Pressemitteilung · 29.02.2012 SSW-Initiative: Keine Lohndiskriminierung von Leiharbeitern
Die Landesregierung soll sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass Leiharbeiter den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft vor Ort erhalten.
Dies fordert der SSW in einem gestern eingebrachten Landtagsantrag, der Ende März im Parlament beraten werden soll. „Es ist niemandem zu vermitteln, dass von zwei Kollegen mit der selben Ausbildung im selben Unternehmen mit derselben Arbeit der eine 13,80 € die Stunde bekommt und der andere nur 7,89 €. Da ist der Wurm drin“, begründet der wirtschaftspolitische Sprecher der SSW-Landtagsfraktion, Lars Harms, den Vorstoß.
„Die heutige gesetzliche Regelung führt dazu, dass in den Unternehmen preiswertere Leiharbeit dauerhaft eingesetzt wird und so zunehmend die Stammbelegschaft verdrängt. Die Ungleichbehandlung ist nicht nur unerträglich für die Betroffenen, sondern auch noch volkswirtschaftlich absurd, weil die Leiharbeitslöhne teilweise nicht einmal für den allgemeinen Lebensunterhalt ausreichen und der Staat mit aufstockenden Sozialleistungen für Leiharbeiter indirekt die Unternehmen subventioniert.
Die Landesregierung muss sich deshalb im Bundesrat für eine Änderung des Arbeitsnehmerüberlassungsgesetzes einsetzen. Es muss sichergestellt werden, dass in Unternehmen eingesetzte Leiharbeiter den gleichen Lohn erhalten und zu den gleichen Arbeitsbedingungen eingesetzt werden wie die Stammbelegschaft des jeweiligen Unternehmens“, fordert Lars Harms für den SSW.