Rede · 30.10.2020 Wir befürworten ein Verbot der genannten Kriegsflaggen!

Lars Harms am Meer

Lars Harms zu TOP 35 - Öffentliches Zeigen von Reichskriegsflaggen unterbinden (Drs. 19/2490)

Wir alle haben die Bilder vom Tumult vor dem Bundestag vor Augen. Wahrhaftig kein schönes Bild. Vor diesem Hintergrund ist wahrscheinlich auch der Antrag gestellt worden, durch den das Zeigen von Reichskriegsflaggen unterbunden werden soll. Wir haben den Antrag sehr lange und ausführlich bei uns im SSW beraten.  Ich denke, dass ging anderen Fraktionen ähnlich. Für uns ist jedenfalls klar, dass sich in der Frage nach dem Verbot von den vier genannten Flaggen, der Kriegsflagge des Norddeutschen Bundes/Deutschen Reiches von 1867 bis 1921, der Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1922 bis 1933, der Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1933 bis 1935 sowie der Reichsflagge ab 1892 welche auch die Flagge des Deutschen Reichs von 1933 bis 1935 war, immer auch eine Vielfalt von Fragestellungen ergeben. Einig waren wir uns in der Hinsicht, dass wir das Verbot der genannten Kriegsflaggen befürworten. Das ergibt sich allein schon aus der Tatsache, dass es sich um explizite Kriegsflaggen handelt. Bleibt noch die Frage wie mit der Reichsflagge von 1892, die dann von den Nationalsozialisten okkupiert worden ist, umzugehen ist. Eine Staatsflagge ist etwas anderes, als eine Kriegsflagge. Auch wenn wir jetzt in einer ganz anderen Staatsform leben, so gibt es hier eben einen großen Unterschied. Für uns als SSW im Landtag steht fest, dass wir in diesem Zusammenhang qualifizierte historische Expertise brauchen. Diese Expertise brauchen wir, um uns auf sicherer Grundlage entscheiden zu können. Auch andere Landesparlamente haben gezeigt, dass der Beratungsbedarf groß ist. Von daher würden wir ungern dem Vorbild des Bremer Senats unbedacht folgen wollen, zumal hier doch nur eine bundesweite Regelung zielführend sein kann. 
Wir haben wirklich eine ganze Reihe von Fragen, die es zu klären gilt. Ich werde nicht alle nennen, denn das würde sicherlich meine Redezeit überziehen. Nur eben kurz dargestellt, geht es wie schon gesagt vor allem um die Reichsflagge von 1892. Wie ist diese Fahne historisch zu bewerten?  Wie sind wohlmöglich noch andere deutsche Fahnen historisch zu bewerten? Wie passt ein mögliches Verbot der genannten Flaggen moralisch zusammen, mit anderen bereits bestehenden Flaggenverboten, auch von ausländischen Fahnen? Lassen wir uns da durch rechte Spinner eine Diskussion aufzwingen, die nur den rechten wieder Publizität gibt? Und wird es nicht wohlmöglich andere Fahnen und Symbole geben, die stellvertretend genutzt werden könnten? All dies und noch viel mehr gilt es unserer Auffassung nach zu beraten. Wir als SSW würden es wie schon erwähnt sehr begrüßen, wenn es im Innen- und Rechtsausschuss zu einer umfassenden Beratung kommt.  

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