Speech · 24.02.2017 Faire Vergütung, mehr entfristete Stellen und eine weiterhin qualifizierte Ausbildung
Rede zu Protokoll gegeben.Jette Waldinger-Thiering zu TOP 31 - Praxisintegrierte Ausbildung zur Erzieherin/ zum Erzieher auch in Schleswig-Holstein ermöglichen
Ich möchte vorrausschicken, dass ich den Antrag der CDU-Fraktion in dieser Sache nicht generell ablehne. Über eine Ergänzung des Systems lässt sich prinzipiell reden. Auch ich wünsche mir eine Erweiterung der Möglichkeiten und mehr Flexibilität in unserem Ausbildungssystem. Aber binden lassen, hier in dieser Sitzung, diesen Gefallen kann ich Ihnen natürlich nicht tun. Denn bei hastigen Zugeständnissen laufen wir Gefahr, dass unsere Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher über unser Bundesland hinaus nicht anerkannt wird. Und das wäre eine Katastrophe. Wir dürfen uns nicht isolieren!
Ein gemeinsames Ziel scheint zu sein, Ausbildungsplätze für Erzieherinnen und Erzieher zu schaffen und zusätzliche Zielgruppen für die Erzieherinnen- und Erzieherausbildung zu gewinnen. Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern sollen die Türen offen gehalten bleiben. Und hier haben wir bereits Gutes geleistet. Die Ausbildungskapazitäten wurden verdoppelt und wir haben vermehrt auch Männer für diese Ausbildung gewinnen können.
Unser Problem liegt nicht hier. Wir haben faktisch keinen Fachkräftemangel. Vielmehr müssen wir damit umgehen, dass unsere ausgebildeten Erzieherinnen und Erzieher in andere Berufe gehen.
Nun bereichert die CDU ja die Debatte mit einem konkreten Vorschlag. Vorbild solle die Praxisintegrierte Erzieherinnen- und Erzieherausbildung in Baden-Württemberg sein.
Mit Blick auf die Qualität müssen wir darauf achten, dass wir keine Erzieherinnen-Light-Ausbildung bekommen. Eine Aufweichung der Strukturen darf nicht zu einem Qualitätsverlust in der Befähigung der Erzieherinnen und Erzieher führen!
Im Baden-Württemberg’schen Modell ist beispielsweise im Vorfeld der Ausbildung ein einjähriges Praktikum abzuleisten, das bei entsprechender Vorbildung, wie einer pädagogischen Ausbildung aus dem Ausland auf bis zu drei Monate verkürzt werden kann. Diese Entscheidung obliegt dann der jeweiligen Trägerschaft.
Hier müssen wir klären, wie einer prekären Vergütung eines Pflichtpraktikums vorgebeugt werden kann.
Eine angemessene Ausbildungsvergütung im Betrieb erhöht natürlich die Attraktivität für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger, in den Beruf der Erzieherin und des Erziehers zu wechseln.
Nach unserer Fachschulverordnung wäre die von der CDU vorgeschlagene Ausbildungsform auch jetzt schon rechtlich zulässig, sie scheitert allerdings an der Finanzierung des praktischen Teils. Die Träger können schlichtweg nicht immer für die Finanzierung aufkommen und sehen sich nicht unbedingt in der Lage, die Personalplanung so weit vorauszusehen.
Bekanntlich haben Eltern seit dem 1. August 2013 bei uns einen Rechtsanspruch darauf, dass ihr Kind in einer Krippe oder in Tagespflege betreut wird, wenn es das erste Lebensjahr vollendet hat. Durch steigende Geburtenraten und Migration in unser Land wird der Bedarf weiterhin ansteigen. Wir müssen mehr gut ausgebildete Leute ins System kriegen und die Wertschätzung dieser Arbeit erhöhen. Wir müssen für eine faire Vergütung, mehr entfristete Stellen und eine weiterhin qualifizierte Ausbildung sorgen. Das Thema wird uns also ohnehin weiter beschäftigen.
Daher bleibe ich der Meinung, dass wir uns im Ausschuss ausführlich mit einem möglichen Vorgehen auseinandersetzen sollten.