Rede · 07.11.2018 Zusammenarbeit mit den Betroffenen und den Nachbarländern ist ein Muss
Flemming Meyer zu TOP 36 - Mündlicher Bericht zum Gänsemanagement Schleswig-Holstein
„Grundsätzlich gilt, ohne die verstärkte Zusammenarbeit im Rahmen der Trilateralen Wattenmeerkonferenz, können wir das Problem nicht bewältigen oder in den Griff bekommen.“
Bereits seit einigen Jahren ist zu verzeichnen, dass die Bestände der hier bei uns lebenden Wild-Gänse und Enten sowie die Bestände der Schwäne größer werden. Grundsätzlich ist eine solche Entwicklung durchaus positiv zu bewerten. So sind die Populationen je nach Art unterschiedlich stark angestiegen. Damit hat sich mittlerweile auch das Verbreitungsgebiet entsprechend geändert. Mit dem Anstieg der Populationen wächst aber auch der Konflikt mit der Landwirtschaft. Dabei geht es nicht nur um die Fraßschäden, die entsprechend zugenommen haben, auch durch die starke Verkotung auf den landwirtschaftlichen Flächen sind Ertragsverluste zu verzeichnen.
Wie gesagt, diese Entwicklung ist nicht neu für uns. Darum hat der Landtag bereits in 2016 den Antrag für ein „Gänsemonitoring und Gänsemangement in Schleswig-Holstein“ einstimmig beschlossen. Dabei geht es unter anderem darum, die Zusammenarbeit in Gänse-Monitoring und Management mit Niedersachsen, Dänemark und den Niederlanden fortzusetzen und zu intensivieren, um gemeinsam eine Vorgehensweise zu entwickeln, die sowohl den Schutz der bedrohten Arten zum Ziel hat, die aber auch darauf ausgelegt ist, die Populationen häufiger Arten angemessen zu begrenzen. Hierfür ist vorgesehen ein landesweit abgestimmtes Handlungskonzept zu entwickeln, das in lokalen Kooperationen mit Landwirten, Jägern und Naturschützern erstellt wird, mit dem Ziel Duldungs- und Nichtduldungsgebiete herauszustellen – unter besonderer Berücksichtigung der Situation an der Westküste. In groben Zügen ist es das, was wir in 2016 hier im Landtag verabschiedet haben.
Grundsätzlich gilt, ohne die verstärkte Zusammenarbeit im Rahmen der Trilateralen Wattenmeerkonferenz, können wir das Problem nicht bewältigen oder in den Griff bekommen. Das ist das große Rad das gedreht werden muss. Aber vorher können wir schon mal mit unseren Hausaufgaben anfangen. Dafür müssen wir wissen, wie sich die Populationen entwickeln und wo sie sich aufhalten. Sprich, die Datenerfassung über die Bestände und Schäden bilden die Grundlage, um entsprechende Maßnahmen ergreifen zu können. Das Spektrum der Möglichkeiten ist hierbei durchaus vielfältig. Wir reden hier über ackerbauliche Maßnahmen, über Vergrämungsaktivitäten, über die Schaffung von Gänseäsungsflächen oder Ausweichflächen bis hin zu Bestandsregulierungen. Einiges wurde bereits umgesetzt. Aber eine Evaluierung der einzelnen Maßnahmen liegt uns derzeit leider nicht vor – zumindest ist es uns nicht bekannt. Daher ist natürlich die die spannende Frage, wie weit ist der Antrag, der vor zwei Jahren einstimmig beschlossen wurde, bereits in der Praxis gediehen und umgesetzt?
Wie gesagt, die Maßnahmen zur Schadensverhütung oder Minimierung sind durchaus vielfältig. Was die betroffenen Landwirte aber auch interessiert, ist die Antwort auf die Frage der Schadensregulierung. Wie sieht es damit aus. Welche Möglichkeiten hat das Land, um den Landwirten hier entsprechend Kompensation für Ernteausfälle oder andere Verluste zukommen zu lassen? Stichwort: Vertragsnaturschutz oder Entschädigung aus der 2. Säule.
Der mündliche Bericht wird hier sicherlich in einigen Punkten Aufschluss geben. Trotzdem möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass es aus unserer Sicht sinnvoller gewesen wäre, hier einen schriftlichen Bericht zu bekommen – den hätte man dann auch betroffenen Landwirten zukommen lassen können.