Speech · 22.02.2017 Es ist weiterhin Aufgabe des Landes, sein Vermögen zu schützen
Lars Harms zu TOP 8 - Gesetz zum Staatsvertrag zu „hsh portfolienmanagement AöR“
Der vorliegende Staatsvertrag ist ein weiterer Baustein im Verkaufsverfahren der HSH Nordbank. Es war ein weiter Weg bis hierher und es werden noch viele weitere Schritte zu gehen sein. Ich möchte nochmals betonen, welche Bedeutung dieser Verkaufsbeschluss für unser Land, für Hamburg, die Sparkassen und die anderen Miteigentümer hat. Es ist mit Sicherheit eine der wichtigsten landespolitischen Herausforderungen der letzten zehn Jahre. Es geht darum einen Schlussstrich zu ziehen. Es ist nicht Aufgabe des Landes sich am internationalen Bankenwesen zu beteiligen. Vielmehr ist es Aufgabe des Landes, sein Vermögen zu schützen und es für die Belange der Bürger in Schleswig-Holstein einzusetzen.
Die Verkaufsanzeige wurde vor einigen Wochen veröffentlicht und die entsprechenden Interessenten können nun auch ganz offiziell bis zum 27. Februar ihr Interesse anmelden. Bis zum 28. März kann ein entsprechendes Angebot dann auch eingereicht werden. Auf Basis dieser Angebote erhalten mögliche Käufer weitere Einsichten in die Bank, die auf einer vertraglich abgeschlossenen Vertrauensabsicherung beruhen. Im Anschluss können dann abschließend verbindliche Angebote abgegeben werden und der Verkaufsprozess kann weiter voranschreiten. Der weitere Weg ist wie bereits gesagt, zeitlich und inhaltlich von unterschiedlichen Ebenen ganz genau vorgegeben und dies wird jetzt ganz in Ruhe abgearbeitet.
Das bedeutet natürlich auch, dass Abwicklungspläne entwickelt und dargestellt werden müssen. Das ist nichts außergewöhnliches, sondern dies gehört zu einer jeden Wirtschaftsplanung dazu. Ein Plan A funktioniert deutlich besser, wenn es auch einen Plan B gibt. Und dabei sollte doch der Grundsatz gelten, dass dieser Plan B lieber aus dem eigenen Haus definiert wird, als wenn dies andere für uns tun werden. Darüber können wir uns, glaube ich, hier alle im Haus einig werden. Und auch die Europäische Kommission hat ein großes Interesse daran, dass das Verfahren geordnet und wettbewerbsstabil abläuft. Schließlich ist es die Kommission, die den Verkauf am Ende des Tages auch genehmigen muss.
Die verschiedenen Szenarien sind analysiert und kommuniziert, auch hier im Parlament. In den Medien und in der öffentlichen Debatte wird gerne immer wieder über den Worst-Case spekuliert. Eine Abwicklung bedeutet die volle Ausschöpfung der Garantie, die Abwicklung des Portfolios und eine Gewährträgerhaftung die bedient werden muss. Das Land würde in diesem Fall weiterhin in der Verantwortung einer Eigentümerschaft stehen und hier über einen längeren Zeitraum abwickeln müssen. Und auch das kann man geordnet tun. Das sind die Fakten, alles Weitere ist Stimmungsmache.
Dabei sollte es doch darum gehen, im Interesse unseres Landes, an einem Strang zu ziehen. Es geht dabei nicht nur um die kommenden Generationen, sondern auch um eine gemeinsam getragene Verantwortung. Liebe Kolleginnen und Kollegen: Tragen Sie gerne etwas dazu bei, das laufende Verfahren zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen. Die Betrachter von morgen, werden uns an unserem Verhalten, in dieser so entscheidenden Zeit, messen. Und dies ist ihr gutes Recht, schließlich geht es hier um das Landesvermögen dieses Bundeslandes. Auch, wenn in wenigen Monaten eine neue Wahlperiode beginnt, gilt es den angestrebten Verkauf weiterhin parlamentarisch zu begleiten. Die Ministerin, der Staatssekretär und ihr Team zeigen in diesem Zusammenhang vollen Einsatz und führen dabei einen zuverlässigen und umfassenden Informationsaustausch mit dem Parlament. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle noch einmal recht herzlich bedanken. Ein solches Team wäre auch dem Parlament der kommenden Wahlperiode zu wünschen.