Pressemitteilung · 18.09.2023 Ampel-Koalition darf nicht auf dem Rücken sozial benachteiligter Jugendlicher sparen

Jungen Menschen unter 25 Jahren droht künftig ein massiver Qualitätsverlust bei der Berufsberatung und Förderung. Die Bundesregierung muss diesen Irrweg beenden, fordert SSW-Sozialpolitiker Christian Dirschauer. Und weiß dabei auch die Landesregierung an seiner Seite.

Bisher hatten Jobcenter den Auftrag, bedarfsgerechte, individuell zugeschnittene und lokal vernetzte Berufsberatungs- und Förderangebote für junge Menschen unter 25 Jahren zu erbringen.
Dieses Angebot, von dem im besonderen Maße auch junge Menschen profitieren, die unter gesundheitlichen Einschränkungen leiden oder schwer erreichbar sind, könnte in Zukunft wegfallen. Die Bundesregierung plant im Zuge des Haushaltsfinanzierungsgesetzes, die Berufsberatung und die aktive Förderung von jungen Menschen künftig aus dem SGB III statt wie bisher aus dem SGB II zu erbringen. Mit womöglich fatalen Folgen: 
"Das dritte Sozialgesetzbuch ist auf die reine Vermittlung in Ausbildung und Arbeit ausgerichtet. Ohne den ganzheitlichen Unterstützungsansatz aus dem SGB II werden die jungen Menschen künftig eine deutlich schlechtere Beratung und Begleitung erhalten. Und das kann es doch wohl nicht sein", kritisiert Christian Dirschauer, sozialpolitischer Sprecher der SSW-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag.

Insbesondere schwer zu erreichende Jugendliche dürften dann schnell aus der Kurve fliegen, befürchtet der SSW-Politiker, denn im SGB III gilt das Prinzip der Verfügbarkeit und Mitwirkung. "Da droht dann schnell die Abmeldung aus dem Betreuungssystem".
Deshalb sei es wichtig, dass die im SGB II enthaltenen Leistungen nahtlos ins SGB III überführt würden, so Dirschauer. Die hervorragende Arbeit der Jugendberufsagenturen müsse gesichert bleiben. "Alles andere wäre eine Sparmaßnahme auf dem Rücken sozial benachteiligter junger Menschen", so der Sozialpolitiker.
Das sieht offensichtlich auch die Landesregierung so. In ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage des SSW-Sozialpolitikers (Drucksache 20/1348) findet sie ungewohnt deutliche Worte:
"Ohne die Mitwirkung der Jobcenter in den Jugendberufsagenturen kann die bisherige Kontaktdichte sowie das strategische Zusammenwirken der Partner mit dem Ziel alle jungen Menschen zu erreichen nicht aufrechterhalten bleiben", teilt die Landesregierung unter anderem mit.
Und weiter heißt es: "Der Bund sollte bei der Umsetzung der jüngsten Reformen zum Bürgergeld und der geplanten Kindergrundsicherung die Vorteile der im gesamten Bundesgebiet bereits vorhandenen Beratungsstrukturen für junge Menschen am Übergang Schule-Beruf nutzen und diese gerade nicht auflösen."
Sollte das Gesetz unverändert verabschiedet werden, sei zu prüfen, ob wegfallende Fördermöglichkeiten aus dem Landesprogramm Arbeit geschaffen werden können, teil die Landesregierung auf Anfrage mit.
In der Verantwortung stehe jedoch die Ampel-Regierung, die ihren "Irrweg beenden" müsse, so Dirschauer. 

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