Speech · 15.05.2019 A13 für alle ist eine Frage der Gerechtigkeit!

Ausdruck von Wertschätzung wird nicht nur über eine Gehaltssteigerung gegeben. Was mir mindestens genauso wichtig erscheint, sind die anderen Stellschrauben, an denen wir drehen können, um die Attraktivität des Lehramtes an Grundschulen zu verbessern.

Jette Waldinger-Thiering zu TOP 9 - Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Lehramts an Grundschulen (Drs. 19/1424)

Für die Einstufung von Besoldungsgruppen sind die Studieninhalte und insbesondere die Anforderungen des konkreten Amtes zu gewichten. Beide Aspekte werden in der 
Problemschilderung des Gesetzes ja durchaus differenziert diskutiert. 
Da haben wir die unterschiedliche Höhe der zu erreichenden Leistungspunkte in den Studiengängen und verschiedene Schwerpunktsetzungen; beispielsweise des stark pädagogisch ausgerichteten Unterrichts in der Primarstufe und die berufs- und wissenschaftlich orientierte Lehrtätigkeit in den Sekundarstufen. 
Und ich habe mich sehr gefreut, dass im Abwägen der Argumente so deutlich festgehalten wird, dass unsere Grundschullehrkräfte einer komplexen Aufgabe mit großer Verantwortung nachkommen, indem sie in Lerngruppen mit sehr unterschiedlichen Bedürfnissen beispielsweise von Kindern mit Beeinträchtigungen oder mangelnden Sprachkenntnissen unterrichten. 

Bei der Einstufung der Besoldung, ließe sich in zwei Richtungen argumentieren. 
A12 für Grundschullehrkräfte und A13 für Gemeinschaftsschullehrkräfte samt Sekundarschullehrkräften mit Schwerpunkt Sek I. Oder eben A 13 für alle. 
Beide Bewertungsformen sind rechtlich tragbar. Der SSW sieht es allerdings als höchst angebracht an, diesen Gestaltungsspielraum zu nutzen, um endlich zu honorieren, was unsere Grundschullehrkräfte täglich leisten. 
Für uns ist das einfach auch eine Frage der Gerechtigkeit. 
Ich persönlich habe großen Respekt vor der Leistung unserer Grundschullehrkräfte. Nach der Kita legen sie das Fundament für eine erfolgreiche Bildungslaufbahn unserer Schülerinnen und Schüler. 
Der SSW ist daher 2017 mit der Forderung in den Wahlkampf gegangen, die Gehälter der Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer bis 2020 an die Gehälter ihrer Kolleginnen und Kollegen an weiterführenden Schulen auf Gehaltsstufe A13 anzupassen. Wir haben damals gesagt, dass dies bis 2020 umgesetzt sein soll. Also innerhalb der nächsten Wahlperiode, für die wir zur Wahl aufgestellt haben. Nicht erst 2025. Je nach Prioritätensetzung wäre das aus unserer Sicht auch möglich gewesen. 

Die Ankündigung, unsere Lehrkräfte besser zu bezahlen, ist allein bei dem großen Bedarf an Nachwuchslehrkräften für Grundschulen in Schleswig-Holstein absolut angemessen. Das allein reicht selbstverständlich aber nicht. 
Ausdruck von Wertschätzung wird nicht nur über eine Gehaltssteigerung gegeben. Was mir mindestens genauso wichtig erscheint, sind die anderen Stellschrauben, an denen wir drehen können, um die Attraktivität des Lehramtes an Grundschulen zu verbessern. 
Aus der Statuserhebung zur Arbeitsfähigkeit und Gesundheit aus der Sicht von Lehrkräften wissen wir, wo der Schuh am meisten drückt. Die häufigsten Belastungsfaktoren sind nach wie vor Lärm, Termin- und Leistungsdruck und zusätzliche Aufgaben, die die Lehrkräfte zu erfüllen haben. 
Es ist mehr als deutlich, dass die Zusatzbelastungen neben dem Unterrichten einfach nicht zu unterschätzen sind. Und das wurde eben auch dann immer wieder besonders betont, wenn wir nach Gründen für die Probleme bei der Besetzung unserer Schulleitungspositionen gefragt haben. Die Leitungszeit für unsere Schulleitungen muss erhöht werden, um zusätzlichen Aufgaben angemessen bewältigt werden können, die neben dem unterrichten anfallen.
Nicht umsonst hat die Petition der GEW über 5300 Mitzeichnende, in der sie insgesamt weniger Pflichtstunden für Lehrkräfte fordert und noch einmal deutlich macht, wie stark der Anteil der außerunterrichtlichen Tätigkeiten von Lehrkräften gestiegen ist.
Die weitere Kritik ist offenkundig und nicht neu. Die Landesregierung hat sich schlussendlich dazu entschieden, die Besoldung schrittweise anzuheben. Und es steht die Befürchtung im Raum, so haben wir es unter anderem von den Gewerkschaften gehört, dass dieser Übergangszeitraum zu lang ist und uns bis 2025 noch einige andere Bundesländer zuvorkommen können, besonders was die Funktionsämter in den Grundschulen betrifft. 
Aber diese Entscheidung haben Sie sehenden Auges getroffen und es bleibt nur zu hoffen, dass Sie mit Ihren Beschwichtigungen recht behalten. 

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