Rede · 12.07.2000 Verbeamtung von Lehrerinnen und Lehrern
Der SSW steht weiterhin dazu, dass Beamte im Prinzip nur für hoheitliche Aufgaben in der Verwaltung des Staates eingesetzt werden sollten. Deshalb ist es eigentlich auch nicht einzusehen, warum Lehrerinnen und Lehrer Beamte sein müssen. Wir sind weiterhin der Meinung, dass angestellte Lehrkräfte viel flexibler im Schuldienst eingesetzt werden können. Auch stehen wir zu der Aussage, dass eine Verbeamtung langfristig eine große finanzielle Belastung für den Landeshaushalt darstellt. Denn durch eine Verbeamtung von angestellten Lehrern, wird den künftigen Generationen von Steuerzahlern eine hohe Pensionslast zugeschoben.
Wir bleiben ebenfalls bei der Auffassung, dass es für die Zukunft der Bundesrepublik unausweichlich bleibt, Beamte in die Beitragspflicht einzubeziehen. Die zwei Systeme - hier Angestellte, dort Beamte - müssen zusammengeführt werden. Nicht zuletzt aus finanziellen Gründen. Vor dem Hintergrund der Diskussion um Verwaltungsreform und Modernisierung der Verwaltung ist es sehr bedauerlich, dass in der Praxis die alten Strukturen in Bund und Land sehr schwer wegzubekommen sind.
Deshalb stand der SSW der Entscheidung der Landesregierung vom letzten Jahr, angestellte Lehrkräfte ins Beamtenverhältnis zu übernehmen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, auch mit gemischten Gefühlen gegenüber. Allerdings blieb der Landesregierung damals kaum eine andere Wahl, als jetzt erst einmal einen Schlussstrich bei der Entbeamtungspolitik zu ziehen. Denn zu den kurzfristigen Einsparmöglichkeiten kam die sehr schwer zu vermittelnde Tatsache, dass angestellte Lehrkräfte unter dem Strich weniger als verbeamtete Kollegen in ihrer Gehaltstüte vorfanden. Hier hätte sich der SSW allerdings auch ein Tarifabkommen zwischen Landesregierung und angestellten Lehrkräften gewünscht.
Der damals vorgeschlagene Kompromiss, dass angestellte Lehrkräfte unter bestimmten Voraussetzungen nach fünf Jahren in ein Beamtenverhältnis übernommen werden können, erschien uns vor dem Hintergrund der misslichen Lage akzeptabel. Auch der SSW hatte sich immer dafür ausgesprochen, dass ein Alleingang Schleswig-Holsteins in dieser Frage auf Dauer nicht durchzuhalten sei.
Angesichts der katastrophalen Haushaltslage des Landes und der zu erwartenden Kürzungen in vielen wichtigen gesellschaftlichen Bereichen stehen wir aber vor einer neuen Situation, die dazu führt, dass man den Beschluss vom letzten Jahr wieder überdenken sollte. Der CDU-Antrag sieht dann auch vor, allen angestellten Lehrerinnen und Lehrern auf eigenem Antrag hin in das Beamtenverhältnis zu übernehmen.
Sollte die Landesregierung Kürzungen in Kernbereichen - bei den Kommunen, im Sozial-, Jugend- und Kulturbereich oder bei den Minderheiten - vornehmen, die nicht mehr hinzunehmen sind, ist der SSW schweren Herzens bereit, über eine Verbeamtung aller Lehrerinnen und Lehrer nachzudenken. Denn es ist ja richtig, dass der Landeshaushalt dadurch kurzfristig große Summen spart. Obwohl wir also im Prinzip weiter dafür eintreten, dass alle Lehrerinnen und Lehrer Angestellte sein sollten, muss man sich ernsthaft überlegen, ob man weiterhin als einziges Bundesland eine Entbeamtungspolitik im Schuldienst aufrechterhalten kann, die im Jahr kurzfristig 50 Millionen DM an Kosten verursacht, wenn man gleichzeitig im vielen wichtigen gesellschaftlichen Bereichen Einsparungen vornimmt.
Wir können allerdings den CDU-Antrag heute so nicht zustimmen. Die Landesregierung sollte unserer Meinung nach noch mal einen Versuch starten, auf Bundesebene eine einheitliche Regelungen für den Status von Lehrerinnen und Lehrern im Landesdienst zu schaffen. Diese Regelung sollte ein einheitliches Dienstrecht und eine Angleichung der Versorgungssysteme umfassen. In Koalitionsvertrag von Rot-Grün in Nordrhein-Westfalen die Entbeamtung von Lehrerinnen und Lehrern festgeschrieben worden. Vielleicht ergeben sich daraus neue Möglichkeiten eine bundeseinheitliche Regelung zu finden. In dem Sinne haben wir einen eigenen Änderungsantrag zum CDU-Antrag eingebracht. Dazu fordern wir die Landesregierung auf, noch vor der Verabschiedung des Haushalts 2001 dem Landtag einen Bericht über die Perspektiven und Möglichkeiten, eine einheitliche Regelung zeitnah auf Bundesebene umzusetzen, vorzulegen.