Speech · 01.07.2011 Folgen der Stilllegung der AKW Brunsbüttel und Krümmel
Der Atomausstieg ist noch nicht einmal richtig beschlossen und schon liegt uns ein Antrag vor, der sich mit den Fragen des endgültigen Rückbaus der Atomanlagen beschäftigt. Normalerweise müsste man jetzt eigentlich sagen, dass bestimmt schon ein grüner Masterplan für den Rückbau der AKWs vorliegen müsste, weil ja Rot-Grün auf Bundesebene schon einmal den Ausstieg für 2021 beschlossen hatte und es immerhin einen grünen Bundesumweltminister gab. Gäbe es also auf alle Fragen, die uns der Kollege Matthiesen vorgelegt hat, eine endgültige und allgemein gültige Antwort, dann hätte er sie wohl selbst auch schon in Form eines Antrages vorgelegt. Ich sage dies deshalb, weil ich nicht erwartet habe, dass heute schon alle Fragen von der Landesregierung lückenlos beantwortet werden können – dafür ist das Thema zu komplex und die rechtlichen Grundlagen sind zu vielfältig.
Aber es ist natürlich klar, dass diese Fragen in naher Zukunft beantwortet werden müssen. Wenn eine kerntechnische Anlage stillgelegt und abgebaut werden soll, dann ist dies zu beantragen und dann muss ein genauer Plan vorgelegt werden, wie die Anlage abgebaut werden soll, welche möglichen Ausgleichsmaßnahmen notwendig werden und welcher Zustand nach Abschluss der Maßnahme hergestellt sein soll. Das bedeutet aber, dass jede Maßnahme – das heißt jeder Rückbau eines AKWs – als Einzelfall betrachtet werden muss. Es gibt somit kein Schema F, das man immer und überall anwenden kann. Sondern je nach Gegebenheiten, muss es passgenaue Einzelfalllösungen geben.
Daher lassen sich auch keine allgemeinen Aussagen treffen, welche Teile von AKWs wo gelagert werden müssen und wie ihre Sicherung bei Transporten vorgenommen werden soll. Auch diese Fragen können nur im Einzelfall gelöst werden. Ich sage dieses deshalb ausdrücklich, weil ich Wert darauf lege, dass man jetzt hier nicht schon am Anfang einer Debatte, mit irgendwelchen Diskussionen über angebliche Versäumnisse der Landesregierung beginnt. Vielmehr ist es doch wichtig, festzulegen, welche weiteren politischen Ziele es geben muss, damit der Atomausstieg schnellstmöglich gelingen kann.
Hierbei wäre es nach unserer Auffassung notwendig, schnell und unvoreingenommen nach Endlagermöglichkeiten zu suchen. Die bisherigen Vorfestlegungen – oder eher gesagt Standortausschlüsse im Süden der Republik – dürfen so nicht Bestand haben. Vielmehr muss es eine sachgerechte und endgültige Festlegung auf einen oder mehrere Standorte bis spätestens Mitte dieses Jahrzehnts geben. Für uns als SSW ist es entscheidend, dass sich die Bundesrepublik Deutschland ihrer Verantwortung bewusst ist und wir unseren Atommüll ausschließlich im eigenen Land entsorgen. Ein Verschicken des Atommülls ins Ausland darf es nicht geben.
In dem Moment, in dem die Endlagerfrage gelöst ist, wird man auch Möglichkeiten haben, den Atommüll, der derzeit noch direkt bei den AKWs gelagert ist, einzulagern. Schon alleine die Tatsache, dass da Castoren so einfach bei den AKWs abgelagert sind, bringt hoffentlich genügend Zeitdruck in die Debatte, um das Problem zu lösen. Ohne eine Lösung bei der Endlagerung des Atommülls kann es keinen Atomausstieg geben. Wer den Atomausstieg will, der darf die Notwendigkeit der Endlagerung nicht ausblenden. Hier sind schon wir heute die Leidtragenden von Fehlentscheidungen, die die Politik in den 60er und 70er Jahren auf Kosten unserer und vieler folgender Generationen getroffen hat.
Eine wichtige Frage ist auch die nach der Finanzierung des Atomausstiegs und seiner Folgekosten. Diese Lasten können nicht vordringlich den Bürgerinnen und Bürgern angelastet werden. Die Energieunternehmen haben Rückstellungen gebildet, die vollständig offen gelegt werden müssen und die für die Kosten des Ausstiegs verwendet werden müssen. Es ist zwar klar, dass der Staat für Planfeststellungen und ähnliche Verwaltungshandlungen aufkommen muss, aber die weiteren Kosten des Ausstiegs bis hin zu den Endlagerkosten sind nach unserer Auffassung vollständig von den Betreibern zu zahlen. Die Unternehmen haben in der Vergangenheit riesige Gewinne gemacht und der Staat hat in den vergangenen Jahrzehnten riesige Summen aufwenden müssen, um in die Atomwirtschaft einzusteigen. Der Ausstieg und der Rückbau der Anlagen sollte daher aber nun die Aufgabe und Verantwortung der Betreiber sein – jedoch unter staatlicher Kontrolle.
Für uns ist der Ausstieg aus der Atomkraft eine Herzenssache. Für uns bedeutet das aber auch, dass hier rechtstattliche Verfahren eingehalten werden müssen und dass im Einzelfall über die Art und Weise des Rückbaus entschieden werden muss. Um aber überhaupt aussteigen zu können, muss die Frage der Endlagerung zuallererst und mit allerhöchster Priorität gelöst werden.