Speech · 24.09.2003 Veräußerung der LEG
Wenn wir uns heute mit dem Thema Veräußerung der LEG beschäftigen, ist es gut, noch einmal einen Rückblick auf die Entwicklung der LEG zu werfen. Denn der heute wahrscheinlich endgültig beschlossene Verkauf der LEG ist ja der Schlusspunkt einer Entwicklung, die schon vor Jahren eingesetzt hat.
Die Landesentwicklungsgesellschaft Schleswig-Holstein hat nämlich bereits von 1999 bis 2001 eine umfassende Umstrukturierung ihrer Organisation vorgenommen. Die LEG, die WOBAU und die Landgesellschaft wurden in den vergangenen Jahren zu einer Einheit in dem LEG Unternehmensverbund verschmolzen - nicht zuletzt um in diesem Bereich betriebswirtschaftliche Optimierungsmaßnahmen umzusetzen.
Ziel der Umstrukturierung war es, auch durch Teilprivatisierung der LEG eine wettbewerbsgerechte Unternehmensentwicklung zu bekommen. Zum Beispiel sollte den Gesellschaftern eine marktübliche Eigenkapitalverzinsung von 8% zugesichert werden und für die öffentlich-rechtlich geprägten Geschäftsfelder wollte man zumindest eine Kostendeckung erreichen. Das Land hat also bereits im Jahre 2001 38,5% sei-ner Anteile an Private verkauft und ist deshalb zur Zeit nur noch mit 50,07% an der LEG beteiligt.
Der Tätigkeitsbericht der LEG aus dem Frühjahr zeigte auf, dass der LEG Unternehmensverbund aus betriebswirtschaftlicher Sicht von 1999 bis 2001 negative und positive Ergebnisse aufzuweisen hat. Zum Beispiel ist die Liquiditätsentwicklung durch die Finanzierung der damaligen Sonderausschüttung der LEG für die damaligen Gesellschafter weiter angespannt.
Die damals zur Finanzierung der Sonderausschüttung aufgenommenen Kapitalmarktkredite werden erst Ende 2003 bzw. Ende 2008 getilgt werden. Dennoch ist die Ertragslage heute mit einem Überschuss von 8,9 Mio. Euro positiv und die Zukunftsaussichten der verschiedenen Geschäftsfelder der LEG sind durchaus vernünf-tig. Der LEG Unternehmensverbund ist mit einem Mietwohnungsbestand von 22.381 Wohnungen per 31. Dezember 2001 weiterhin der größte Anbieter in Schleswig-Holstein. Der Unternehmensverband betätigt sich als Bauträger von Eigentumswohnungen und Eigenheimen und er baut Mietwohnungen und soziale Infrastruktureinrichtungen, wie beispielsweise Kindertagesstätten und Schulen. In diesem Sinne kommt die LEG ihren Aufgaben nach §10, Absatz 2 des Landesplanungsgesetzes zum Beispiel zur Sicherung einer ausreichenden Wohnraumversorgung im Lande nach.
Auch wenn es in vielen kreisfreien Städten und im Hamburger Randgebiet immer noch eine gewisse Unterversorgung an bezahlbarem Wohnraum für viele Familien und sozial schwache Menschen gibt, hat sich die Lage auf dem Wohnungsmarkt in Schleswig-Holstein dennoch stabilisiert. Dazu hat auch die LEG beigetragen. Auch die Abteilung der LEG, die sich mit Regionalplanung beschäftigt und quasi als Re-gionalentwicklungsgesellschaft agiert, macht eine sehr gute Arbeit.
Die LEG ist also nicht nur ein gesundes Unternehmen, sondern trägt auch im großen Umfang dazu bei, politische Ziele des Landes zu verwirklichen. Diese Fakten machen überdeutlich, warum es sich die Mehrheit des Hauses wahrlich nicht leicht gemacht hat, den endgültigen Schritt zu machen und die vollständige Privatisierung der LEG zu verwirklichen. Der SSW macht jedenfalls keinen Hehl daraus: Wir stimmen der Veräußerung der LEG nur wegen der angespannten Haushaltslage zu.
Wäre die Haushaltssituation eine andere, gäbe es aus unserer Sicht keinen vernünftigen Grund die LEG jetzt zu verkaufen. Diese Feststellung gehört zu einer ehrlichen politischen Auseinandersetzung dazu. Denn natürlich wird sich der eine oder andere die Frage stellen, wieso beispielsweise der Verkauf des Wohnungsbestandes der WOBAU heute kein Problem ist, wenn doch SPD, Grüne und SSW noch vor Jahren vehement gegen einen entsprechenden CDU-Vorschlag gewettert haben.
Ich könnte es mit leicht machen und sagen, die Zeiten haben sich geändert, der Wohnungsmarkt ist heute entspannter was ja auch richtig ist. Aber ich will nicht verhehlen, dass uns gerade dieser Teil des Verkaufes doch einige Bauschschmerzen bereit hat. Also: Insgesamt stelle ich für den SSW fest, dass wir aus der Not heraus bereit sind, das Anliegen der Landesregierung zu unterstützen. Das Land braucht ein-fach das Geld.
Denn wenn wir schon in den sauren Apfel beißen müssen und die Anteile verkaufen, dann muss dieses zu vernünftigen Bedingungen geschehen. Dabei spielt der Kaufpreis für die LEG eine wichtige Rolle. Das heißt aber nicht, dass wir der Auffassung der CDU und FDP teilen, die LEG werde einfach verramscht.
Angesichts der aktuelle Marktlage und vor dem Hintergrund des erstellten Gutachten erscheint uns der Veräußerungspreis von 105 Mio. , den die HSH Nordbank AG zahlen soll, als angemessen. Natürlich ist es möglich, dass man vor einigen Jahre vielleicht einen höheren Preis hätte erzielen können, wenn man schon vor einigen Jahren ein gewisses Angebot angenommen hätte.
Aber es kann uns aus Landessicht nicht egal sein, wer die LEG kauft und weiterführt. Gerade angesichts der vielen landespolitischen Aufgaben der LEG, die ja zum großen Teil weitergeführt werden sollen, brauchen wir einen vertrauenswürdigen Käufer. Die HSH Nordbank ist eine sehr vertrauenswürdige Bank und findet daher unsere Zustimmung als Käufer.
Aus unserer Sicht ist es beim Verkauf entscheidend, dass die schon mehrfach angesprochenen landespolitischen Aufgaben und Zielsetzungen der LEG auch bei einer Privatisierung gesichert sind. Beim Wohnungsbestand wird dieses dadurch erreicht, dass die bestehende Mietpreisbindungen übernommen werden. Das heißt: es wird keine Verschlechterung für die Mieterinnen und Mieter geben.
Bei der Schleswig-Holsteinischen Landgesellschaft wird es bis 2008 einen Bestandschutz geben, und im Kaufvertrag verpflichtet sich das Land, alle Handlungen zu unterlassen, die die Gemeinnützigkeit der Landgesellschaft nach dem Reichssiedlungsgesetz (RSH) von 1919 gefährdet.
Zweifel gab es bis zuletzt bei der Regionalentwicklung. Hier war die Frage, ob das Land die Option wahrnehmen sollte und die Abteilung des LEG, die sich mit Regionalentwicklung beschäftigt, für rund gerechnet 13 Mio. zurückkaufen sollte. Ich glaube wir sind uns alle einig, dass es eine sinnvolle Entscheidung ist, diese Option nicht wahrzunehmen und mit einer vollständigen Privatisierung einen klaren Schnitt zu machen. Dazu muss das Landesplanungsgesetz so geändert werden, dass die Ziele und Aufgaben der Landesplanung auch durch die neue Konstellation erreicht werden. Daher werden wir auch dem Änderungsantrag von SPD und Grünen zustimmen.