Rede · 19.06.2020 Rede zu Protokoll gegeben Wasserrettung kann nicht bis im Herbst warten
„Die Kommunen und die Träger der Wasserrettung brauchen jetzt Rechtssicherheit und nicht erst nach der Badesaison.“
Lars Harms zu TOP 18 - Öffentliche Sicherheit im Badewesen (Drs. 19/2244)
Niemand muss ein Startsignal geben: steigen die Temperaturen, zieht es die Menschen ans Wasser. In Schleswig-Holstein gibt es viele Gelegenheiten, dieser Leidenschaft zu frönen. Aber nicht überall ist das gefahrlose Schwimmen möglich. Strömungen oder Priele bergen erhebliche Gefahren. Darum organisieren mehrere Organisationen die Wasserrettung vor Ort. Durch sehr viel ehrenamtliches Engagement haben sich in den letzten Jahrzehnten entsprechend verlässliche Strukturen entwickelt. Doch die Rettungsketten sind nicht immer lückenlos, weil es Kommunikationsprobleme zwischen den Organisationen gibt. So kann es auch bei funktionierender Badeaufsicht zu zeitlichen Verzögerungen kommen. Das muss nicht sein. Wenige organisatorische Vorkehrungen reichen aus, um dieses Problem zu beheben. Darum sollten wir das schleunigst angehen.
Wir wissen alle, dass die Zahl der Menschen, die gut und sicher schwimmen können, in den letzten Jahren rückläufig ist. Gerade bei Kindern kann das schlimme Folgen haben. Eltern können jetzt selbst entscheiden, ob sie eine Badestelle nutzen, weil für sie zukünftig klar erkennbar ist, ob und wann eine Badeaufsicht erfolgt. Sie können jetzt auch mit einem Blick sehen, wenn an der Badestelle keine Wasserrettung vor Ort ist. Die Klarstellung im Landeswassergesetz, dass der Gemeingebrauch einer Badestelle auf eigene Gefahr erfolgt, war lange überfällig.
Das bedeutet im Umkehrschluss nicht, dass wir die Menschen vom Strand oder von Seen abhalten wollen. Das Schwimmen bleibt ja weiterhin möglich, aber eben auf eigene Gefahr. Wer kleine Kinder oder Nichtschwimmer dabei hat, sollte diese Stellen nicht nutzen, sondern sich etwas anderes suchen. Auswahl haben wir in Schleswig-Holstein ja reichlich.
Ein weiterer Kritikpunkt, den ich hörte: Betreiber von Badestellen wie die Kommunen, seien mit dem Gesetzesvorhaben von ihren Verpflichtungen entbunden. Das ist falsch. Der Gesetzentwurf enthält keinen Freifahrtsschein, wie von einigen Kritikern behauptet. Betreibt eine Gemeinde eine Anlage, wie zum Beispiel einen Steg, ist nun aber geklärt, dass sie die Badestelle nicht aufgeben muss, wenn sie diesen nicht ständig beobachten lassen kann. Sie ist lediglich verpflichtet, diese Badestelle ordentlich zu beschildern. Nach wie vor sind die verantwortlichen Akteure angehalten, ihren Verkehrssicherungspflichten nachzukommen. Daran ändert das Vorhaben nichts. Was sich verbessert ist, dass eine aktuell bestehende rechtliche Grauzone beseitigt wurde. Viele ehrenamtliche Bürgermeister beklagen nämlich, dass sie bei Schäden persönlich haften müssten, Diese Rechtsunsicherheit verunsicherte die Bürgermeister und war nicht praxistauglich.
Darum ist die gesetzliche Änderung ein guter Beitrag zur Unterstützung der Kommunen.
Private Badestellen sind von dieser Regelung ja sowieso nicht betroffen.
Ich hätte mir gewünscht, dass die SPD-Fraktion ihre Bedenken überwunden hätte und den Entwurf gemeinsam mit uns eingebracht hätte. Eine zügige Umsetzung der neuen Regelungen ist nämlich absolut zwingend. Wir können nach der Badesaison die Wirkungen der gesetzlichen Änderungen hinsichtlich Effektivität und Umsetzbarkeit evaluieren. Dazu können wir die Kommunen und die beteiligten Organisationen nach ihren Erfahrungen befragen und eventuell nachbessern.
Aber mit dem gesamten Entwurf bis in den Herbst zu warten, hieße einen unzureichenden Zustand wissenden Auges so zu belassen, wie er ist. Und das wäre nach meinem Dafürhalten absolut nicht angemessen. Denn die Kommunen und die Träger der Wasserrettung brauchen jetzt Rechtssicherheit und nicht erst nach der Badesaison.