Speech · 12.10.2016 Wir wollen eine auskömmliche und langfristig abgesicherte Förderung der freien Wohlfahrtspflege

Flemming Meyer zu TOP 3 - Gesetz zur freien Wohlfahrtspflege in Schleswig-Holstein

„Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht - wir wollen eine wirklich tragfähige Lösung.“

Schon in der ersten Debatte zum Thema Wohlfahrtsgesetz wurde deutlich, dass wir vom Grundsatz her gar nicht so weit auseinander liegen. Wir alle sehen und schätzen die Arbeit unserer Wohlfahrtsverbände. Alle haben Ihre große Anerkennung für diese wertvolle Arbeit betont. Und wir alle halten es für notwendig, diesen Einsatz für das Allgemeinwohl nicht nur zu unterstützen, sondern den Verbänden auch die nötige Planungssicherheit zu geben. Aus meiner Sicht sind wir das allein schon den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schuldig. Denn sie leisten täglich Großes für vergleichsweise kleines Geld. 

Egal ob private Anbieter oder Selbsthilfe, ob Paritätischer, AWO, Diakonie oder Deutsches Rotes Kreuz: Alle haben das Ziel, Menschen in Not mit ihren verschiedenen Angeboten zu helfen. Über 80.000 Haupt- und noch viel mehr Ehrenamtler machen mit ihrer Arbeit in der Pflege, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Migrationssozialberatung und in vielen anderen Bereichen das Leben der Betroffenen ein Stück weit lebenswerter. Wie wichtig dieser Einsatz auch für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft ist, kann man sich kaum vorstellen. Deshalb sage ich ganz klar: Ohne unsere Wohlfahrtsverbände und ohne das Engagement der Haupt- und Nebenamtler würden große Teile der Daseinsvorsorge einfach in sich zusammenbrechen. 

Gerade vor dem Hintergrund der laufenden Haushaltberatungen ist mir ein Hinweis sehr wichtig: Für meine Partei gilt die Wertschätzung für die Wohlfahrtsarbeit uneingeschränkt. Wir wollen diese Arbeit verlässlich und dauerhaft unterstützen. Und zwar unabhängig von politischen Mehrheiten oder Zwängen im Rahmen von Haushaltsaufstellungen. Ich betone unsere Haltung an diesem Punkt deshalb so deutlich, weil in Vergangenheit eben auch hier Einschnitte gemacht wurden. Für uns ist und bleibt aber klar: Unabhängig von der Frage, ob eine vertragliche oder gesetzliche Lösung die bessere ist, muss das Land diese Arbeit verlässlich unterstützen. Schon allein deshalb haben wir die Kürzungen unserer Vorgänger in diesem Bereich ausgeglichen. 

Gerade vor dem Hintergrund vergangener Kürzungen an den Sozialverträgen hat der Weg über eine gesetzliche Regelung seinen Reiz. Aus Sicht des SSW ist es absolut wünschenswert, die Finanzierung der Wohlfahrtsarbeit langfristig abzusichern. Denn ganz ohne Frage müssen die Verbände der freien Wohlfahrtspflege dauerhaft leistungsfähig bleiben. Wir halten die detaillierte Aufgabenbeschreibung und eine transparente und gebündelte Förderung für absolut sinnvoll. Nach meiner Einschätzung kann eine handwerklich saubere gesetzliche Regelung ohne Zweifel dabei helfen, Bürokratie zu sparen. Und sie kann eben auch die Transparenz erhöhen und damit zu noch mehr Rückhalt und Akzeptanz führen. 

Aber eine solche Umstellung der Förderung hat eben auch sehr weitreichende Konsequenzen und sollte daher gründlich durchdacht werden. Wir alle wissen, dass es seit 2014 ein sehr ähnliches Gesetz in Niedersachsen gibt. Und wir alle wissen auch, dass es von privaten Anbietern beklagt wird und dass es noch dazu beihilferechtliche Bedenken gibt. Ich will damit sagen: Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht. Im Extremfall können die Hilfen, die wir gesetzlich festschreiben wollen, sogar ganz auf Eis gelegt werden. Das kann für die Verbände dann sehr schwerwiegende Folgen haben. 

Wir müssen also aus verschiedenen Gründen sehr sorgfältig arbeiten. Und ich denke, so werden wir dann auch erreichen, was wir im Grunde alle wollen: Eine wirklich auskömmliche und langfristig abgesicherte Förderung der freien Wohlfahrtspflege. Und damit ein Wohlfahrtsgesetz, das nicht nur seinen Namen verdient, sondern auch unsere Wertschätzung für diese wichtige Arbeit zum Ausdruck bringt. 

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