Speech · 21.02.2007 Gesetz zum Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Wenn mein Mann sich ein teures Werkzeug kauft und mich dann abends vor vollendete Tatsachen stellt, bin ich meistens nicht wegen der neuen Schleifmaschine oder des Akkuschraubers sauer, sondern darüber, dass wir nicht vorher über diese Anschaffung gesprochen haben.

Genauso fühle ich mich bei den Rundfunkstaatsverträgen: Ich habe keinerlei Einfluss auf dessen Ausgestaltung; die Vorabinformation des Landtages ersetzt keine inhaltliche Debatte. Der SSW hat bei allen vorangegangenen Debatten um Rundfunkänderungsstaatsverträge die fehlende Einbindung des Parlamentes kritisiert. Die Regierungschefs der Länder haben auch in diesem Fall bereits vor unserer Debatte den Vertrag unterzeichnet - in diesem Fall vor einem Vierteljahr. Der SSW fordert, dass in Zukunft die Parlamente vor der Unterzeichung inhaltlich eingebunden werden. Entweder man lebt den Föderalismus oder man lässt es sein.
Der zehnte Vertrag wird bereits verhandelt. Dabei geht es um die Umsetzung der Verabredung zwischen den Ländern und der EU-Kommission mit Blick auf das Beihilfeverfahren; es geht um die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Gebührenfestsetzungsfrage und nicht zuletzt um die Verabredung der Ministerpräsidenten, ein neues Gebührenmodell zu entwickeln.

Der vorliegende Vertrag ist trotz seines sperrigen Namens und des ärgerlichen Verfahrens ein wichtiger Baustein bei der Einbeziehung der neuen Medien. Der Vertrag versucht Schritt zu halten mit der Entwicklung der neuen Medien. Konsequenterweise wird der alte Mediendienste-Staatsvertrages abgelöst. Heutzutage kann man - dank guter Datenübertragungsraten und dem sich ständig verbilligendem Angebot - am Computer fernsehen oder Zeitung lesen. Der neuste Kinofilm kommt auf Abruf über Kabel, Satellit oder Telefonleitung auf den heimischen Bildschirm. Beim virtuellen Schaufensterbummel im Fernsehen oder Internet kauft man ein. Viele Nutzer merken gar nicht mehr, wie sie zwischen den Angeboten hin- und herzappen.

Die Gesetze hinkten dieser rasanten Entwicklung bislang hinterher. Die neuen Vorgaben über Inhalt, zu Werbung und dem Gegendarstellungsrecht bei den Onlineangeboten waren überfällig. Dennoch bleiben viele Regelungen in dem neuen Vertrag ungenannt, weil der Bund im Telemediengesetz wirtschaftsbezogene Regelungen für Telemedien wie das Herkunftslandsprinzip, die Zulassungsfreiheit, Pflichten und Datenschutzbestimmungen regeln wird. Ich hätte mir gewünscht, dass dieses Nebeneinander bei der Gelegenheit auch gleich entsorgt worden wäre.
Beim Thema Vereinheitlichung der Gebührenbefreiung bin ich nicht so optimistisch, wie es die dem Vertrag angefügte Begründung ist. Zwar finde ich es prinzipiell richtig, dass die Befreiung von den Rundfunkgebühren aus sozialen Gründen seit einiger Zeit auf eine einheitliche Grundlage gestellt wurde, doch ist das Verfahren, so wie es mir zu Ohren gekommen ist, wieder Sache der Länder.

Es geht wieder einmal um Hartz IV; deren Empfänger sind von der Gebühr befreien lassen können. Früher wurde ein kurzer Antrag beim Sozialamt ausgefüllt. Heutzutage erwartet die Gebühreneinzugszentrale eine beglaubigte Abschrift des Arbeitslosengeld II-Bescheides. Die zusätzlichen Kosten tragen die Hartz IV-Empfänger. Dieses Verfahren ist umständlich, teuer und letztlich nur der Zentralisierung geschuldet. Das muss geändert werden.

Ein anderer Punkt sind die so genannten Drittsenderechte, die gestärkt wurden. Das begrüßt der SSW ausdrücklich. Anlässlich des 75. Geburtstages von Alexander Kluge, der die privaten Sender mit seinen Angeboten bereichert, ist das wirklich der richtige Weg zur Sicherung der Meinungsvielfalt auch bei den privaten Fernsehsendern.

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