Rede · 15.11.2017 Straßenbaukompetenz im Land halten

Flemming Meyer zu TOP 7 - Änderung des Straßen- und Wegegesetzes

„Die SSW-Fraktion hat das in dieser Stelle auch schon mal gesagt, dass die Straßen im Land durch das Land weiter verwaltet werden müssen.“

Wir diskutieren das Thema Straßen und Wege derzeit an vielen Fronten. Das ist einerseits anstrengend, bündelt aber gleichzeitig auch einige Fragen. Vor diesem Hintergrund möchte ich noch einmal eines klar sagen: die Landesbehörden behaupten sich auf bei Straßenbau, -planung und –instandsetzung  gut  - auch im Vergleich mit anderen. Auch wenn das Ansehen der Männer in Signalfarben wegen der Verbindung zu Baustellen auf der Straße  nicht immer gut ist, ist die Kompetenz des Landesbetriebs hier im Hause wohl unumstritten. Zuletzt hat diese Einschätzung ein Gutachten ausdrücklich hervorgehoben. Dabei ging es um die Frage, ob nicht doch lieber der Bund die Straßen im Land verwalten sollte, was ja jetzt der Landesbetrieb im Auftragsverfahren erledigt. Mitnichten, lautet das klare Urteil der Experten. Die SSW-Fraktion hat das in dieser Stelle auch schon mal gesagt, dass die Straßen im Land durch das Land weiter verwaltet werden müssen. Alles andere schafft nur Probleme und Reibungsflächen. Aber es ja immer gut, wenn man das noch hört und liest, wovon man selbst überzeugt ist. Im Gutachten ist von dezentralem Wissen der Landesbetriebs die Rede, das im Sinne reibungsloser Abläufe es zu bewahren gilt. Trotz zu erwartender Synergieeffekte spricht sich das Gutachten klar gegen eine Auslagerung der Kompetenzen aus. Auch aus diesem Grund erteilte der Ausschuss der Abgabe von Kompetenz vom Land an den Bund eine klare Absage.

Dazu passt der vorlegte Gesetzentwurf, der die Kompetenz des Landes weiterentwickeln möchte.

Wir haben ja bereits eine ähnliche Behörde in Sachen Planfeststellung, und zwar das Amt für Planfeststellung Energie. Wenn man sich mal umhört, ist dieses Amt wohl kaum bekannt. Für mich ist damit klar: Dort werden also sehr geräuschlos und effizient die Planfeststellungsverfahren für Höchstspannungsfreileitungen sowie große Gasversorgungsleitungen durchgeführt.  Anders als 2012, als der zuständige Minister das neue Amt für Planfeststellung Energie per Erlass einrichtete, begeben wir uns nun aber für das Amt Planfeststellung Verkehr in ein richtiges Gesetzgebungsverfahren, weil klarstellende Zuständigkeitszuweisungen erfolgen sollen.  Das bedeutet im Einzelnen, dass der Landesbetrieb Zuständigkeiten im Bereich der Planfeststellung von Landesstraßen und von Bundesstraßen an das neue Amt zu übertragen hat. 

Dieser Weg über ein Gesetzgebungsverfahren gibt uns noch einmal Gelegenheit, nach den Kosten zu fragen.  Der Minister bleibt an dieser Stelle im Entwurf bewusst undeutlich, wenn es um die Kosten geht, die mit dieser Verlagerung zusammenhängen. Er verweist auf das Haushaltsaufstellungsverfahren für 2018. Ich kann Ihnen aber jetzt schon versprechen, dass die Neuschaffung des Amtes sicherlich Mehrkosten nach sich ziehen wird. Ich bin aber der festen Überzeugung, dass wir diese Kröte schlucken, wenn die Effizienz verbessert wird und die Verfahren insgesamt beschleunigt werden. Dann ist das neue Amt Planfeststellung Verkehr eine Investition in die Zukunft. 

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