Rede · 09.03.2016 Wir müssen die Bürgerinnen und Bürger bei der Energiewende mitnehmen

Flemming Meyer zu TOP 6 - Gesetz zum Schutz der Akzeptanz der Windenergienutzung

Die Akzeptanz der Windenergienutzung ist gerade in Schleswig-Holstein ausgesprochen gut. Von Anfang an waren die Bürgerinnen und Bürger dabei. Windenergie passt eben ins Land. Erst das Interesse an dieser Energieform hat die Windenergiemesse in Husum überhaupt erst ermöglicht und groß gemacht. Inzwischen wird Schleswig-Holstein mit den Windenergieanlagen fest verbunden. Die Dreiflügler sind mittlerweile so etwas wie ein Logo für den echten Norden geworden.

Je mehr Anlagen installiert wurden, desto mehr wuchs die Skepsis gegenüber den Windenergieanlagen. Der SSW setzt aber weiter auf den Ausbau der Windenergie; und das nicht nur offshore, sondern auch an Land. Dazu benötigen wir entsprechende Flächen, auf denen die Windenergieanlagen weder das Landschaftsbild stören, den nötigen Abstand einhalten und den Belangen des Naturschutzes entsprechen. Nicht jede Fläche ist geeignet; darum müssen wir mit den Flächen, die wir haben, sorgfältig umgehen.

Aber eben nicht gegen den Willen der Bürgerinnen und Bürger. Ich habe schon darauf hingewiesen: erst die breite Nachfrage nach der neuen Technik und das bürgerschaftliche Engagement haben die Windenergie überhaupt zu einer starken Branche gemacht. Die gleichen Kräfte können aber auch die Branche gefährden. Darum steht der Bürgerdialog für den SSW an erster Stelle. Wir müssen die Bürgerinnen und Bürger bei der Energiewende mitnehmen; sonst droht eine Katastrophe. Noch ist die Mehrheit der Menschen für den Umstieg zu den erneuerbaren Energien. 2014 befürworteten knapp drei Viertel der Befragten den weiteren Ausbau der Windenergieanlagen an Land. 

Die Landesregierung stellt sich dem Dialog. Die Regionalkonferenzen gehören sicherlich zu den größten Bürgerversammlungen, die wir in Schleswig-Holstein haben. Ich würde mir wünschen, dass auch andere Themen die Menschen in dem Maße mobilisieren würden. 

Die Bürgerinnen und Bürger haben dabei ganz klare Vorstellungen, inwieweit sie bereit sind, nicht nur die Vorteile der Windenergie zu nutzen, sondern auch deren Nachteile auszuhalten. Dagegen kann niemand etwas haben. Eigentlich. Das Gerichtsurteil aus Schleswig hat uns da eines Besseren belehrt. Ich bin allerdings davon überzeugt, dass nach dem anfänglichen Schock inzwischen ein guter, alternativer Weg eingeschlagen worden ist. Mein ausdrücklicher Dank gilt der Staatskanzlei, die in Zusammenarbeit mit den Fachleuten des Innen- und Energiewendeministeriums eine gut verständliche Handreichung für die Kommunen erstellt hat, damit diese in Zusammenarbeit mit der Landesplanung neue Flächen für Windenergieanlagen überhaupt weiter planen und umsetzen. 

Das Gerichtsurteil können wir nicht aus der Welt schaffen, aber wir sollten auch nicht Flinte ins Korn werfen. Ich bin davon überzeugt, dass ein Gemeinderatsbeschluss gegen die Ausweisung einer Fläche bei der Ausweisung dieser Fläche im Rahmen der Landesplanung eine Rolle spielen muss. 

Wir haben bereits mehrmals im Ausschuss über Auswege gesprochen, wobei unter anderen das Windenergieplanungsicherstellungsgesetz herausgekommen ist, das die Küstenkoalition im letzten Frühjahr vorgelegt hat und das am 22. Mai 2015 im Landtag verabschiedet wurde. 

Doch wir müssen weiter am Ball bleiben. Die Energiewende ist nämlich alternativlos. Nur der Einsatz regenerativer Energie kann sowohl den Lebensstandard halten als auch die Klimaerwärmung aufhalten. 

Windenenergie ist ein Wirtschaftszweig, der vor allem nördlich des Kanals beheimatet ist: die allermeisten Anlagen stehen nämlich im Landesteil Schleswig. Sie sind verantwortlich dafür, dass wir bald die 6 Gigawatt-Grenze knacken. Und ich bin überzeugt, dass wird nicht die letzte Rekordzahl sein, die die Windenergie in Schleswig-Holstein erreichen wird. 

Ich plädiere dafür, den vorliegenden Vorschlag eingehend im Ausschuss zu beraten. 

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