Pressemitteilung · 25.05.2023 Wir sehen dem Verfahren gelassen entgegen

Zur heute vom Landesverfassungsgericht dargelegten Begründung für den abgelehnten Eilantrag gegen die Anhebung der Mindestfraktionsstärke in größeren Kommunalvertretungen erklärt der Vorsitzende der SSW-Landtagsfraktion, Lars Harms:

Das Landesverfassungsgericht vertritt die Auffassung, dass es keiner einstweiligen Anordnung bis zur Entscheidung in der Hauptsache bedarf. Schwere Folgen für betroffene Mandatsträger seien nicht zu erwarten, da diese die Möglichkeit hätten, gerichtlich gegen Gemeinderats- und Kreistagsbeschlüsse vorzugehen.
Das kann man natürlich so sehen. Wir betrachten es durchaus als schweren Nachteil für alle Beteiligten, dass betroffene Mandatsträger jetzt nicht an Entscheidungen in Ausschüssen teilhaben können und dann vor die Verwaltungsgerichte ziehen müssen, um sich für den Fall abzusichern, dass das Landesverfassungsgesetz die neue Mindestfraktionsstärke später kippt. Deshalb haben wir Einspruch gegen die Entscheidung zu unserem Eilantrag eingelegt.
Wir halten die Neuregelung der Mindestfraktionsstärke weiterhin, insbesondere aus minderheitenpolitischer Sicht für klar verfassungswidrig. Dass das Landesverfassungsgericht eine Folgenabschätzung vorgenommen hat, zeigt, dass unsere Normenkontrollklage sowohl zulässig als auch begründet ist. Insofern sehen wir dem Verfahren in der Hauptsache gelassen entgegen.
 

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