Press release · 30.04.2004 AIDS-Zuschüsse für Flensburg werden nicht gekürzt
Der Landtag hat heute beschlossen, dass die AIDS-Vorbeugung und -Beratung in Flensburg weiterhin den vollen Landeszuschuss erhalten soll. Das Sozialministerium hatte seine Zuschüsse um 40 Prozent von 54.120 auf 33.000 Euro jährlich kürzen wollen. Diese Absicht hat der Landtag jetzt mit den Stimmen von SSW, SPD, Grünen und FDP gestoppt. Die Regierungsfraktionen hatten sich einem entsprechenden SSW-Antrag angeschlossen.
Die Landesregierung beabsichtigt leider, sich teilweise aus der Verantwortung zurückzuziehen. Zukünftig will das Ministerium einen Ersatz für die Aids-Hilfe Flensburg nur noch mit 33.000 Euro jährlich fördern, obwohl im Haushaltsjahr 2004 eine Förderung von Prävention und Beratung in Flensburg mit 54.120 Euro vorgesehen ist. Diese außerplanmäßige Kürzung um 40 Prozent ist nicht akzeptabel, sagte die Flensburger SSW-Abgeordnete Silke Hinrichsen in der heutigen Landtagsdebatte.
Die sozialpolitische Sprecherin der SSW-Landtagsgruppe kritisiert, dass die Landesregierung bisher darauf beharrt, dass ein neues Beratungsangebot im Gesundheitshaus der Stadt eingerichtet werden muss: Wir haben in Schleswig-Holstein gute Erfahrungen mit freien Trägern in der AIDS-Hilfe gemacht. Die freie Trägerschaft hat sich bewährt und darf eben so wenig wie die Förderung grundsätzlich in Frage gestellt werden. Bei der AIDS-Hilfe Flensburg geht es um mögliche Verfehlungen bei einem Verein, die Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen sind. Dafür dürfen weder die HIV-Positiven in Flensburg noch andere freie Träger bestraft werden.
Silke Hinrichsen kündigt an, dass sie jetzt auf eine schnelle Umsetzung des Beschlusses drängen wird: Wir werden jetzt darauf achten, dass im Interesse der betroffenen HIV-Positiven und -Gefährdeten so schnell wie möglich wieder ein gutes psychosoziales Beratungsangebot in Flensburg zur Verfügung steht.
Der Landtag hat beschlossen, dass Landeszuschüsse, die für die AIDS-Hilfe Flensburg e. V. vorgesehen waren, ungekürzt für ein neues Angebot zur Verfügung stehen müssen. Außerdem wird das Sozialministerium aufgefordert, dem Wunsch der Stadt Flensburg zu akzeptieren, das neue Beratungsangebot nach Möglichkeit wieder mit einem freien Träger aufzubauen. Das Sozialministerium hatte verlangt, dass ein solches Angebot bei der Abteilung Gesundheitsdienste der Stadt Flensburg angebunden werden sollte.