Press release · 07.07.2015 Die Küstenkoalition stellt die politischen Weichen für die Zukunft
Entlastung für Familien, Qualitätssteigerung der Kindertagesstätten, finanzielle Unterstützung der Kommunen, erhebliche Aufstockung der Grundfinanzierung der Hochschulen, kulturelle Vielfalt und Personalentwicklung
Das Bündnis für den Norden setzt seine erfolgreiche Arbeit fort.
Die Küstenkoalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und dem SSW regiert seit 2012 erfolgreich Schleswig-Holstein. Viele Vorhaben unseres gemeinsamen Koalitionsvertrags haben wir in den vergangenen rund drei Jahren bereits umgesetzt. Gemeinsam zeigen wir, dass sich die Haushaltskonsolidierung und das Einhalten der Schuldenbremse in unserer Verfassung mit Investitionen in Bildung, soziale Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit unseres Landes verbinden lassen. Diesen Weg setzen wir auch in den kommenden Jahren fort. Wir haben viel vor, um das Leben der Menschen in Schleswig-Holstein besser zu machen. Unsere gemeinsamen Ziele und Ideen gehen weit über das Jahr 2017 hinaus.
Ralf Stegner: „Unsere heutigen Beschlüsse demonstrieren den Gestaltungswillen der Küstenkoalition. Wir haben Ideen für unser Land und entwickeln Perspektiven, die noch über die laufende Legislaturperiode hinausgehen. Gemeinsam setzen wir unseren Koalitionsvertrag um und machen das Leben der Menschen in Schleswig-Holstein Stück für Stück besser.
Besonders freut mich, dass wir zu einer spürbaren Entlastung von Familien kommen werden. Ab dem Jahr 2017 werden Familien mit Kindern in einer Krippe pro Kind um 100 Euro bei den Gebühren entlastet werden. Damit kommen wir unserem großen Ziel der gebührenfreien Bildung von der Kita bis zur Uni deutlich näher. Die SPD wird dafür Sorge tragen, dass kommende Landesregierungen diesen Weg auch darüber hinaus entschlossen fortsetzen.“
Ruth Kastner: „Die Küstenkoalition zeigt: Es kann gelingen zu sparen, aber auch dort zu gestalten, wo es notwendig ist, nämlich bei der Förderung der Familien, den Hochschulen und der Kultur.
Die Hochschulen erhalten mit unseren heutigen Beschlüssen Planungssicherheit. Wir machen sie zukunftsfähig und reduzieren in stetigen Schritten die bestehende Unterfinanzierung. Sie erhalten bis zum Jahr 2019 Wir stärken die Hochschulen, indem wir die Grundfinanzierung beginnend in 2016 mit 10 Mio. Euro auf 25 Mio. Euro bis zum Jahr 2019 erhöhen.
Wichtig ist uns die Familienförderung: In Schleswig-Holstein erhalten Eltern für ihre Krippenkinder 100 Euro Zuschuss zu den Gebühren. So erleichtern wir es jungen Familien, Kinder und Beruf miteinander zu verbinden.“
Flemming Meyer: „Für uns als SSW ist es wichtig, dass unsere kulturelle und sprachliche Vielfalt im Land gleichermaßen gelebt und erlebt werden kann. Denn diese Vielfalt ist nicht nur ein fest verwurzelter Teil unserer Geschichte – sie ist auch ein bundesweites Alleinstellungsmerkmal Schleswig-Holsteins, und als solches auch ein wichtiger Faktor für den Tourismus. Zweisprachige Beschilderung, eine Stärkung unseres Bibliothekswesens inklusive umfassender Digitalisierung unseres kulturellen und wissenschaftlichen Erbes sowie die Weiterentwicklung unserer einzigartigen Museumslandschaft sind hier wichtige Schritte, um dieses Ziel zu erreichen.“
Heute haben wir konkret vereinbart:
• Wir entlasten Familien von in Schleswig-Holstein überdurchschnittlich hohen Krippen-Gebühren (U3-Bereich) der Kindertagesstätten mit dem „Kita-Geld“ von 100 Euro im Monat.
• Wir steigern die Qualität der Kindertagesstätten einschließlich einer Aufstockung der Mittel für Sprachförderung.
• Wir erhöhen die Pro-Platz-Förderung der Kindertagesstätten und unterstützen damit die Kommunen finanziell.
• Wir stocken die Grundfinanzierung der Hochschulen auf und geben ihnen wichtige Planungssicherheit.
• Wir stärken die Kulturlandschaft und die Minderheiten
• Wir setzen neue Akzente bei der Personalentwicklung und stärken den Einstiegsbereich unserer Polizei und verbessern die Einstiegsämter bei Justiz und Finanzverwaltung.
I. Wir entlasten Familien und fördern frühkindliche Bildung
Gute Bildung von Anfang an schafft die Voraussetzung für ein erfolgreiches Leben. Deshalb fangen wir bei unseren Kleinsten an. Wir wollen Kinder früh fördern und Eltern gleichzeitig die Möglichkeit geben, sorgenfrei und gleichberechtigt ihrem Beruf nachzugehen. Unsere gemeinsame Kita-Politik hat Schleswig-Holstein deutlich voran gebracht, indem wir deutlich mehr und deutlich bessere Kita-Plätze eingeführt haben. Dieses haben wir immer als Gemeinschaftsaufgabe verstanden und deshalb eine Einigung mit den Kommunen gefunden.
Die Familien in unserem Land nehmen dieses Angebot an:
• Die Betreuungsquote U3 liegt 2014 bei 30,4 %. Damit steht unser Land auf Platz 3 der westdeutschen Länder – nach Hamburg und Rheinland-Pfalz. Seit Regierungsübernahme konnten die U3-Plätze um knapp ein Viertel gesteigert.
• Die Betreuungsquote Ü3 liegt 2014 bei 90,9 %.
Schleswig-Holstein gibt so viel Geld für Kita-Plätze aus wie noch nie in der Geschichte des Landes:
• Im Jahr 2015 mehr als 51 Millionen Euro Bundes- und Landeszuschüsse für die Kita-Betriebskosten im Bereich der Betreuung der unter Dreijährigen bereit gestellt;
• Hinzukommt jährlich die mit den Kommunen vereinbarte weitere Betriebskostenförderung für U3-Plätze (Konnexitätsausgleichsmittel) in Höhe von 47,5 Mio. Euro für 2015, die bis 2017 auf 80 Mio. € ansteigt.
• Für Elementarplätze (Ü3) gibt es eine Betriebskostenförderung von 70 Millionen Euro sowie
• 4 Mio. € für die Sprachbildung in Kindertagesstätten.
• Weitere 2 Millionen Euro wendet das Land für die Sprachintensivförderung (SPRINT) und die Sprachheilförderung auf.
• Mit 300.000 € unterstützt die Landesregierung das Mittagessen im Hort.
• Insgesamt sind die Gebühren sozial gerechter geworden: Kinder aus ALG II-Familien sind schon von Gebühren befreit (Sozialstaffel).
Folgende Maßnahmen hat die Schleswig-Holsteinische Landesregierung für die qualitative Weiterentwicklung der Kitas ergriffen:
• Aufbau und Betrieb von pädagogischer Fachberatung in Kitas (jährlich 1,5 Mio. €)
• Installierung eines fortlaufenden, systematischen Prozesses von Qualitätsentwicklung und -sicherung, der sich an den aktuellen Herausforderungen orientiert und bestehende Qualitätsmanagementkonzepte berücksichtigt (5,0 Mio. € im Jahr 2015)
• Aufbau und Betrieb von Familienzentren, die Hilfs- und Unterstützungsangebote für Familien anbieten (jährlich mehr als 2,5 Mio. €).
Darüber hinaus fördert das Land Angebote Früher Hilfen in Kommunen für Schwangere und Familien mit Kinder bis zu 3 Jahren durch das Landesprogramm Schutzengel vor Ort mit 450.000 Euro/Jahr.
Die Pro-Platz-Förderung im U3-Bereich liegt bisher bei 10.000 Euro. Sie wird künftig steigen (2016: 12.648,00 Euro, 2017: 12.900,96 Euro, ab 2018 über 13.000 Euro) und ist damit kommunalfreundlich aufgestellt.
SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der SSW vereinbaren als nächste Schritte:
1. Qualitätssteigerung durch die Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels
Über weitere rund 20 Mio. Euro werden wir den Fachkraft-Kind-Schlüssel verbessern. Unser Ziel ist, die zweite Kraft am Nachmittag sicherzustellen. Die Detailplanung erfolgt gemeinsam mit den Kommunen.
2. Mehr Sprachförderung an unseren Kitas
Die Mittel für die Sprachförderung in Kindertagesstätten werden ab 2016 um jährlich 2 Mio. Euro aufgestockt.
3. Entlastung von Familien bei den Elternbeiträgen durch das „Kita-Geld“
Die Höhe der Elternbeiträge zur Finanzierung der Kindestagesstätten ist in Schleswig-Holstein vergleichsweise hoch und von Ort zu Ort unterschiedlich.
Die Koalitionspartner haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, Familien von hohen Kitgebühren zu entlasten: „Wir lehnen Kita-Gebühren im Grundsatz ab und verfolgen das langfristige Ziel, dass der Besuch des Kindergartens für die Familie kostenlos ist.“
Ab 1. Januar 2017 werden wir für Familien mit Kindern in einer Krippe bzw. Tagespflege pro Kind monatlich ein „Kita-Geld“ finanzieren. Hierfür werden ab 2017 zunächst jährlich 23 Mio. Euro eingeplant. Da die Gebühren bei der U3-Betreuung am höchsten sind, soll in diesem Bereich mit der Entlastung von Familien begonnen werden. In einem ersten Schritt erhalten Eltern für Kinder von 0-3 Jahren, die sich in der öffentlich geförderten Kinderbetreuung befinden, ab dem 1.1.2017 einen monatlichen Beitragszuschuss in Höhe von 100 Euro.
Ziel der Koalition ist es, die finanzielle Entlastung der Eltern von den Gebühren für Kindertagesstätten in der nächsten Legislaturperiode fortzusetzen und schrittweise zu erhöhen.
II. Wir stärken unsere Hochschulen strukturell und verlässlich
Die erfolgreiche Zukunft unseres Landes hängt auch von unseren Hochschulen ab. Lehre und Forschung, Wissensgenerierung und –sicherung, Berufsqualifizierung und Weiterbildung – ihr Aufgabenspektrum ist groß und vielfältig.
Die Unterfinanzierung unserer Hochschulen haben wir anerkannt. Wir wollen ihre Finanzierung schrittweise auf das Niveau der anderen Bundesländer angleichen.
Wir begrüßen, dass die Zahl der Studierenden wächst und gehen – wie auch die Hochschulen – davon aus, dass die Zahl der Studierenden auch nach den doppelten Abiturjahrgängen hoch bleibt. Die Verstetigung von 30 Mio. Euro nach Auslaufen des Hochschulpaktes III. ist bereits zugesagt. Dazu stehen wir und geben Planungssicherheit.
SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der SSW vereinbaren als nächste Schritte:
4. Verbesserung der Grundfinanzierung der Hochschulen
Wir werden die Grundfinanzierung unserer Hochschulen deshalb ab 2016 um 10 Mio. Euro anheben und in den Jahre 2017 und 2018 um jährlich weitere 5 Mio. Euro erhöhen, um sie damit in die Lage versetzen, die zusätzlichen und nachhaltigen Auf¬gaben zu bewältigen. Gemeinsames Ziel ist es, mit dem Haushalt 2019 die Hochschulen um weitere 5 Mio. Euro zu stärken. Damit wäre eine Erhöhung der Grundfinanzierung um insgesamt 25 Mio. Euro erreicht.
Da aufgrund des doppelten Abiturjahrgangs der größte Bedarf 2019 benötigt wird, entspricht ein aufsteigendes Modell der Planungssicherheit und den Bedürfnissen der Hochschulen.
Das Erreichen folgender Ziele ist uns dabei besonders wichtig:
• Eine bessere Betreuungsrelationen an den Hochschulen,
• eine Verbesserung der Qualität von Forschung und Lehre,
• das Sicherstellen eines ausreichenden Angebots an Masterstudienplätzen
• die Verbesserung der Serviceleistungen für Studierende (Studentenwerk)
• die Finanzierung landesweiter Lizenzen für Elektronische Zeitschriften und Literaturdatenbanken sowie
• die Stärkung der Internationalisierung, z.B. durch mehr englischsprachige Lehrangebote.
Über die Umsetzung dieser Ziele findet ein Dialog in der Hochschulkommission statt.
III. Wir fördern die Vielfalt unserer Kultur
Kulturelle Vielfalt gehört zur Identität unseres Landes. Die bisher vorgesehenen Haushaltsmittel werden wir wie folgt nochmals erhöhen: um ca. 3 Mio. in 2016, ca. 6 Mio. in 2017, 4,5 Mio. Euro in 2018.
SPD, Bündnis 90/Die Grünen und SSW vereinbaren als nächste Schritte:
5. Zweisprachige Beschilderung in Nordfriesland
Wir werden die wegweisende Beschilderung in Nordfriesland in Zukunft zweisprachig in deutscher und friesischer Sprache gestalten. Dafür wird die bestehende Beschilderung mit den friesischsprachigen Ortsnamen nachgerüstet. Ziel ist es, die sprachliche Vielfalt sichtbar zu machen und dieses Alleinstellungsmerkmal zur Darstellung Schleswig-Holsteins nach außen zu nutzen. Der zweisprachigen Beschilderung kommt eine wichtige sprachfördernde Funktion zu. Eine weitere Zielsetzung dieser Maßnahme ist die Förderung des Tourismus in Nordfriesland. Hierbei geht es insbesondere darum, das Vorhandensein der friesischen Sprache als Alleinstellungsmerkmal für Gäste und Einheimische in Nordfriesland sichtbar zu machen und so für ein besonderes Erlebnis zu sorgen.
6. Weiterentwicklung der Museumslandschaft
Einen weiteren Fokus legen wir auf die Weiterentwicklung der Museumslandschaft in Schleswig-Holstein. Das Wikinger-Museum Haithabu bei Schleswig ist eines der herausragenden Elemente der deutsch-dänischen Geschichte. Haithabu hat auch und gerade eine besondere Bedeutung in der gemeinsamen Geschichte mit Dänemark und dem skandinavischen Raum. Deshalb soll das Museum bis 2018 instandgesetzt werden. Außerdem werden die notwendigen Baumittel bereitgestellt, um ab 2017 mit der Sanierung von Haitabu zu beginnen. Hierzu werden auch Mittel aus PROFI A (in Höhe von 600 T Euro) eingesetzt.
Ergänzend zur Instandhaltung des Museums Haithabu, wird das Freilichtmuseum in Molfsee weiterentwickelt. Der Investitionsbedarf für die Magazine zur Unterbringung der Volkskunde in Molfsee wird bereits beginnend ab 2016 umgesetzt. Eine neue Ausstellungshalle auf dem Gelände des Freilichtmuseums Molfsee ist zentraler Bestandteil der Zusammenlegung der Volkskundemuseen Molfsee und Hesterberg (Schleswig). Dort soll insbesondere die schleswig-holsteinische Zeitgeschichte gezeigt werden. Die Erweiterung der Museumsinfrastruktur in Molfsee mit einem neuen Ausstellungs- und Eingangsgebäude ist ein wichtiger Schritt, Molfsee zu einem ganzjährig nutzbaren Museumskomplex zu entwickeln.
Darüber hinaus ist vorgesehen, den Zuschuss zum laufenden Betrieb der Stiftung Schleswig-Holsteinischen Landesmuseen Schloss Gottorf schrittweise zu erhöhen. Mehrkosten sind hier insbesondere durch die Integration des Freilichtmuseums Molfsee, Personalkostensteigerungen und höhere Kosten bei der allgemeinen Unterhaltung der Liegenschaften entstanden. Zusätzlich wird es auch möglich sein, dass das Marketing intensiviert und auch Sonderausstellungen angeboten werden können. Hierdurch wird die Attraktivität des Angebots der Landesmuseen verbessert.
7. Stärkung des Bibliothekswesens
Dritte Säule der kulturellen und minderheitenpolitischen Zielsetzungen ist die Stärkung des Bibliothekswesens in Schleswig-Holstein. Grundlage hierfür ist die Schaffung eines Bibliothekengesetzes. Ein besonderer Fokus wird auf die möglichst vollständige Archivierung aller digitalen Veröffentlichungen unseres Landes als Zeugnis kulturellen und wissenschaftlichen Schaffens, deren bibliografische Dokumentation und um die Zugänglichmachung dieser Veröffentlichungen für die Allgemeinheit.
Weiter wird auch die Dänische Zentralbibliothek mit dem deutschen Bibliothekswesen gleichgestellt werden. Die Aufgaben und deren Finanzierung werden in einer Ziel- und Leistungsvereinbarung mit der Dänischen Zentralbibliothek beschrieben. Neben der allgemeinen Bibliotheksarbeit sollen insbesondere das Archiv der Bibliothek (Den Slesvigske Samling) sowie dessen Digitalisierung abgesichert werden. Weiter sollen diese Einrichtungen nach dänischem Vorbild Anlaufstellen für Personen werden, die sich über Dänemark informieren oder sich dort ansiedeln wollen.
IV. Verbesserte Personalentwicklung in den Einstiegsämtern von Polizei, Justiz und Finanzverwaltung
Eine gezielte Personalentwicklung ist Teil der Nachwuchsförderung der Landesregierung. Dem lassen wir Taten folgen.
SPD, Bündnis 90/Die Grünen und SSW vereinbaren als nächste Schritte:
8. Anhebung der Einstiegsämter bei der Polizei
Gemeinsam haben wir im Landtag angekündigt, dass wir uns Verbesserungen im Einstiegsbereich der Polizei vorstellen könne. Deshalb erhöhen wir ab dem 1. Januar 2016 die Einstiegsbesoldung von A7 auf A8. Wir heben zum 1. Januar 2016 alle 381 A7-Stellen auf A8-Stellen. Dafür wird das Personalbudget im MIB (stufenweise) strukturell um 1 Mio. Euro erhöht.
9. Anhebung der Einstiegsämter in der Justiz und Finanzverwaltung
Äquivalent dazu wird das Einstiegsamt in der Justiz und Finanzverwaltung ab 1. Januar 2016 von A6 auf A7 erhöht.
Die Koalition wird die ggfs. notwendigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen schaffen. Angesichts einer anderen Tarifstruktur bleiben die Angestellten von diesen Beschlüssen unberührt.
IV. Wir investieren in die Zukunft!
10. Infrastrukturprogramm IMPULS 2030
SPD, Bündnis 90/Die Grünen und SSW vereinbaren als nächste Schritte:
Mit dem neuen Infrastrukturprogramm IMPULS 2030 wollen wir den im Infra¬struktur-bericht festgestellten Sanierungsstau in den Jahren bis 2030 vollständig ab-bauen. Bereit zu stellen sind die Mittel, die noch nicht in der aktuellen Finanzplanung 2014 ff. berücksichtigt sind (2.125 Mrd. Euro). Das Programm wird in der Höhe von 115 Mio. um die Bereiche neue Investitionen, klimaneutrale Liegenschaften und Digitale Agenda ergänzt. Aus den Mitteln des Programms ist auch die Rückführung des „Darlehns“ für die Flüchtlingsunterkünfte an das Sondervermögen Hochschulsanierung (35 Mio.) darzustellen. Das Programmvolumen beträgt insgesamt 2.275 Mrd. Euro.
V. Regierungserklärung von Ministerpräsident Torsten Albig
In einer Regierungserklärung während der 34. Tagung des Landtages wird unser Ministerpräsident Torsten Albig unsere Ziele und Perspektiven für die Zeit bis zur Landtagswahl 2017 und darüber hinaus darstellen.
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