Pressemitteilung · 03.04.2008 SSW zum EuGH-Urteil: Keine Panikmache
Zur heutigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), dass öffentliche Aufträge nicht an die Einhaltung von Tarifverträgen gekoppelt werden dürfen, sagte der wirtschaftspolitische Sprecher des SSW, Lars Harms:
Ich rate dringend, nicht gleich in Panik zu verfallen. Die Landesregierung und die Landtagsfraktionen sollten jetzt erst einmal ganz in Ruhe die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann sehen, welcher Änderungsbedarf sich aus dem EuGH-Urteil gebenenfalls für das schleswig-holsteinische Tariftreuegesetz ergibt. Aus Sicht des SSW hat das Tariftreuegesetz in Schleswig-Holstein in den letzten Jahren dazu beigetragen, die Wettbewerbssituation des Mittelstandes zu verbessern und damit auch Arbeitsplätze in unserer Region gesichert. Deswegen wäre eine vollständige Abschaffung des Tariftreuegesetzes ein herber Rückschlag für die Unternehmen in Schleswig-Holstein und muss, wenn es rechtlich möglich ist, unbedingt verhindert werden.