Speech · 11.12.2020 Demokratie und Solidarität sollten alle Europäerinnen und Europäer einen
„Die Grundwerte der EU sind nicht verhandelbar. Und deren Wahrung ist leider offenbar kein Selbstgänger, sondern muss kontinuierlich gepflegt und noch weiter gestärkt werden.“
Jette Waldinger-Thiering zu TOP 29 - Für Rechtsstaatlichkeit in der gesamten EU (Drs. 19/2626)
Die Europäische Union ist eine Werte- und Rechtsgemeinschaft.
Ihre Grundwerte sind in Artikel 2 des Vertrages über die Europäische Union (EUV) verankert und lauten: Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Minderheitenrechte. Indem wir diese Werte achten und fördern, fördern und erhalten wir den Frieden und das Wohlergehen auf unserem Kontinent.
Im Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 hatte sich die Bundesregierung vorgenommen, insbesondere das Thema Rechtsstaatlichkeit voranzubringen – eine offenkundig wichtige und richtige Entscheidung. Wir beobachten schließlich seit Längerem, dass die rechtsstaatlichen Grundsätze in einigen Mitgliedstaaten leider zunehmend unter Druck geraten. In unserem interfraktionellen Antrag nehmen wir Bezug auf diese Problematik: Die Wahrung der Grundwerte in der EU ist eben kein Selbstgänger, sondern muss gepflegt und noch weiter gestärkt werden. Und bei Missachtung müssen eben notfalls auch mal harte finanzielle Sanktionen möglich sein. Denn es kann doch nicht sein, dass die EU nur dann gut genug ist, wenn man als Mitgliedstaat auf seine Rechte pocht und viel Geld erhält, man auf der anderen Seite aber die gemeinsamen Pflichten und Werte missachten kann, ohne ernsthafte Konsequenzen fürchten zu müssen. Hier muss die Staatengemeinschaft handeln. Denn die Grundwerte der EU sind nicht verhandelbar.
Gestern Abend erreichte uns dann ja die Nachricht, dass der zwischenzeitlich auf dem aktuellen EU-Gipfel vorgelegte Kompromissvorschlag zum EU-Haushalt, den Corona-Hilfen sowie der Rechtsstaatsklausel angenommen worden ist. Die Fronten waren ja lange Zeit verhärtet gewesen. Konkret ging und geht es um einen neuen Mechanismus, der es der EU erlauben soll, Zahlungen an Mitgliedstaaten auszusetzen, wenn diese gegen rechtsstaatliche Prinzipien verstoßen. Eine solche Verletzung wird im Zweifelsfall ja im Übrigen nach einem rechtsstaatlichen Verfahren vom EuGH festgestellt – oder eben auch nicht. Und der EuGH wird nun auch zunächst einmal über die Rechtmäßigkeit dieses neuen Verfahrens entscheiden, was wohl nicht vor 2022 der Fall sein wird. Das sollte einmal festgehalten werden.
Es ist nun wahrlich alarmierend, dass einige Mitgliedstaaten die EU-Grundwerte immer offener angreifen und bei sich vor Ort auszuhöhlen versuchen. Eben jene Mitgliedstaaten konnten nun gleichzeitig diesen geplanten Rechtsstaatsmechanismus mit ihrem Veto lange blockieren. Möglich ist dies, da in dieser sensiblen Angelegenheit die Einstimmigkeit im Rat erforderlich ist, um das Gesamtpaket zu verabschieden.
Dieses Einstimmigkeitsprinzip steht ja nun auch schon seit Jahren in der Diskussion: Für die einen macht es die EU unflexibel und lähmt diese auf der weltpolitischen Bühne. Für die anderen geht es dabei um die grundlegende Souveränität der Staaten und die Notwendigkeit, einen Ausgleich zwischen verschiedenen Interessen zu finden, statt Entscheidungen per qualifizierter Mehrheit gegen einzelne Länder zu erzwingen. Erklären, überdenken, überzeugen, einigen – der berühmte Kompromiss ist jedes Mal wieder ein hartes Stück Arbeit, das die Mühen ja aber wert ist. Er bringt Lösungen, die von wirklich allen mitgetragen werden.
Gleichzeitig sollten wir aber selbstbewusst auftreten, wenn es um die eingangs genannten Grundwerte der EU geht. Und das hat nichts mit Bevormundung zu tun, sondern mit der Einhaltung von Verträgen und demokratischen Grundprinzipien: Schließlich haben sich alle Mitgliedstaaten in der EU vertraglich zu rechtsstaatlichen Prinzipien in ihren Ländern verpflichtet. Zudem sind Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Solidarität ja Werte, die uns Europäerinnen und Europäer auch ganz ohne formales Vertragswerk einen sollten.
Insgesamt kann die EU auf Dauer doch nur funktionieren, wenn sie aus Mitgliedstaaten besteht, die gemeinsame Grundwerte teilen. Diese Grundwerte gehören daher gestärkt und die Auszahlung von EU-Geldern daran gekoppelt. Mit unserem gemeinsamen Antrag fordern wir die Landesregierung dazu auf, sich genau dafür einzusetzen.