Speech · 11.06.1998 Ecstasy-Bericht der Landesregierung
Klar ist: Ecstasy ist eine Droge, die das Potential zu schweren körperlichen Schädigungen hat. Deshalb ist sie auch in Zukunft im Betäubungsmittelgesetz am besten aufgehoben. Allerdings ist es auch sonnenklar, daß für über eine halbe Million Menschen in Deutschland die Strafandrohung der Entscheidung zum Konsum nicht maßgeblich im Wege stand. Gerade weil das Verbot den Ecstasy-Konsum nicht verhindert, können vorbeugende Maßnahmen ihren Ausgangspunkt nicht in strafrechtlichen Bestimmungen nehmen, und das Verbot darf schadensreduzierenden Ansätzen der Sekundärprävention nicht im Wege stehen.
Natürlich wird man weiterhin Primärprävention machen müssen. Bisher nicht Konsumierende müssen in ihrer Haltung bestärkt werden. Solche Botschaften werden am ehesten durch allgemeine, stoff-unspezifische Präventionsarbeit transportiert, wie sie zum Beispiel in Schulen betrieben wird. Ansätze hierfür sind vorhanden. Ihre Anwendung und Weiterentwicklung sind nicht zuletzt eine finanzpolitische Frage. Aber auch die Risiken des Konsums können beträchtlich reduziert werden. Es grenzt an unterlassene Hilfeleistung, diese Informationen jenen vorzuenthalten, die aus verschiedenen Gründen Drogen nehmen.
Gerade beim Massenphänomen Ecstasy ist es notwendig, jene, die sich vom Gebrauch nicht abhalten lassen, über die Gefahren der "Entactogene", über riskante Konsumformen und die fatale und unkontrollierbare Wirkung von Mischkonsum mit anderen Drogen aufzuklären. Es scheint unter Ecstasy-Konsumenten ein Informationsbedürfnis und die Offenheit für Information zu bestehen. Das muß bedient werden.
Dabei wird man nicht umhinkommen, sehr differenziert Sekundärprävention zu betreiben, denn Ecstasy ist in ganz verschiedenen Milieus verbreitet. Diese Milieus erreicht man nur, wenn man sich ihnen entsprechend ihren Prämissen nähert. Meiner Ansicht nach wählt die Landesregierung daher den richtigen Weg, wenn sie hier Prävention im Dialog mit Konsumentinnen und Konsumenten entwickeln will. Wir haben Vertrauen, daß die Sozialministerin und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die notwendige Gratwanderung meistern, die jede Form der akzeptierenden Drogenarbeit zwangsläufig darstellt.
In bezug auf das Stoff-checking sind wir trotz aller gebotenen Vorsicht nicht ganz so pessimistisch und skeptisch wie die Landesregierung. Im letzten Herbst hat man in Holland beim Stoff-checking in Ecstasy-Tabletten Atropin gefunden, ein Gift, das Otto Normalverbraucher aus Tollkirsche und Stechapfel bekannt ist. Dieser und andere Vorfälle machen deutlich, daß ein substanzbezogenes Monitoring des Marktes unbedingt erforderlich und notwendig ist. Wenn man die Tabletten des Konsumenten nicht testen kann und will, dann sollte man zumindest eine Stelle finden, die die Schwarzmarktdrogen regelmäßig untersuchen kann und die Ergebnisse so veröffentlicht, daß sie in den entsprechenden Szenen bekannt werden.
Es ist schon fast eine drogenpolitische Binsenweisheit, daß, um bestehenden Konsum zu beenden und den Umstieg von weicheren auf harte Drogen zu vermeiden, am besten eine Aufklärung geeignet ist, die nüchtern über mögliche Ursachen des Konsums aufklärt und rationalsachlich die Risiken des Konsums behandelt, auch wenn sich die Einsicht noch nicht allerorts durchgesetzt hat.
Daher kommen wir im Zusammenhang mit Drogenprävention nicht darum herum, daß die Reform des Betäubungsmittelgesetzes mit einer Einstufung der Drogen dem Gefahrenpotential entsprechend nottut, besonders mit einer Neubewertung von Cannabis. Stoffspezifische Aufklärung und Politik müssen korrekt und logisch sein. Gerade bei der Verbreitung, die Ecstasy unter Jugendlichen hat, macht sich die gesamte Drogenprävention sonst unglaubwürdig.