Pressemitteilung · 17.05.2000 SSW enttäuscht über Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, wonach der Bundestagspräsident 1996 der FDP zu Recht 12,4 Millionen Parteiförderung ausgezahlt hat, obwohl die Partei einen formellen Fehler bei der Antragstellung gemacht hatte, kommentiert die Vorsitzende des SSW im Landtag, Anke Spoorendonk, wie folgt:
"Das Urteil ist milde gesagt unbefriedigend. Man wird den Eindruck nicht los, dass hier rückwirkend Recht gesprochen wird.
Für den SSW gibt es jetzt zwei Konsequenzen: 1.) Das Parteiengesetz muss geändert werden, damit die Vorschriften eindeutig sind. 2.) Der SSW wird jetzt beim Bundestagspräsidenten die Nachzahlung der 76.000 DM beantragen, die wir 1995 nicht bekommen haben, denn nach dem Urteil war unser Vorgehen auch rechtmäßig."
Hintergrund des Urteils ist, dass der SSW gemeinsam mit anderen Parteien, darunter die "Grauen Panther" gegen die Auszahlung an die FDP Klage erhoben. Die Begründung war, dass die Bundestagspräsidentin die Parteienfinanzierung nicht an die FDP habe auszahlen dürfen, weil diese zwar einen Antrag auf Abschlagszahlungen gestellt aber die Beantragung der nach Parteiengesetz vorgesehene endgültige Feststellung versäumt hatte. Unter anderem dem SSW war bei dem selben Vorgehen die Auszahlung der Parteienfinanzierungsmittel verweigert worden.