein kann. Das Ziel ist es, die Gestaltungsspielräume nicht weiter einzuschränken. Wir geben den verschuldeten Kommunen somit wieder eine Chance, Fehlbedarfszuweisungen zu beantragen und geltend zu machen.
Auch in punkto Evaluation hat sich das Finanzausgleichsgesetz erheblich erneuert. Künftig sollen alle fünf Jahre die kommunalen Finanzströme überprüft werden. Eine Maßnahme, die es bisher noch nie so gegeben hat. Die erste Evaluation erfolgt bereits nach einem Jahr, das wäre dann dementsprechend das Jahr 2016. Somit soll sichergestellt werden, dass auch alle Beteiligten auf dem richtigen Weg bleiben und Webfehler im Gesetz korrigiert werden können.
Auf dem richtigen Weg bleiben sollten auch CDU und Piraten. Sie haben einen Vorschlag eingebracht, der eine Summe von 36 Millionen Euro zusätzlich in den Raum wirft. Ob dies ein richtiger Ansatz ist, will ich an dieser Stelle gar nicht bewerten. Jedoch fehlt es an dieser Stelle gänzlich an der Aussage, wo diese Summe her kommen soll. Durch den damaligen Finanzminister Wiegard wurden die Einsparungen beider Grundsicherungen in Höhe von 36 Millionen Euro an den Stabilitätsrat gemeldet. Wann dies jetzt korrigiert werden soll, dann müssen CDU und Piraten natürlich auch sagen, wo dann gespart werden soll. Dieser Vorschlag von CDU und Piraten wurde schlichtweg nicht zu Ende gedacht und ist somit wenig hilfreich.
Völlig unangebracht ist auch das Klagelied der Kreise. Die Kreise behaupten, dass sie ihre Leistungen nicht mehr finanzieren können. Eine wirklich starke Behauptung, wie ich finde. Betrachtet man die realen Finanzen, dann verlieren sie in der Tat etwas, aber die gesamte Masse Geld, das zur Verteilung ansteht, steigt auch markant und gleicht die Reformverluste aus, durch die kommende Reform. Darüber hinaus sei auch bemerkt, dass die Kreise mehr Geld vom Bund bekommen. Im vergangenen Jahr waren das rund 70 Millionen Euro und in diesem Jahr steigen diese Mittel auf gut 100 Millionen Euro. Damit werden auch die Kreise mehr Geld in der Kasse haben als früher. Ob einige Kreise die Kreisumlage erhöhen werden oder nicht, darüber hat die Landespolitik keine Entscheidungshandhabe. Dies ist kommunale Aufgabe und liegt in der Entscheidungsfreiheit der jeweiligen Kreise. Man kann dies auch nicht mit der Reform des FAG begründen.
Abschließend muss man in Anbetracht der Reform zugestehen, dass jeder seinen Beitrag zu leisten hat. Und dies geschieht, ohne dass jemand am Boden liegt. Sondern hier geht es schlichtweg um den Schulterschluss. Ein Schulterschluss für Zukunftsfähigkeit, für Gerechtigkeit und für ein solidarisches Schleswig-Holstein. Dieses Gesetz schafft nach Jahrzehnten Gerechtigkeit, wo schon lange keine mehr gab.