Pressemitteilung · 19.10.2001 SSW stimmt Rasterfahndung nicht zu
Bei der heutigen zweiten Lesung zur Einführung der Rasterfahndung in Schleswig-Holstein haben die drei SSW-Abgeordneten sich der Stimme enthalten.
Der SSW kann dem Entwurf der Landesregierung nicht zustimmen, weil die Befristung zu lang, die parlamentarische Kontrolle zu lax und die Kriterien zu breit sind. Wir haben deshalb einen eigenen Änderungsantrag eingebracht, aber der ist wie alle anderen Änderungsanträge von Rot-Grün rundweg im Innen-Ausschuss abgebügelt worden, erklärte hierzu die Vorsitzende des SSW im Landtag, Anke Spoorendonk