Speech · 11.10.2017 Der Wassercent ist angemessen und finanziert Gewässer- und Küstenschutz

Flemming Meyer zu TOP 9 - Änderung des Wasserabgabengsetzes

„Die Abwasserabgaben in Schleswig-Holstein sind gerechtfertigt: Wo viele Probleme sind, müssen eben die Mittel auch entsprechend höher sein; also den Verhältnissen entsprechen.“

An die Beratungen zum Wasserabgabengesetz in der aktuellen Fassung erinnere ich mich noch gut, weil wir 2013 das neue Wasserabgabengesetz im Rahmen der Haushaltsberatungen verabschiedet haben; was damals ein wenig untergegangen ist. Das Verfahren wurde vor vier Jahren scharf kritisiert, weil eine Debatte zum Wasserabgabengesetz angesichts der vielen, anderen Haushaltsfragen zu kurz kam. Den Weg, den wir in Schleswig-Holstein eingeschlagen haben, war und ist aber wohl unumstritten: Die Zusammenlegung von Regelungen zur Oberflächenwasserentnahme und zur Grundwasserentnahme in einer neuen, klaren gesetzlichen Regelung. 

Der so genannte Wassercent, den inzwischen fast alle Bundesländer erheben, ist ein wichtiger Baustein im Gewässerschutz und ist damit gelebter Naturschutz. Gerade die letzten Tage haben gezeigt, wie groß die Aufgaben sind. Der Deich- und Sielverband Dithmarschen meldete letzte Woche, dass die Flächen kein Wasser mehr aufnehmen könnten. Die hohen Niederschläge und der Ausfall einer Sielpumpe hatten in Wedel einen mehrtägigen Einsatz der Feuerwehren zur Folge. 

Im Land der zwei Meere sind Entwässerung und Küstenschutz eben Daueraufgaben, die große Projekte erfordern und darum auskömmlich finanziert sein müssen. Diese Aufgaben kann man nicht auf die lange Bank schieben, sondern müssen ohne Verzögerung gelöst werden. Starkregen und Dauerregen sind inzwischen keine Ausnahmen mehr, sondern führen fast regelmäßig unsere Strukturen an die Belastungsgrenze; auch das eine Auswirkung der globalen Erwärmung. 

Es ist also nicht richtig, dass der so genannte Wassercent „verhältnismäßig“ hoch sei, wie die Antragsteller in der Begründung schreiben, sondern, dass er den Verhältnissen angemessen ist. Außerdem muss man beachten, dass die Länderregelungen für die Wasserentnahmeentgelte sehr unterschiedlich sind: das betrifft nicht nur die Abgabensätze, sondern teilweise auch die Berechnungsgrundlagen. Man sollte nicht etwas schlecht reden, was es nicht ist. 

Die Abwasserabgaben in Schleswig-Holstein sind gerechtfertigt: Wo viele Probleme sind, müssen eben die Mittel auch entsprechend höher sein; also den Verhältnissen entsprechen.  

Damit soll die Wasserabgabe nicht klein geredet werden. Wasserabgaben sind, wie der Name schon sagt, Abgaben, die die Privathaushalte und auch die Unternehmen zu zahlen haben. Gerade aus den Reihen des Mittelstandes wird die Kritik an den Abgaben oftmals mit sehr scharfen Worten geführt. Die Betriebe müssen mit diesen Kosten kalkulieren, und sind damit gegenüber einem Mitbewerber aus einem Bundesland mit niedrigen Abgaben klar im Nachteil. Dieses Argument ist nicht von der Hand zu weisen, aber angesichts des erheblichen Problemdrucks im Bereich des Gewässerschutzes untergeordnet. 

Ich bin davon überzeugt, dass die Bürgerinnen und Bürger bereit sind, diese Abgabe zu zahlen wenn sie denn besser informiert wären. Das gilt auch für viele Mittelständler. Ich möchte darum noch einmal den Vorschlag des Verbandes Kommunaler Unternehmen, VKU,  in Spiel bringen, den diese schon vor Jahren gemacht hat. Der Verband schlug 2010 vor, die Maßnahmen des Gewässerschutzes, die mit der Abgabe finanziert werden, transparenter darzustellen.  Hier sehe ich eindeutige Parallelelen zum Gesetzgebungsprozess 2013. Inhaltliche Kritik gab es kaum, dafür an dem äußerst zügigen Verfahren ohne ausgiebige Beratung und Anhörungsverfahren im Ausschuss. Der VKU fordert eine Verbesserung der Transparenz der Mittelverwendung. Wir sollten in Schleswig-Holstein tatsächlich eine Berichtspflicht verankern, die einen Einblick in die tatsächliche Mittelverwendung ermöglichen. Damit würde dann auch das zwischen den Zeilen des Gesetzentwurfes zu lesende Misstrauen entkräftet.

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