Speech · 07.05.1999 Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (630 DM Jobs)
Der SSW spricht sich schon seit Jahren für eine Abschaffung der 630-DM-Beschäftigung" aus. Zum einen, weil klar erwiesen war, daß es einen erheblichen Mißbrauch gab, der sich besonders nachteilig auf die soziale Situation bestimmten Gruppen unserer Gesellschaft auswirkte - nicht zuletzt auf viele Frauen. Ein entscheidender Schwachpunkt waren beispielsweise die fehlenden Sozialversicherungsansprüche für die Beschäftigten, die nur geringfügige Beschäftigungsverhältnisse" hatten. Zum anderen, weil der SSW generell für ein steuerfinanziertes Sozialsystem eintritt. Hätten wir so ein System in Deutschland, würden wir uns mit diesem Problemen, die bei den 630DM-Jobs auftreten, gar nicht befassen müssen.
Um diesen Mißstand innerhalb der jetzigen Strukturen zu beseitigen, hatte die Bundesregierung nur die Möglichkeit, die geringfügigen Beschäftigten durch eine Neuregelung in die gesetzliche Sozialversicherungspflicht miteinzubeziehen. Ich muß aber auch offen und ehrlich sagen:
Der SSW sieht die bisherigen Auswirkungen des 630-DM-Mark-Gesetzes, das am 1. April 1999 in Kraft getreten ist, mit einiger Ernüchterung.
Das gilt auch für das Gesetz über die Scheinselbstständigkeit. Darüber werden wir uns beim nächsten Tagesordnungspunkt noch unterhalten.
Dadurch, daß der Gesetzgeber die Möglichkeit von sozialversicherungsfreien Beschäftigungen geschaffen hat, hat sich über Jahre in vielen Bereichen eine Struktur mit einer hohen Zahl von geringfügig Beschäftigten aufgebaut. Ganze Branchen sowohl im privaten wie auch im gemeinnützigen Bereich haben einen großen Anteil solcher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in ihren Reihen. Millionen von Menschen haben einen 630DM-Job, ob als Haupt- oder Nebenerwerb. Alle sind sie jetzt - so oder so - von der Gesetzesänderung betroffen.
Dabei kann uns als Politikerinnen und Politiker nicht einfach egal sein, wenn angesehene gemeinnützige Organisationen - wie die Volkshochschulen, wie die freien Wohlfahrtsverbände, wie der Landesjugendring, wie auch viele Sportvereine oder auch viele Kulturvereine - uns sagen: So das Gesetz ausgestaltet ist, geht es einfach nicht. Uns brechen die ganzen Mitarbeiter- und Helferstäbe weg. Das muß man ernst nehmen.
Es kann nicht der Sinn dieser Gesetzesänderung gewesen sein, diese gemeinnützigen Vereine und Verbände, die wirklich hervorragende Arbeit leisten - auch in Schleswig-Holstein - jetzt mit ihren Problemen im Regen stehen zu lassen.
Das Wehklagen vieler Unternehmer zur Gesetzesänderung mag für einige Branchen berechtigt sein. Aber einige der öffentlichen Reaktionen, beispielsweise der Zeitungsverleger, sind in diesem Zusammenhang maßlos übertrieben. Wobei ich unterstreiche möchte, daß es skandalös ist, wenn führende Vertreter der Zeitungsverleger öffentlich dazu aufrufen, in dieser Frage Recht und Gesetz zu mißachten. Ein solches Verhalten können wir in unserer Demokratie nicht akzeptieren. Wo kämen wir hin, wenn jede Interessengruppe bei Gesetzesänderungen - die ihnen nicht passen - zum Boykot der geltender Gesetze aufruft.
Auch den Antrag der CDU kann ich unmittelbar nicht nachvollziehen. Sie hat doch sechzehn Jahre in Bonn die Regierungsmacht gehabt. Große Teile der CDU - besonders der Arbeitnehmerflügel mit der CDA an der Spitze - waren für eine Abschaffung oder zumindest für eine Neuregelung der 630-DM-Jobs. Warum ist dann in all den Jahren, wo die CDU die Verantwortung hatte, nichts in dieser Frage passiert?
Die Antwort wissen wir natürlich alle. Die F.D.P. - ihr Bonner Koalitionspartner - war immer gegen jede Änderung dieser Beschäftigungsverhältnisse. Das sehen wir auch an dem heutigen F.D.P. - Antrag. Der SSW bleibt dabei: Es gab Handlungsbedarf im Bereich der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse. Wir sagen aber auch, daß die gefundenen Lösungen teilweise zu bürokratisch sind und zu unbeabsichtigen Folgen bei einigen Betroffenen und Organisationen geführt haben. Der SSW fordert deshalb Nachbesserungen am beiden umstrittenen Gesetzen.
Da so viele Branchen und Organisationen von diesen Änderungen berührt werden, ist es sicherlich sinnvoll, noch mal detailliert die unerwünschten Auswirkungen - auch gemeinsam mit den Betroffenen - zu untersuchen und zu überprüfen. Der SSW unterstützt also den Antrag von SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN. Wir haben aber einen Änderungsantrag eingebracht. Ich bitte zu überlegen, ob diese Prüfungen und somit der Bericht nicht schon in der nächsten Landtagssitzung im Juni - also in der 34. Tagung - von der Landesregierung gegeben werden kann. Es müßte doch eigentlich auch in vier Wochen möglich sein, diese Prüfung abzuschließen.
Denn aus unserer Sicht erscheint es jetzt schon klar, daß es Nachbesserungen am Gesetz oder andere Abhilfemöglichkeiten geben muß. - Das gilt auch für das Gesetz über die Scheinselbständigkeit - Im Interesse der betroffenen ist der SSW der Meinung, daß wir hier schneller handeln sollten.
Wenn der Bericht schon im Juni vorliegt, könnte die Landesregierung noch vor der Sommerpause eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel von Nachbesserungen an diesen Gesetzen vornehmen. Dabei sollten schon im Bericht konkrete Lösungsmöglichkeiten für die verschiedenen Bereiche aufgezeigt werden.
Bekommen wir den Bericht erst im Juli - bei der 35. Tagung - dann geschieht erst etwas nach der Sommerpause. Das ist aber für die Betroffenen nur schwer nachvollziehbar. So haben beispielsweise die Volkshochschule schon jetzt Probleme bei der Planung für das Winter-Semester, die sie normalerweise jetzt schon vornehmen müssen. Diese Organisationen müssen schnellst möglich Planungssicherheit bekommen.
Lösungsmöglichkeiten und Nachbesserungswünsche der Organisationen liegen bereits vor. Das geht von dem Wunsch über Ausnahme- und Übergangsregelungen, über Anhebung der Übungsleiterpauschalen oder andere steuerliche Erleichterung bis hin zur Alternative der Aufstockung der Zuschüsse für betroffene Organisationen. Ich bin sicher, in diesem Spannungsfeld wird es zu Lösungsmöglichkeiten kommen. Es gibt ja bereits Signale sowohl von der Bundesregierung als auch von den verschiedenen Landesregierungen.