Press release · 27.04.2023 Kitagesetz: Betroffene aktiv einbinden!

Zur heutigen (27.04.2023) mündlichen Anhörung des Sozialausschusses zu den aktuellen Änderungen der Koalitionsfraktionen am Kitagesetz erklärt der sozialpolitische Sprecher der SSW-Fraktion, Christian Dirschauer:

Nahezu alle Anzuhörenden haben auch heute wieder betont, dass das System Kita vor enormen Herausforderungen steht. In vielen Einrichtungen brennt buchstäblich die Luft. Pandemie und Ukrainekrieg haben den Druck enorm erhöht. Und das in einer Situation, in der die Kita-Beschäftigten ohnehin seit Jahren an der Belastungsgrenze oder darüber hinaus arbeiten. Für den SSW steht damit völlig außer Frage, dass wir dringend für attraktivere Arbeitsbedingungen und vor allem für eine Entlastung der hier Tätigen sorgen müssen.
 
Angesichts des Fachkräftemangels ist es absolut nahvollziehbar, dass die Regierenden händeringend nach Lösungen suchen. Auch für die Tatsache, dass hier nicht jede Maßnahme und jeder Ansatz komplett durchdacht ist, können wir Verständnis aufbringen. Aber aus unserer Sicht ist trotzdem längst nicht jedes Mittel legitim, das mehr Personal in die Kitas bringt. Wir nehmen die Warnungen vieler Anzuhörender ernst. Denn die gewählten Maßnahmen, Gruppenleitungen für SPA’s zu öffnen und vermehrt Quereinstiege zu ermöglichen, sind auch mit Risiken verbunden. 

Zum einen wird das vorhandene Personal lediglich innerhalb der Kita verschoben. Hierdurch wird niemand in der Kita entlastet. Und zum anderen steht zu befürchten, dass die vorgelegten Regelungen zum Quereinstieg bzw. zu den Flexibilisierungen im Bereich der Fachkräftestrategie zur Absenkung der Kita-Qualität führen. Was wiederum zum Nachteil der Kita-Kinder selbst wäre. 

Für uns ist daher klar: Wir brauchen zusätzliche Fachkräfte, die auch entsprechend ausgebildet werden müssen. Statt also Personal hin- und herzuschieben oder Menschen mit zweifelhafter Qualifikation ins System zu schleusen, brauchen wir eine echte Fachkräfteoffensive. Heißt im Klartext, dass wir die Ausbildungskapazitäten steigern und auch die Ausbildungsbedingungen spürbar verbessern müssen.  

Doch auch die Anhörung zeigt, dass leider nicht nur bei der Fachkräftegewinnung, sondern z.B. auch im Bereich der inklusiven frühkindlichen Bildung noch sehr viel Arbeit vor uns liegt. Denn die vorgesehene Mitteilungspflicht für den Fall, dass ein Betreuungsverhältnis aufgrund einer Behinderung gekündigt wird, schließt zwar eine Regelungslücke. Der inklusiven Kita bringt sie uns aber kaum näher. Hierfür fehlt es nach wie vor an den nötigen strukturellen Rahmenbedingungen und am nötigen Personal. Diese Fakten kann man aus meiner Sicht gar nicht ernst genug nehmen. Denn Eltern von Kindern mit einer Behinderung bzw. von Kindern, die von einer Behinderung bedroht sind, sind noch immer buchstäblich kilometerweit von einer echten Wahlfreiheit entfernt – und das muss sich dringend verbessern!

Dass uns auch die besonderen Herausforderungen, vor denen unsere dänischen Einrichtungen stehen, am Herzen liegen, kann kaum verwundern. Diese zeigen sich gerade mit Blick auf die Rekrutierung von Fachkräften. Denn das Personal muss nicht nur die richtigen und wichtigen Vorgaben des Kitagesetzes erfüllen, sondern eben auch dänischsprachig sein. Hier hoffen wir auch weiterhin auf das nötige Verständnis im Rahmen des Evaluationsverfahrens. 

Insgesamt gesehen hat Schleswig-Holstein mit dem Kitagesetz einen guten Weg eingeschlagen. Es gibt aber weiterhin Dinge, die angepasst und verbessert werden müssen. Dass dies in enger Abstimmung mit der Praxis geschehen soll, ist richtig und wird von uns voll und ganz unterstützt. Weil es aber auch in der heutigen Anhörung wieder erwähnt wurde, scheint ein Hinweis wichtig: 
Im Rahmen der Evaluation sollten alle die Möglichkeit bekommen, sich aktiv einzubringen, gehört und auch ernst genommen zu werden. Hier scheint es mitunter noch zu hapern. Dabei ist genau dieser Ansatz so wichtig: Denn von der aktiven Mitarbeit der direkt Betroffenen profitieren am Ende alle. 

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