Speech · 28.01.2010 Gesetzlicher Vorrang für Erdkabel
Für Schleswig-Holstein ist der Ausbau der Stromnetze gerade im Bereich der Hochspannungsnetze von immenser Bedeutung. Die Potentiale durch das Repowering und die OffShore-Windkraft sind riesig. Damit die Potentiale voll ausgeschöpft werden können, muss der Strom aber auch eingespeist werden. Für den Ausbau der Windenergie und anderer dezentraler Erneuerbarer Energien ist die Hochspannungsebene wichtiger als die Höchstspannungsebene - rund 85 Prozent des Stroms aus Erneuerbaren Energien werden in diese Spannungsebene oder darunter eingespeist.
Immer wieder wird gerade von Seiten der Windmüller darauf hingewiesen, dass sie ihren Strom nicht einspeisen können, weil die Netze ausgelastet sind. Dies ist nicht nur eine unhaltbare Situation für die Windmüller sondern auch für die Kommunen – denn beiden gehen dadurch Einnahmen verloren. Die Verluste für Windmüller belaufen sich allein im Kreis Nordfriesland in 2008 auf rund 5 Mio. € Euro. Die akkumulierten Gesamtverluste in den beiden Kreisen belaufen sich bis Ende 2008 auf 17 Mio. Euro und den betroffenen Kommunen sind dadurch entsprechende Einnahmen verloren gegangen. Und dies sind nur die Verluste der Windmüller. Der Strom aus Biomasse oder Photovoltaik ist hierbei noch nicht mit eingerechnet. Hier hätte die Landesregierung schon längst gegensteuern müssen, statt tatenlos zuzusehen.
Der Landtag hat sich bereits in der vorherigen Wahlperiode mit der Problematik befasst und sich eindeutig für Erdkabel beim Stromnetzausbau ausgesprochen. Dies war seinerzeit das politische Signal aus Schleswig-Holstein im Zusammenhang mit der Debatte um das Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz. Dieses Gesetz hat in der Praxis aber nicht den gewünschten Erfolg erbracht.
Mit dem Energieleitungsausbaugesetz sind die Erwartungen hinsichtlich der notwendigen Beschleunigungswirkung bei den Windmüllern zwar etwas gestiegen, aber im Grunde sind auch hier die Regelungen immer noch zu restriktiv. Einen grundsätzlichen Vorrang von Erdkabeln gegenüber Freileitungen gibt es nicht. Hier hat der Gesetzgeber in Berlin wieder einmal versagt und ist vor den Energiekonzernen, die derzeit noch für den Ausbau der Netze zuständig sind, eingeknickt.
Als kleiner Erfolg ist zu werten, dass im Gesetz festgelegt ist, dass der Einsatz von Erdkabeln nun auch in der Hochspannungsebene ohne geografische Beschränkung auf einen Küstenstreifen möglich ist. Aber auch hier hat der Gesetzgeber einen Pferdefuss eingearbeitet, denn es gilt nicht, wenn bereits Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren eingeleitet sind. Von daher ist davon auszugehen, dass auch dieses Gesetz in der Praxis versagen wird.
Unterm Strich stellen wir fest, dass alle Bemühungen - sofern man von Bemühungen sprechen kann - die der Bundesgesetzgeber hinsichtlich einer Regelung für Erdkabel unternommen hat, nichts Konkretes gebracht haben. Damit wurde nicht im Geringsten auf den Bürgerwillen Rücksicht genommen. Überall – nicht nur in Schleswig-Holstein – wo Entscheidungen über den Ausbau von Stromleitungen anstehen, sprechen sich die Bürger dafür aus, die Kabel unter die Erde zu verlegen. Das interessiert den Gesetzgeber in Berlin in keinster Weise.
Das Ergebnis ist, überall wo solche Ausbaumaßnahmen zu Gunsten von Freilandleitungen stattfinden, wird es eine Flut von Einsprüchen und Einwendungen geben und das Projekt über Jahre hinaus verzögern. Die Erfahrungen auf der Ausbaustrecke Breklum-Flensburg unterstreichen dies. Der Bundesverband der Windenergie macht deutlich, dass eine Genehmigung für ein Erdkabel 1 bis 2 Jahre und für eine Freilandleitung 5 bis 8 Jahre dauert. Der Effekt ist, dass jahrelang in Spitzenzeiten der Windstrom nicht abgeleitet werden kann. Neben den ökonomischen Verlusten für die Betreiber von Windkraftanlagen und die Kommunen ist das eine klimapolitische Bankrotterklärung der Gesetzesmacher in Berlin. Das schädigt die regionale Wirtschaft nicht nur in Schleswig-Holstein – deshalb muss die Landesregierung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes handeln. Mit den jetzigen Regelungen ist keinem geholfen. Aus diesem Grund unterstützen wir den Antrag der SPD, der einen verpflichtenden Vorrang für Erdkabel fordert. Das entspricht nicht nur dem Bürgerwillen, sondern ist auch im Sinne der Windkraftbetreiber, der Investoren und der Kommunen. Und stützt unsere regionale wirtschaftliche Entwicklung.