Pressemitteilung · 29.01.2024 SSW will Schuldenbremse reformieren

Die Bundesregelung bei der Schuldenbremse soll künftig auch für die Länder gelten. Das sieht ein Antrag der SSW-Landtagsfraktion für eine Bundesratsinitiative vor (Drs. 20/1873). Hierzu erklärt der Vorsitzende der SSW-Landtagsfraktion, Lars Harms:

Nicht nur der Bund, auch die Länder haben harte Zeiten hinter sich. Migration, Corona-Pandemie, Ukraine-Krieg und der Klimawandel haben die Haushalte über Gebühr belastet. Das Geld wird knapper, die Herausforderungen aber nicht geringer.
Klar ist: Wir können uns nicht aus der Krise nicht heraussparen. Wir müssen uns aus ihr heraus investieren. Sonst droht unserer Infrastruktur der Substanzverlust.
In dieser Situation beim Straßenbau oder bei den Schulen zu sparen, wäre fatal. Denn wir alle wissen, wie viel teurer es ist, vernachlässigte Infrastruktur später neu aufbauen zu müssen, statt sie zu erhalten.
Wir können aber auch nicht jedes Problem zur unabwendbaren Notsituation jenseits staatlicher Kontrolle erklären, nur um immer neue Sondervermögen zu bilden. Das wäre unredlich und intransparent den Steuerzahlern gegenüber, und hier hat das Bundesverfassungsgericht ja auch deutliche Worte gefunden.
Redlich wäre es anzuerkennen, dass Krise nun einmal derzeit das neue Normal ist, und die staatliche Kontrolle nach dem Prinzip der Haushaltswahrheit und -klarheit wieder herzustellen.
Um neue Investitionen in den Erhalt der Infrastruktur zu ermöglichen, haben wir die Landesregierung aufgefordert eine Bundesratsinitiative zur Reform der Schuldenbremse im Grundgesetz auf den Weg zu bringen. Unser Ziel ist es, dass auch die Bundesländer  künftig strukturelle Kredite in Höhe von 0,35 Prozent des BIP aufnehmen können, so wie es für den Bund schon heute gilt.
Mit dieser Option würden dem Land Schleswig-Holstein neuer Handlungsspielraum in Höhe von rund 395 Mio. Euro enstehen, um das Land fit für die Zukunft zu halten. Wichtig ist, dass diese neue Option dann auch tatsächlich für Investitionen zum Erhalt unserer Infrastruktur genutzt wird und nicht für konsumptive Ausgaben und Wahlgeschenke. Deshalb wollen wir die Möglichkeit der Kreditaufnahme an eine Investitionsquote von mindestens 10 Prozent binden.


Der SSW-Antrag kann im Informationssystem des Landtags unter folgenden Link aufgerufen werden:
https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/drucks/01800/drucksache-20-01837.pdf

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