Pressemitteilung · 22.05.2003 SSW stellt Kleine Anfrage zur Neuordnung der Schülerbeförderung im Kreis Schleswig-Flensburg
Landesregierung soll zur Einführung der Elternbeteiligung an den Schülerbeförderungskosten im Kreis Schleswig-Flensburg klar Stellung beziehen!
In einer Kleinen Anfrage hat die SSW-Abgeordnete Anke Spoorendonk um eine Stellungnahme der Landesregierung zu den Plänen der Neuordnung der Schülerbeförderung im Kreis Schleswig-Flensburg gebeten. Kernstück des Konzeptes, das von der CDU-Kreistagsfraktion befürwortet wird, ist die Einführung einer Eigenbeteiligung der Eltern bzw. der volljährigen Schülerin bzw. des volljährigen Schülers mit 5,00 an den Schülerbeförderungskosten pro Monat. Dazu sagte Anke Spoorendonk:
Der SSW hat große Bedenken gegen die Einführung der Elternbeteiligung an den Schülerbeförderungskosten des Kreises. Zum einen sind wir der Auffassung, dass diese Pläne gegen den Geist von §80 des Schulgesetzes verstoßen, in dem die Schülerbeförderung der Kreise geregelt ist. Auch wenn eine Eigenbeteiligung nach §80, Absatz 2 bei der Ausstellung von Zeitkarten, die auch für private Fahrten genutzt werden können, möglich ist, so stellt sich für uns doch die Frage, ob das Modell des Kreises mit den gesetzlichen Bestimmungen wirklich in Übereinstimmung ist.
Zum anderen wird unserer Meinung nach der Grundsatz der Gleichbehandlung der Schülerinnen und Schüler und deren Eltern verletzt, wenn diese in einem Kreis sich an den Schülerbeförderungskosten beteiligen müssen und im Nachbarkreis nicht. Die Landesregierung muss daher Farbe bekennen und klar Stellung zu den Plänen des Kreises Schleswig-Flensburg beziehen.
Kleine Anfrage der SSW-Abgeordneten Anke Spoorendonk:
Ich frage die Landesregierung:
1. Inwieweit hat der Kreis Schleswig-Flensburg einschließlich der Verkehrsgesellschaft des Kreises die angestrebte Neuordnung der Schülerbeförerung mit den zuständigen Ministerien abgestimmt?
Wenn, ja mit welcher Begründung ist gegebenenfalls die Zustimmung erfolgt?
2.Ist die angestrebte Eigenbeteilung der Eltern in Übereinstimmung mit Inhalt und Zielsetzung von §80 des Schulgesetzes?
Wenn, ja mit welcher Begründung?
Wenn, nein mit welcher Begründung?
3.Welche zukünftige Folgen finanzieller und rechtlicher Art ergeben sich aus der angestrebten Neuordnung der Schülerbeförderung für den Kreis Schleswig-Flensburg und für die Schülerbeförderung in anderen Kreisen des Landes?
4.Wird der Grundsatz der Gleichbehandlung von Schülerinnen und Schülern in Schleswig-Holstein durch die Eigenbeteiligung der Eltern im Kreis Schleswig-Flensburg in Gefahr gebracht?
Anke Spoorendonk