Rede · 21.03.2002 Steigerung der Attraktivität des Polizeiberufs

Die zweigeteilte Laufbahn im Polizeiberuf ist ein Wunsch, dem sich mittlerweile wohl der gesamte Landtag anschließt. Aber wie allen bekannt, ist damit eine Menge Geld verbunden, das wir im Moment noch gar nicht haben. Angesichts der Perspektivlosigkeit der derzeitigen Lage ist nicht red­lich den betroffenen Menschen einzureden, dass wir die Umsetzung der zweigeteilten Laufbahn ab 2003 zusichern können. Es wäre wünschenswert, aber ohne ein Finanzierungskonzept ist es kaum durchführbar. Aus diesem Grunde könnten wir uns nur der Forderung der CDU nach Vorlage eines Kon­zep­tes zur Umsetzung der zweigeteilten Laufbahn anschließen, da in diesem Konzept neben einer Kosten und Finanzie­rungs­über­sicht auch ein Zeitrahmen enthalten sein soll. Wir halten aber nichts davon, jetzt etwas zu versprechen, was sich erst aus dem Konzept ergeben wird. Die CDU fordert eine sofortige Umsetzung, ohne dass die Finanzierung geklärt ist. Damit offenbart sie aber auch, dass sie bewusst ein Versprechen geben will, welches vermutlich nicht eingelöst werden kann.

Der zweite Punkt des CDU-Antrages – die Forderung nach einem Konzept zur Steigerung der Attrak­tivität des Polizeiberufs – beschäftigte den Innen- und Rechtsausschuss bereits im November 2000. Das zuständige Ministerium führte bereits damals aus, dass es ein derartiges Konzept gebe und man gerade im Hamburger Randbereich eine offensive Nachwuchswerbung betreibe. Zwar hätten sich auch 1999 mehr Bewerber und Bewerberinnen gemeldet, aber dies spiegele sich nicht in den Einstellungen wider. Es wäre auch noch so, dass mit günstigen Nebenwirkungen aufgrund der Ham­burger Einstellungspraxis gerechnet wird. Hinzu kommt aber nach unserer Ansicht aber, dass eine höhere Attrak­tivität von Hamburg ausgeht, da allein die Verkehrsanbindung Hamburgs besser ist, als die der Polizeischule in Eutin. In Schleswig- Holstein als Flächenland muss man ja auch noch als Bewerberin und Bewerber damit rechnen überall eingesetzt zu werden: auch zwischen Koldenbüttel und List. Daran lässt sich auch durch erhöhte Werbemaßnahmen kaum etwas ändern. Wir halten es deshalb für richtig, die Werbemaßnahmen für den Polizeidienst beizubehalten – und zwar für das ganze Land.

Die dringende Notwendigkeit einer zweiten Einsatzhundertschaft können wir nicht erkennen. Zwar sind Anfang 2000 von der Hamburger Polizei geschlossene Einheiten in Schleswig-Holstein ein­ge­setzt worden, dies galt aber auch umgekehrt von Schleswig-Holstein nach Hamburg. Aus der Ant­wort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Kollegen Schlie ergibt sich, dass die erheblichen Kosten nicht gerade dafür sprechen, eine weitere Hundertschaft zu errichten. Wir sehen jedenfalls keine zwin­gen­den Gründe hierfür, sind im Ausschuss aber für weitere Argumente immer offen.

Das gilt allerdings nicht für die von der CDU geforderte "Wachpolizei". Diese darf ich jetzt schon im Namen des SSW kategorisch ablehnen. Wir halten es für völlig indiskutabel, Polizisten zweiter Klasse einzuführen und diese nicht voll­ständig ausgebildeten Kräfte für Polizeiaufgaben einzu­setzen. Wir diskutieren ja auch mal gern über Sinn und Unsinn des Beamtenstatus. Mit der Wach­polizei greift die CDU aber voll daneben. Der Polizeidienst ist und bleibt eine hoheitliche Aufgabe die von den Aus­übenden besondere Qualitäten und volle Loyalität erfordert. Der SSW ist in diesem Hause bis­her nicht als Vorkämpferin der Privatisierung aufgetreten. Aber entweder handelt es sich um eine öffentliche Aufgabe der Sicherheit die wir ordentlich gewährleisten müssen oder nicht. Falls es Aufga­ben der Sicher­heit gibt, die nicht durch die Polizei erledigt werden müssen, dann gehören diese auch nicht in die Hand von Hilfspolizisten oder staatlichen Bürgerwehren. Wenn Polizeibeamte beim Objekt­schutz und anderen Schutzmaßnahmen auftreten, dann doch gerade weil wir dort Kräfte einsetzen wollen und müssen, die über die Möglichkeiten der Gefahrenabwehr informiert sind und diese Möglichkeiten professionell und routiniert einzusetzen wissen. Eine zweite Klasse von Polizisten mit einge­schränkten Einsatzmöglichkeiten und niedriger Qualifikation zu beschäftigen und sie mit hoheitlichen Rechten ausstatten, ist zudem gefährlich, weil Überforderungssituationen und damit falsche Reak­tionen vor­pro­grammiert sind. Da erscheint der Vorschlag der FDP wesentlich besser, mehr Verwaltungskräfte ein­zu­­setzen, damit die Polizeibeamtin­nen und -beamten mehr Vollzugsaufgaben wahrnehmen können. Das können wir eher unterstützen, aber auch hier fehlt es an einem Finanzierungsvorschlag.

Der Vorschlag der FDP, zunächst ein Umsetzungskonzept für vielfältige Verbesserungen der Situation der Polizei und der Beamtinnen und Beamten vorzulegen, halten wir für sinn­voller. So kann auch der Punkt der Finanzierung mit geklärt werden. Erst danach sollte sich der Land­tag über die tatsächliche Umsetzung entscheiden. Vorher lassen sich die Folgen nämlich überhaupt nicht abschätzen.

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