Speech · 14.12.2012 Rederecht für Präsidenten des Landesrechnungshofes
Der Landesrechnungshof überwacht laut dem Landesrechnungsgesetz aus dem Jahr 1991 die Haushalt- und Wirtschaftsführung des Landes. Er, ich zitiere aus dem Gesetz, „untersucht hierbei die zweckmäßigste, wirtschaftlichste und einfachste Gestaltung der öffentlichen Verwaltung.“ (LRH-G § 1).
Das macht er ausgesprochen professionell und gewissenhaft. Der Landesrechnungshof hat mit seinen Berichten oftmals die Finger in eine Wunde gelegt. Das war nicht immer angenehm, aber in vielen Fällen sehr hilfreich.
Ich habe die Passage aus dem Gesetz zitiert, um noch einmal an den genauen Auftrag des Landesrechnungshofes zu erinnern. Er soll nämlich nicht die Zielsetzung von Gesetzen und Beschlüssen überprüfen. Die Formulierung politischer Ziele obliegt nämlich dem Landtag. Die gewählten Abgeordneten ringen um den richtigen Weg: öffentlich und transparent. Und, wenn ein Gesetz dann beschlossen ist oder ein Beschluss gefasst worden ist, dann ist eine Entscheidung über die politische Zielsetzung gefallen, deren Rechtmäßigkeit dann außer Frage steht.
Ob wir allerdings bei der Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen und in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns die richtigen und geeigneten Mittel wählen, genau das prüft der Landesrechnungshof. Die Ergebnisse seiner Prüfungen sind öffentlich zugänglich und werden in den Medien entsprechend gewürdigt.
Der Landesrechnungshof weiß sich Gehör zu verschaffen. Ich kann mich an Landtagssitzungen erinnern, in denen Stellungnahmen des Landesrechnungshofes sehr engagiert diskutiert wurden. Der Landtag bedient sich also bereits des Knowhows des Landesrechnungshofes; auch in der täglichen Arbeit sind die Wege kurz.
In der Begründung des Antrages weisen die Antragsteller dezidiert darauf hin, dass die Expertise des Landesrechnungshofes bereits ohne Rederecht des Präsidenten in Anspruch genommen wird. Ich möchte hinzufügen, dass die Prüfungsergebnisse auch ohne Rederecht bereits hinlänglich berücksichtigt werden. Es ist ja kein Geheimwissen, über das wir hier reden.
In der Begründung des Antrags offenbart sich allerdings auch das Problem des Ansinnens. Der Präsident oder die Präsidentin soll dazu beitragen, das Ziel der Reduzierung der Neuverschuldung und der Stabilisierung der finanziellen Lage zu erreichen. Damit gerät der Präsident des Landesrechnungshofes bzw. seine Präsidentin mitten hinein eine politische Debatte. Und da gehören er oder sie nicht hin.
Andere Bundesländer räumen dem Landesrechnungshofpräsidenten bereits ein Rederecht bei der Vorstellung seines Berichtes ein. Zuletzt hat der Landtag in Baden-Württemberg im Sommer diese Neuerung in seiner Geschäftsordnung verankert. Erfahrungen liegen noch nicht vor. Es wird sich noch zeigen, ob sich die Neuregelung bewährt. Und ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass der Landesrechnungshof in unseren Ausschüssen durchaus ein Rederecht hat und dieses auch nutzt.
Der Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalens hat sich in einer Stellungnahme ausdrücklich gegen ein Rederecht im Landtag ausgesprochen. „Eine Stärkung der Finanzkontrolle wäre von einem Rederecht der Präsidentin/des Präsidenten nicht zu erwarten“, heißt es dort. Die politische Neutralität des Rechnungshofes sei gefährdet, wenn Fragen an den Präsidenten gerichtet würden, die ausdrücklich eine politische Aussage einfordern. „Eine Teilnahme an politischen Erörterungen verträgt sich aber nicht mit den Aufgaben und der Stellung des Landesrechnungshofes als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle“, schreibt der Landesrechnungshof in seiner Stellungnahme.
Es muss dabei bleiben: Der Landtag entscheidet über die politischen Zielsetzungen. Diese Ziele können unterschiedlich von den politischen Parteien bewertet werden. Und jede Mehrheit in einem Parlament muss sich regelmäßig Wahlen stellen. Dieses demokratische Verfahren sollte nicht angetastet werden.
Wer den Landesrechnungshof zu einer politischen Instanz machen möchte, hebelt die Verantwortlichkeiten aus. Wir sollten uns nicht angewöhnen, uns hinter den Experten zu verschanzen. Deren Knowhow sollten wir in der Umsetzung der politischen Ziele nutzen, die Entscheidungen treffen allerdings wir – denn dafür sind wir alle vom Volk gewählt worden.