Rede · 18.02.2004 Unterrichtung des Landtags durch die Landesregierung

Schon die Enquete-Kommission Verfassungs- und Parlamentsreform, die zusammen mit dem vom Landtag eingesetzten Sonderausschuss die neue Landesverfassung vorbereitete, befasste sich mit der Problemstellung, wie eine Unterrichtung des Landtages durch die Landesregie­rung zu erfolgen habe, wenn die Zuständigkeiten des Parlaments betroffen sind. Damals betrat man mit solchen Forderungen Neuland, heute ist daraus zum Glück politischer Alltag gewor­den.

Konkret heißt dies, dass Schleswig-Holstein seit 1990 in Artikel 22 der Landesverfassung geregelt hat, was die Informationspflicht der Landesregierung gegenüber dem Landtag beinhaltet. Dass sie nämlich verpflichtet ist, den Landtag über die Vorbereitung von Gesetzen sowie über Grundsatzfragen der Landesplanung, der Standortplanung und Durchführung von Großvorhaben frühzeitig und vollständig zu unterrichten. Das gleiche gilt für die Vorberei­tung von Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, für die Mitwirkung im Bundesrat sowie für die Zusammenarbeit mit der EU. Ich denke, dass es vor dem Hintergrund des vor­liegenden Gesetzentwurfes gut ist, sich daran zu erinnern, dass wir nicht bei Null anzu­fangen brauchen. Dennoch – und das ist der springende Punkt: Artikel 22, Absatz 3 lautet: “Das Nähere regelt ein Gesetz.“ Und so ein Gesetz liegt bis heute nicht vor. Daher begrüßen wir den Vorstoß der CDU, weil er diese unerledigte Hausaufgabe des Parlaments einfordert. Am wichtigsten ist uns dabei den Vorschlag zu einer Vereinbarung zwischen dem Landtag und der Landesregierung, denn – wie es im Kommentar zur Landesverfassung heißt: Die Unter­richtungspflicht ergibt sich unabhängig aus der Verfassung und kann auch ohne gesetzliche Konkretisierung erfolgen.

Aus der Sicht des SSW stellt ein Parlamentsinformationsgesetz somit ein Stück „politische Normalität“ dar, die von uns allen nur gewollt sein kann. Ich erspare mir also eine Diskussion darüber, ob das Glas bis jetzt halb voll oder halb leer gewesen ist – wie gut oder wie schlecht die Landesregierung ihrer Informationspflicht bisher nachgekommen ist.

Verbesserungswünsche gibt es aus unserer Sicht allemal, so z.B. die rechtzeitige Unterrich­tung über Gesetzesvorhaben, die sich in der Anhörung befinden. Viel wichtiger ist aber, dass es neue Entwicklungen gibt - zum Beispiel im Bereich der norddeutschen Kooperation, wo wir es vermehrt mit Staatsverträgen zu tun bekommen – die es nötig machen, dass wir die Informationspflicht der Landesregierung überprüfen und neu definieren. Neu ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Themen „Bundesratsangelegenheiten“ und „Vorhaben der Europäischen Union“ heute in den Mittelpunkt der Debatte gerückt sind. Und hier gibt es noch einiges zu tun. Gleichwohl haben wir im Europaausschuss - der ja auch Bundesratsaus­schuss ist – erreicht, dass die Unterrichtung wesentlich besser verläuft als noch am Anfang der jetzigen Legislaturperiode.

Mit anderen Worten: Die Einführung eines Parlamentsinformationsgesetzes hat nicht zuletzt etwas mit dem zu tun, was wir unter der Überschrift „Lübecker Erklärung“ im letzten Jahr als Ergebnis des ersten Föderalismuskonvents der Landesparlamente mit nach Hause nehmen konnten. Für den SSW steht fest: wir sind weiterhin in der Pflicht, uns mit den Forderungen der Lübecker Erklärung auseinanderzusetzen. Wenn wir die Landesparlamente stärken wollen – dem Bund und der EU gegenüber - dann sollten wir mehr als bisher die Möglichkeiten nutzen, die uns im gesetzgeberischen Bereich noch verblieben sind. Konkretes Handeln bewirkt viel mehr - und findet auch stärker Akzeptanz bei den Menschen im Lande - als immer wieder Resolutionen oder Anträge zu verabschieden, worin die Bundesregierung oder die EU zum Handeln aufgefordert wird. Wir als Landtag müssen also selbst wollen und selbst wirken. Und aus eben diesem Grund ist es wichtig, dass wir versuchen die Unterrichtungs­pflicht der Landesregierung so konkret und so handelbar wie möglich zu gestalten. Das hinzubekommen, wird in den kommenden Ausschussberatungen die Hauptaufgabe sein.

Dankenswerter Weise hat uns der Landtagsdirektor ja schon die Ergebnisse seiner „Direkto­ren­umfrage“ zur Verfügung gestellt. Daraus ist ersichtlich, wie vielfältig das Bild auf Bundes­ebene ist. Die CDU hat sich bei ihrem Gesetzentwurf mit Vereinbarung von ihrer Bayern-Connection leiten lassen. Das ist legitim, dennoch sollten wir nicht vergessen, dass Schles­wig-Holstein eben nicht Bayern ist. Und daher – ganz zuletzt – noch ein Stoßseufzer. Wir hätten uns gewünscht, wenn unsere interfraktionelle Arbeitsgruppe zum Thema Föderalismus den Gesetzentwurf eingebracht hätte. Wir sind der Überzeugung, dass es gerade bei Initiati­ven, die zur Stärkung der Parlamentsarbeit beitragen sollen, darauf ankommt, dass von vorn herein das Parlament als Ganzes da hinter steht.

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