Speech · 29.04.2002 Zweiter Parlamentarischer Untersuchungsausschuss

Das Bild das die Politik der deutschen Öffentlichkeit in den letzten Wochen und Monaten geboten hat, ist wahrlich nicht dazu angetan das Vertrauen in unsere Demokratie zu stärken. Da prozessiert ein Bundeskanzler wegen der Echtheit seiner schwarzen Haaren. Da wird über ein so wichtiges Thema wie das Zuwanderungsgesetz im ehrwürdigen Bundesrat ein Oscarreifer Eklat inszeniert mit schauspielerischen Höchstleistungen. Allein solche Fälle kann man den Bürgerinnen und Bürgern kaum noch vermitteln – auch wenn eine wichtige Bundestagswahl bevor steht.

Viel schlimmer für die Akzeptanz unserer Demokratie sind allerdings der Spendenskandal der Kölner SPD und die damit vermeintlich verbundenen Korruption in vielen nordrhein-westfälischen Rathäusern – übrigens auch bei CDU-Politikerinnen und Politikern.

Nichts ist gefährlicher für eine funktionierende Demokratie als korrupte und bestechliche Politikerinnen und Politiker – auch wenn die schwarzen Schafe natürlich nur eine sehr geringer Anzahl sind. Aber noch schlimmer wäre es, wenn diese Fälle nicht aufgeklärt werden und eventuelle Schuldige nicht bestraft werden. Für das Rechtsempfinden unserer Bürgerinnen und Bürger müssen aus allen diesen Fällen sichtbare Konsequenzen gezogen werden.
Die Aufarbeitung des Spendenskandal der CDU hat viele Frustrationen hervorgerufen, weil die Verantwortlichen nach den damaligen Parteigesetz eigentlich nicht richtig zur Rechenschaft gezogen werden konnten. Gerade daher ist es ja auch so wichtig, dass das Parteiengesetz dahingehend geändert wurde, dass gesetzliche Zuwiderhandlungen in Zukunft mit Gefängnis bestrafft werden können. Man stelle sich nur vor wie der Fall des Altbundeskanzler Helmut Kohl unter den neuen gesetzlichen Bestimmungen gehandhabt wäre.

Leider haben wir auch bei den schleswig-holsteinischen Affären - mit denen wir uns heute beschäftigen - mit schwerwiegenden Korruptionsvorwürfen zu tun. Ob man nun gleich – wie es mein verehrter Kollege Wolfgang Kubicki getan hat – von Affärenland Schleswig-Holstein spre-chen kann, sei dahingestellt. Aber es ist schon mehr als ein dunkler Fleck in der Geschichte des Landes, dass nun nach der „Barschel-Affäre“ und der „Schubladen-Affäre“ sich schon zum dritten Mal in 15 Jahren ein Ministerpräsident/Ministerpräsidentin vor einen Untersuchungsausschuss verteidigen muss.

Wobei ich gleich unterstreichen möchte, dass jeder andere Vergleich mit den Geschehnissen von 1987/1988 und den späteren Folgen - einschließlich Björn Engholms Rücktritt - mit den heutigen Ereignissen überhaupt nicht zu vergleichen sind.

Was uns aber angesichts der Korruptionsvorwürfe an den EXPO-Beauftragten Pröhl und den ehemaligen Staatssekretär Lohmann - und der auf jeden Fall merkwürdigen Begleitumstände in der Staatskanzlei und dem Finanzministerium – auch beunruhigen sollte, ist die scheinbar zunehmende Verquickung zwischen Politik und Wirtschaft sowie die damit leider verbundene Profitorientierung einiger weniger.

Erst kürzlich hat der Generalsstaatsanwalt in seinem „Lagebericht Korruption 2001“ von einer Stabilisierung der Korruptionsverfahren in Schleswig-Holstein auf hohem Niveau gesprochen. Der ein-zige erfreuliche Aspekt des Lageberichtes war, dass die Straffolgungsbehörden seit der Einsetzung der besonderen Ermittlungsgruppe vor drei Jahren sehr erfolgreich gearbeitet haben und damit das große Dunkelfeld der Korruption erheblich aufgehellt haben.

Leider machen die aktuellen Korruptionsfälle in Köln, Kiel und anderswo deutlich, dass es seit Jahren ein gesellschaftliches Klima – eine Art Selbstbedienungsmentalität – gibt, in denen solche Auswüchse gut gedeihen können. Wenn selbst verantwortliche Politikerinnen und Politiker vieler-orts in solche Fälle verwickelt sind, darf man sich nicht wundern, wenn die Hemmschwelle von einigen Beschäftigten im öffentlichen Dienst auch gefallen ist. Wir müssen also beim Kopf anfangen: Die politischen Führungseliten des Landes müssen endlich bei der Korruptionsbekämpfung ihre Vorbildfunktion wahrnehmen.

Auch wenn es den Anschein hat, dass das gesellschaftliche Umfeld in denen wir heute Leben solche Fehlverhalten erleichtert oder geradezu ermuntert so dürfen wir dennoch nicht vergessen, dass das Thema Politik und Geld/Bestechlichkeit schon seit Jahrtausenden aktuell ist. Inspiriert von der Reise des Ältestenrates des Landtages nach China möchte ich auf den großen chinesische Gelehrten Konfuzius verweisen, der auch die Habsucht nicht leiden konnte:

„Nur der Geringe denkt an seinen eigenen Vorteil (Konfuzius)“

ist einer der vielen Weisheiten dieses weltweit bekannten chinesischen Denkers, der übrigens selber zum Staatsminister in der kaiserlichen Beamtenschaft aufstieg und sich dabei vehement gegen die sehr ausgebreitete Korruption in der kaiserlichen Verwaltung einsetzte.

Nur auf eine bessere Moral der Verantwortlichen oder effizientere Kontrolle sowie angemessener Bestrafung zur setzen, reicht aber auch nicht aus. Wir müssen dafür sorgen, dass die politischen Entscheidungsprozesse vom Bund bis zu den Kommunen noch transparenter und nachvollziehbarer für alle Bürgerinnen und Bürger werden.

Es ist ja kein Zufall, dass nach einer Studie die skandinavischen Länder die wenigsten Korruptionsfälle in Europa aufweisen. Das hängt auch damit zusammen, dass man beispielsweise in Schweden sehr weitgefasste Informationszugänge für die Bürgerinnen und Bürger bei den öffentlichen Behörden geschaffen hat.

Entscheidungen der öffentlichen Hand können so von jeden Einzelnen manchmal bis ins Detail nachvollzogen werden. Auf diese Weise verhindern man, dass wichtige kommunale Entscheidungen – beispielsweise für eine Müllverbrennungsanlage – von einigen wenigen Personen in dunklen Hinterzimmern getroffen werden können.

Ich möchte in diesen Zusammenhang auf das vom SSW eingebrachte Informationsfreiheitsgesetz für Schleswig-Holstein verweisen, dass bisher nicht auf so großes Wohlwollen bei der IHK oder den Kommunen gestoßen ist. Aber die präventive Wirkung dieses Gesetzes auf mögliche Korruption darf nicht unterschätzt werden. Auf bundesebene fehlt weiterhin eine solche Regelung.

Wenn es zu Fällen von Korruption auf höchster Ebene kommt dann wird man immer auch von politischen Verantwortlichkeiten, und die Folgen die sich daraus ergeben, sprechen müssen. Dabei ist in der parlamentarischen Demokratie der Untersuchungsausschuss eine Möglichkeit politische Verantwortlichkeiten zu platzieren. Sie wissen alle, dass der SSW kein großer Freund des Instrumentes Untersuchungsausschuss ist.

Wir sind der Auffassung, dass dieses Instrument viel zu oft zu parteipolitischen Zwecken missbraucht worden ist und auch heute noch missbraucht wird. Anstatt das schärfste Schwert der Demokratie zu sein, sind viele Untersuchungsausschusse zu öffentlichen Auseinandersetzungen zwischen Regierung und Opposition benutzt worden.

Sie mögen dazu sagen, dass dieses ja gerade der Sinn solcher Ausschüsse ist. Aber die Erfahrungen der vielen letzten Jahren belehren uns auf jeden Fall, dass die wirkliche Aufklärung von Sachverhalten am seltesten in der Ausschussarbeit geleistet wird. Mein Vorgänger Karl Otto Meyer kann als Mitglied sowohl des Barschel- als auch des Schubladen-Untersuchungsausschuss ein Lied davon singen.

Hinzu kommt, dass die Aufklärung von wirklichen Straftatbeständen ja nicht von Untersuchungsausschuss sondern von der Staatsanwalt schafft zu leisten ist. Das gilt natürlich auch für den heute zu beschließenden Ausschuss. Wenn man dazu beispielsweise bedenkt, wie der sogenannten Man-tik-Untersuchungsausschuss im letzten Jahr ohne irgendwelche vernünftigen Erkenntnisse so vor sich dahingedümpelt ist, muss man also bei der Einsetzung von neuen Untersuchungsausschuss Vorsicht walten lassen.

Das war auch noch am Anfang des Jahres unsere Auffassung als wir zum ersten Mal mit den Fakten bei der Vergabe eines Mittelbewirtschaftungs- und Kostenrechnungssystem im Finanzministerium konfrontiert wurden. Der SSW war lange der Auffassung, dass der Finanzausschuss oder die Haushaltsprüfgruppe mit Hilfe des Landesrechnungshofes alle Fehlverhaltungen und Fehler bei der Vergabe aufarbeiten kann. Auch der konkrete Verdacht der Bestechung von Staatssekretär Lohmann änderte erst einmal nichts an der Auffassung, weil das eine Sache der Staatsanwaltschaft war.

Erst durch den Fall des EXPO-Beauftragten Pröhl und seinen scheinbar unübersichtlich vielen Nebenaktivitäten änderte sich unsere Auffassung. Der schnelle Rücktritt des Leiter der Staatskanzler Klaus Gärtner konnte nicht verhindern, dass Ministerpräsidentin Heide Simonis Wochenlang schwerwiegenden Vorwürfen über ihr angebliches Mitwissen ausgesetzt war. Das Land Schleswig-Holstein kann nicht damit leben, dass die Ministerpräsidentin sich fast täglich immer absonderlichen Vorwürfen erwehren muss. Um es salopp zu sagen: “Der jetzige Zustand, wo jeden Tag eine neue Sau durchs Dorf getrieben wird, ist für Schleswig-Holstein unerträglich.“

Der SSW wird daher der Einsetzung des Untersuchungsausschusses vor allem deswegen zustimmen, weil wir die Hoffnung haben, dass der Untersuchungsausschuss so schnell wie möglich sich mit den aufgeworfenen Fragen eingehend beschäftigen und somit die Landesregierung entlasten kann.

Wir brauchen eine handlungsfähige Landesregierung die unbeschadend von üblen Vorwürfen zum Wohle unseres Landes regieren kann. Deshalb müssen alle Vorwürfe vollständig und umfassend aufgeklärt werden. Dass kann aus jetziger Sicht nur im Untersuchungsausschuss geschehen.

In diesen Zusammenhang möchte ich die CDU-Landtagsfraktion loben, dass sie nicht Hals über Kopf gleich zwei Untersuchungsausschüsse eingesetzt hat. Sondern, dass sie sich Zeit gelassen haben um in Ruhe den Vorschlag für einen Untersuchungsausschuss auszuarbeiten, der sich dann mit den beiden Teilaspekten Pröhl und Lohmann beschäftigen kann. Die jetzt gefundene Formulierung des Untersuchungsauftrages ist sehr vernünftig geworden und es war deshalb richtig, die Einsetzung des Ausschusses auf eine Sondersitzung zu verschieben.

Naturgemäß ist der Fall Pröhl im Mittelpunkt des Interesses gerückt, weil sich die Vorfälle in un-mittelbarer Nähe der Ministerpräsidentin und ihres Staatssekretärs Gärtner abgespielt haben. Aber wer jetzt neunmalklug und entrüstet sich über die fehlende Kontrolle der Arbeit von Herrn Pröhl äußert, darf nicht vergessen, dass es ja im Grunde die Aufgabe des EXPO-Beauftragten war sich um schleswig-holsteinischen Unternehmen und deren Geschäfte zu kümmern. Das heißt die vielfältigen geschäftlichen Aktivitäten des EXPO-Beauftragen an sich, waren sicherlich nicht unmittelbar verdächtig. Im Gegenteil das war geradezu seine Aufgabe.

Etwas anderes ist es, wenn man gleichzeitig mit seiner Arbeit als EXPO-Beauftragter anfängt für verschiedene Firmen tätig zu werden –wie es scheint sogar gegen Entgelt oder wenn man für Geschäfte, die man als Staatsdiener vermittelt selber Provision kassiert. Das geht natürlich nicht. Ob diese Vorwürfe zutreffend untersucht die Staatsanwaltschaft.

Aber eines ist klar: Für einen Beamten aus der Staatskanzlei sollte es selbstverständlich sein, dass er Nebentätigkeiten genau wie jeder andere normale Beamte zeitnah anzeigt und um Genehmigung seitens seiner Vorgesetzten bittet. Man muss davon ausgehen, dass Herr Pröhl diese beamtenrechtlichen Vorschriften genau kannte.

Wenn er also schon im Herbst 2000 oder Frühjahr 2001 als Vorstandsmitglied in der Firma von Herrn Brückner aufgenommen wurde, hätte er dieses zeitnah seinen Arbeitgeber melden müssen. Wie wir wissen ist dieses erst später geschehen. Ob die Staatskanzlei eine Mitschuld daran trägt, dass das Verfahren um die Beantragung der Nebentätigkeit von Herrn Pröhl als Vorstandsmitglied erst im Frühjahr 2002 negativ beschieden wurde, wird man im Untersuchungsausschuss klären müssen.

Genau wie die Vorwürfe von Herrn Pröhl und Herrn Brückner, dass Staatssekretär Gärtner und Ministerpräsidentin Heide Simonis schon im Frühjahr 2001 von der Vorstandtätigkeit bescheid gewusst haben. Wobei man hier auch genau unterscheiden muss, ob Herr Pröhl angedeutet hat, dass er sich vorstellen kann - evtl. nach dem Ausscheiden aus der Staatskanzlei – in den Vorstand von Herrn Brückners Firma zu wechseln oder ob er definitiv gesagt hat, dass er bereits im Vorstand ist.

Das Frau Simonis letzteres gewusst haben sollte, ist auf jeden Fall schwer zu glauben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Ministerpräsidentin nicht stutzig geworden wäre, wenn ihr ein zentraler Mitarbeiter ihr erzählt, er arbeite neben seiner Tätigkeit als EXPO-Beauftragter in einem Unternehmen im Vorstand.

Ob das für Staatssekretär Gärtner auch gilt, ist schwer zu beurteilen, da er ja bereits die politische Verantwortung dafür, dass er etwas übersehen hat, übernommen hat. Übrigens eine sehr ehrenwerte Haltung des Staatssekretärs, die in der Politik ja nicht immer so weit verbreitet ist.

Die übrigen in der Presse angesprochenen Aktivitäten von Herrn Pröhl sind sehr unübersichtlich und müssen im Ausschuss genau untersucht werden. Da macht es übrigens wenig Sinn, wenn FDP und CDU sich jetzt schon mit Kleinen Anfragen zu den vielen Reisen des EXPO-Beauftragten überbieten. Ich denke die selben Fragen hätten sie auch im Untersuchungsausschuss stellen können.

Ein weiterer wichtiger Aspekt in Zusammenhang mit den Fall Pröhl ist natürlich auch die noch nicht vorliegende Schlussabrechnung für die EXPO aus Schleswig-Holstein-Sicht und die berechtigte Frage, ob alle Aktivitäten wirklich sinnvoll für das Land waren. Der vom EXPO-Beauftragten noch vorgelegte Bericht gibt auf jeden Fall nicht einen näheren Aufschluss darüber. Zumal viele der Zahlen beispielsweise über die Anzahl der EXPO-Besucher in Schleswig-Holstein - in sich nicht stimmig sind.

Auch die Beschaffung des neuen Computer-Systems SAP/R3 für den Landesdienst wird den Untersuchungsausschuss eingehend beschäftigen müssen. Wobei es hier nicht nur um die Rolle von Staatssekretär Lohmann und einer ehemaligen Beschäftigten gehen wird, sondern auch darum, wieso ausgerechnet das Finanzministerium sich nicht an seine eigenen Vergaberichtlinien gehalten hat.

Denn in der Tat ist vieles an der Abwicklung der Beschaffung eines neuen Computer-Systems durch das Finanzministerium auszusetzen. Da ist von Schlampigkeit bei der Aktenführung bis zum Korruptionsverdacht bei der Vergabe des Computer-Auftrages eine ganze Palette von Vorwürfen in den öffentlichen Raum gestellt worden, die schon allein das Potential für einen richtigen Polit-Skandal haben.

Von Anfang an hat Finanzminister Möller als verantwortlicher Minister an klar gemacht, dass er die volle politische Verantwortung für die Vorfälle in seinem Hause übernimmt. Seit bekannt werden der Vorwürfe durch anonyme Hinweise auf einen äußerst kritischen Landesrechnungshofsbericht an den geschätzten Kollegen Kubicki und an fast die gesamte Landespresse, hatte sich der Finanzausschuss in drei langen und anstrengenden Sitzungen um die volle Aufklärung bemüht.

Dabei hat der Finanzausschuss sogar von den normalen Verfahren der Prüfung durch die Arbeitsgruppe „Haushaltsprüfung“ in nicht-öffentlicher Sitzung abgewichen um den berechtigten öffentlichen Bedürfnis nach Klarheit und Wahrheit in diesem Fall Rechnung zu tragen. Der Finanzminister und seine Mitarbeiter haben in diesen Sitzungen ausführlich den Ausschussmitgliedern Rede und Antwort gestanden. Man kann kritisieren, dass nicht von Anfang an alle Aspekte auf dem Tisch ge-legt oder vollständig untersucht worden sind. Das hätte den Verlauf erleichtert, aber es handelt sich eben doch um vielschichtige und komplexe Sachverhalte.

Die Diskussion um die Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung in der Landesverwaltung begann schon 1997 mit der Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes. Alle Parteien des Landtages waren sich damals – und sind sich sicherlich auch heute noch – einig darin, dass zur einer modernen und effizienten Verwaltung die Einführung von modernen Steuerungsinstrumente in den öffentlichen Haushalten gehört. Die Einführung von betriebswirtschaftlichen Steuerungsinstrumente wie Budgetierung oder einer Kosten- und Leistungsrechnung ist sozusagen ein Kernstück der notwendigen Verwaltungsmodernisierung.

Vor diesem Hintergrund und mit voller Rückendeckung des Landtages – und insbesondere des Finanzausschusses – hat die Landesregierung sich 1997/1998 darum bemüht ein Mittelbewirtschaftungs- und Kostenrechnungssystem anzuschaffen. In der damaligen Diskussion spielte es eine wich-tige Rolle, dass man bei der Anschaffung eines Computersystems keinen Sonderweg in Schleswig-Holstein gehen wollte. Schlechte Erfahrungen mit der Anschaffung anderer EDV-Lösungen, die nur für Schleswig-Holstein galten, gab es ja leider genug.

Deshalb sollte die gewählte Software sollte sozusagen kompatibel mit der Software von anderen Bundesländer sein. Wenn man heute sieht, dass 10 von 16 Bundesländer in der einen oder anderen Form auch die Software von SAP benutzen, kann die gewählte Lösung nicht ganz verkehrt gewesen sein. Bei allen Respekt vor den Problemen, die es immer bei der Einführung von neuen EDV-Systemen gibt, erscheint uns das gewählte System immer noch zukunftsweisend. Soweit so gut also von Hinten her betrachtet.

Der Landesrechnungshof kritisierte in seinem Bericht aber das Vergabeverfahren als fehler-haft und die gewählte Lösung als zu teuer für das Land. Sehr kritisch sah der Landesrechnungshof insbesondere, dass die Bietergemeinschaft SAP/Debis von einem externen Gutachter nur auf Platz 5 platziert wurde, weil das Angebot bis zu dreimal so teuer war wie die anderen Bieter. Den-noch bekamen sie am Ende den Zuschlag. Dazu wurde nicht ein Vergabevermerk, sondern nur eine Kabinettsvorlage erstellt.

Wenn man weiß, dass die Forderung nach einer gemeinsamen Lösung mit anderen Bundesländern am Ende einer der wichtigsten Prämissen für die Vergabe des Auftrages war, ist es natürlich rückblickend sehr verwunderlich, dass dieses Kriterium in der ersten Phase des Ausschreibungs-Verfahren keine Rolle spielte. Nur so kann man ja auch erklären, dass der externe Gutachter SAP/Debis nur auf Platz 5 sah. In dieser Phase ist also schon der entscheidende Fehler im Vergabe-verfahren gemacht worden.

Im Frühjahr 1998 wurde der Finanzausschuss ausführlich in mehreren Sitzungen über die Entscheidung des Finanzministeriums informiert. Natürlich haben sich die Finanzausschussmitglieder schon damals gewundert, dass ein Bieter der vom Gutachter nur auf Platz 5 gesetzt worden war, den Zuschlag für einen Vertrag in so einer Größenordnung erhielt. Der Landesrechnungshof hat damals schriftlich wie mündlich seine Kritik am Zuschlag für diesen Bieter geäußert.

Es sieht so aus, dass diese Kritik im Ausschuss nicht so stark vorgetragen wurde, dass wirkliche Zweifel an der Entscheidung aufkamen. Deshalb begrüßt der SSW den heute vorliegenden Änderungsantrag der SPD indem gefordert wird, dass auch untersucht werden soll, in welchem Umfang und in welcher Form der Rechnungshof an den Beratungen oder Entscheidungen übe die Ausschreibung oder Vergabe des Computer-Systems beteiligt war. Ich glaube alle Beteiligten sollten hier ein Interesse daran haben, dass auch in diesen Teilbereich Klarheit geschaffen wird.

Der Finanzausschuss hat dann letztendlich auch unter Bedingung einer sogenannten „Reißleine“ im endgültigen Vertrag mit SAP/Debis und der Vorlage einer Machbarkeitsstudie, die Mittel für die Einführung des EDV-Systems einstimmig freigeben. Beide Bedingungen sind nach unserer Meinung später nachweislich vom Finanzministerium eingehalten worden.

Sowohl im Finanzausschuss als auch in der endgültigen Kabinettsvorlage ist also auf den ersten Blick plausibel erklärt worden, warum SAP/Debis den Zuschlag bekam. Aus Sicht des SSW sieht es deshalb so aus, dass dem Land finanzieller Schaden durch die Entscheidung für diesen Bieter entstanden ist. Die anderen Anbieter waren zwar formal billiger, aber konnten nicht den gleichen Service und die gleichen Leistungen oder eben die nicht die Anforderung nach Kompatibilität erbringen. Dazu kommt, dass Staatssekretär Döring im Finanzausschuss überzeugend auf die neusten Erkenntnisse hinsichtlich des künftigen Personalbedarfs hingewiesen hat. Die Angaben über Gesamtkosten von über 800 Mio. DM lassen sich deshalb nicht mehr aufrechterhalten. Der Landesrechnungshof mag hier anderer Ansicht sein, aber vorläufig müssen wir von Richtigkeit der Zahlen des Finanzministeriums ausgehen.

Recht hat der Landesrechnungshof allerdings mit seiner Kritik an einem mangelhaften Vergabeverfahren und insbesondere mit seinen Hinweis, dass eine Kabinetts-Vorlage keinen vorgeschriebenen VergabeVermerk ersetzt. Das ist für ein Finanzministerium, das selber die Vergabe-Richtlinien für alle öffentlichen Behörden des Landes herausgibt äußerst peinlich. In diesem Fall ist ganz einfach schlampig gearbeitet worden. Und hierfür trägt der Minister formell die politische Verantwortung. Allerdings hat der Finanzminister schon Konsequenzen aus diesem mangelhaften Verfahren angekündigt. So soll beispielsweise die GMSH zukünftig verstärkt als Beratungsinstanz bei der Vergabe von großen Aufträgen genutzt werden. Für den SSW bleibt daher die entscheidende Frage, ob die anderen Bieter durch das nachweislich mangelhafte Vergabe-Verfahren Schadensersatz fordern können? Wenn dies der Fall wäre, würde das dem Land aller Wahrscheinlichkeit Millionen von Euro kosten.

Wir meinen auch, dass der Finanzminister durch das externe Gutachten nachvollziehbar dargelegt hat, dass sich aus dem fehlerhaften Vergabeverfahren nach den Regeln, die vor 1999 galten, keine Rechtsansprüche der anderen Bieter ableiten lässt und das dem Land somit keinen Schaden entstanden ist.

Natürlich muss man es als äußerst merkwürdig bezeichnen, dass sowohl der ehemalige Staatssekretär Lohmann als auch die zuständige Projektleiterin heute bei SAP in Brot und Arbeit stehen. Das an sich ist allerdings nicht strafbar. Dazu gilt auch hier bis zum Beweis des Gegenteils die Unschuldvermutung. Hier muss die Staatsanwaltschaft die wahren Zusammenhänge aufklären.

Dennoch wirft dieses unsensible Verhalten besonders auf den damaligen Amtsleiter des Finanzministerium, der ja im Grunde für die schlampige Aktenführung beim Vergabeverfahren die Verantwortung trägt, ein ganz schlechtes Licht. Zumal er ja auch diese Beraterverträge nicht beim seinem ehemaligen Dienstherren angezeigt hat. Aber hier hat das Finanzministerium mit seiner damaligen Anzeige bei der Staatsanwaltschaft und einem Dienstaufsichtsverfahren richtig gehandelt.

Zum Schluss möchte ich noch mal auf einige Punkte zurückkommen die dem SSW in Verbindung mit der Einsetzung des Untersuchungsausschusses sehr am Herzen liegen:
1. Auch wenn der Ausschuss zur Klärung von Rechtsverletzungen eingesetzt wird, so bleibt die Verantwortung für die Untersuchung der Korruptionsvorwürfe bei der Staatsanwaltschaft. Da kann und soll der Ausschuss sich nicht einmischen. Gleichzeitig wird dem Ausschuss aber wegen des Zeugenaussageverweigerungsrecht von den Angeklag-ten die Arbeit erschwert. Das ist aber bei Untersuchungsausschüssen normal.

2. Es ist klar, dass für jede Person bis zum Beweis des Gegenteils die Unschuldvermutung gilt. Wenn das aber für die Herren Pröhl und Lohmann in der Frage des Korruptionsverdachtes gilt, dann muss das erst recht für Ministerpräsidentin Simonis gelten in der Frage, was sie wann gewusst hat. Es schon verwunderlich mit welcher unkritischer Begeisterung sich mancher Journalist oder auch Oppositionspolitiker auf die verschiedenen Äußerung von Herrn Pröhl oder Herrn Brückner, die Frau Simonis belasten, gestürzt haben. Ist dann keiner auf die Idee gekommen, dass die beiden dadurch vielleicht von ihren eigenen Aktivitäten ablenken wollten. Ein bischen mehr kritische Nachfrage nach den Motiven hätte also so manchen gut zur Gesicht gestanden.
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3. Der Untersuchungsausschuss muss die politische Verantwortung für die Vorfälle platzieren. Aber auch die Folgen, die sich daraus für die Betroffenen ergeben, genau ab-wägen. Dieses sollte erst geschehen, wenn der Untersuchungsausschuss seine Arbeit vollständig beendet hat. Es darf keine Vorverurteilung betrieben werden – auch nicht wenn Bundestagswahlkampf ist. Mäßigung ist hier angebracht.
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4. Der Untersuchungsausschuss sollte sich vor allem auch mit der Frage beschäftigen, welche Kontrollmechanismen versagt haben und wie wir in Zukunft eine Wiederholung solcher Vorfälle verhindern können. Dieses konstruktive Element ist aus Sicht des SSW ein ganz entscheidender Punkt der Ausschussarbeit. Ansonsten kommen wir nicht wirklich weiter.

5. Man kann allen Beteiligten nur raten sofort alles auf den Tisch zu legen. Wenn die Wahrheit weiterhin scheibchenweise in die Öffentlichkeit gelingt, schadet das nur dem, der sie bisher verschwiegen hat
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6. Der Untersuchungsausschuss darf nicht zu einem permanenten Korruptionsausschuss verkommen, der jetzt bis zum Jahr 2005 alle angeblichen Verfehlungen der Landesregierung untersuchen soll. Alle müssen darauf achten, dass wir im angemessenen zeitlichen Rahmen die Aufklärung der wichtigsten Vorwürfen aufarbeiten können.


Summa Summarum: Der Untersuchungsausschuss hat viel Arbeit vor sich. Im Interesse der Bürge-rinnen und Bürger des Landes gilt es alle Vorwürfe vollständig und umfassend aufzuklären. Ich hoffe auf eine faire und anständig an der Arbeit des Untersuchungsausschusses. Eine offene Schlammschlacht nützt keinem und schadet der Demokratie.

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