Rede · 23.04.1997 Abfallwirtschaft in Schleswig-Holstein

Der vorliegende Bericht zum gegenwärtigen Stand und zur Weiterentwicklung der Abfallwirtschaft in Schleswig-Holstein zeigt noch einmal deutlich die Probleme auf, vor denen wir in der Abfallentsorgung stehen:

Die eigentlich erfreuliche Tatsache der fallenden Abfallmengen hat zu Überkapazitäten in der Abfallbeseitigung - besonders bei Verbrennungsanlagen und bei den Deponien - geführt. Die Folgen sind steigende Abfallgebühren für viele Bürgerinnen und Bürger und ein verstärkter Wettbewerb zwischen den Gebietskörperschaften um den vorhandenen Müll. Besonders die Städte und Kommunen, die in den letzten Jahren in technisch hochwertige Entsorgungsanlagen investiert haben, müssen hohe Gebühren erheben, weil sie die neuen Anlagen teilweise noch gar nicht abschreiben konnten.
Viele dieser Kommunen hätten diese Entwicklung kommen sehen können, und müssen sich vorhalten lassen, maßgeblich zu den Problemen beigetragen zu haben. Andere sind einfach von der Entwicklung überrollt worden, und wieder andere haben einfach dadurch Glück gehabt, daß sie keine neuen Verbrennungsanlagen oder Deponiekapazitäten schaffen mußten oder konnten.

Zusätzlich fällt durch das neue Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz der Gewerbemüll künftig weitgehend aus der kommunalen Verantwortung heraus. Wir müssen somit mit weiter steigenden Gebühren für den privaten Müll rechnen. Durch dieses Gesetz wird dem Mülltourismus zum Schaden unserer Umwelt Tür und Tor geöffnet.

Ich möchte nochmals betonen, daß die immer geringer werdenden Restmüllmengen keinesfalls als negativ zu betrachten sind. Für den SSW hat eine konsequente Förderung der Abfallvermeidung und die Wiederverwertung der Abfallstoffe weiter oberste Priorität in der Abfallpolitik. Es ist erfreulich, daß die Bevölkerung bisher dabei so gut mitgemacht hat. Es gibt noch weitere Müllvermeidungspotentiale, die konsequent ausgeschöpft werden müssen, wobei vor allem die Wirtschaft gefordert ist.

Außerdem muß ein zukünftiges Abfallvermeidungs- und Restabfallentsorgungkonzept auch zu einer Gebührenpolitik führen, die Müllvermeidung und Verwertung honoriert. Sonst werden die Bürgerinnnen und Bürger bei ihrem Bestreben, Abfall zu vermeiden, entmutigt. Aber die Regionen brauchen natürlich auch Entsorgungssicherheit und Planungssicherheit in ihrer zukünftigen Abfallpolitik. Diese Faktoren sind zur Zeit nicht gegeben.

Die Probleme zeigen uns, daß das Land handeln muß, um der bisherigen Entwicklung im Abfallbereich entgegenzutreten. Der SSW hat in der Vergangenheit mehrfach die Landesregierung aufgefordert, für Klarheit darüber zu sorgen, wie sie sich die künftige Zusammenarbeit in der Abfallpolitik zwischen den Gebietskörperschaften untereinander und mit der Landesregierung vorstellt. In den acht Jahren der SPD-Alleinregierung gab es immer wieder unterschiedliche Signale seitens der Landesregierung. Leider hat dieser Zickzack-Kurs zu einer unkoordinierten Abfallpolitik beigetragen. Dies sei unabhängig davon gesagt, daß die kommunalen Gebietskörperschaften letztendlich die Verantwortung für die Probleme tragen.

Der SSW begrüßt, daß der Umweltminister jetzt ein Konzept zur Neuordnung der Abfall-wirtschaft vorgestellt hat, und daß auch bald ein neuer Abfallwirtschaftsplan vorliegen wird. In ihrem Bericht geht die Landesregierung zum Teil auf einige Aspekte dieser Neuordnung ein und der Umweltminister hat in der Presse seine Vorstellungen dargestellt. Deshalb möchte ich heute einige Anmerkungen zu diesem Konzept machen, das noch in Arbeit ist und - so weit ich weiß - im September verabschiedet werden soll.

Für den SSW ist die kommunale Selbstbestimmung und die Eigenverantwortlichkeit der Gebietskörperschaften ein sehr hohes Gut. Die Abfallentsorgung fällt gesetzlich in die Verant-wortung der Kreise und kreisfreien Städten. Ein landesweites Abfallentsorgungskonzept - und somit eine Neuordnung der Abfallentsorgung - kann und muß also mit den kommunalen Gebietskörperschaften - nicht gegen sie - entwickelt werden.

Die bisherige Entwicklung hat aber gezeigt, daß die Kreise und kreisfreien Städte die Abfallproblematik allein nicht mehr in den Griff bekommen. Deshalb treten wir unbedingt für eine verstärkte kreisübergreifende Zusammenarbeit in der Abfallwirtschaft ein, und deshalb könnte eine landesweite Abfallentsorgungsgesellschaft - wie vorgeschlagen - entscheidend zur Lösung der Probleme beitragen.

Für uns ist es dabei wichtig, daß die Politik - vor allem die Kommunalpolitik - nicht die direkte Gestaltungsmöglichkeit in der Abfallpolitik verliert. Schlechte Erfahrungen gibt es in dieser Hinsicht leider viele. Ich erwähne hier nur beispielhaft den Kreis Schleswig-Flensburg und die Schleswag.

Die SSW-Kreistagsfraktion - der ich damals angehörte - war gegen die gewählte GmbH-Lösung, die der Schleswag mit einem Anteil von 49% einen viel zu großen Einfluß auf die Abfallpolitik des Kreises gab. Deshalb stimme ich auch mit der CDU-Mittelstands-vereinigung überein, die gefordert hat, daß die Schleswag keine entscheidende Rolle in einer zukünftigen Landesabfallgesellschaft spielen darf. Lieber sehen wir, daß regionale mittelständische Unternehmen ihre Fachkompetenz und Erfahrungen in eine solche Gesellschaft einbringen. Aber der überwiegende Entscheidungseinfluß - also bedeutend mehr als 51% - sollte bei den demokratisch gewählten Gremien bleiben.

Die Landesregierung geht in ihrem Bericht von einem Defizit an thermischen Restabfall-Behandlungskapazitäten im Jahr 2000 von zirka 200.000 Tonnen pro Jahr aus. Trotz der unsicheren Progenosen würde sich dieses Defizit wahrscheinlich noch vergrößern, wenn die Landesregierung nicht mit drei mechanisch-biologischen Abfallentsorgungsanlagen in ihrer Planung rechnen würde.

Der SSW sieht mit Skepsis, daß die Landesregierung durch Ausnahmegenehmigungen gleich drei mechanisch-biologische Abfallentsorgungsentlagen in den Abfallentsorgungsplan aufnehmen will, obwohl wir anerkennen, daß diese Anlagen zur Kostendämpfung im Gebührenbereich beitragen könnten und auch ökologisch sinnvoll sind. Uns erscheint eine solche Planung aber in Anbetracht der jetzigen Bestimmungen der Technischen Anleitung Siedlungsabfall (TASI) als unsicher. Angesichts der unklaren gesetzlichen Regelungen riskieren wir, daß diese Anlagen nach dem Jahre 2005 nicht mehr erlaubt sind. Solange keine Änderungen in der TASI vorgenommen worden sind, sollte die Landesregierung vorsichtiger verfahren.

Unter diesen Gesichtspunkten fordere ich nochmals die Landesregierung auf, die GARA in Flensburg in die zukünftige Abfallentsorgungsplanung miteinzubeziehen. Die zugegebenermaßen erheblichen Investitionskosten werden durch einen 30 Millionen DM-Zuschuß der EU stark reduziert, und aus ökologischer Sicht bietet diese Anlage durch gleichzeitige Energiegewinnung und verminderte Umweltbelastung ganz andere Perspektiven als herkömmliche Verbrennungsanlagen.

Es gibt also bei der Neuordnung der Abfallwirtschaft noch viele offene Fragen, und die verschiedenen kommunalen Gebietskörperschaften haben sicherlich alle ihre eigene Meinung dazu. Es ist positiv, daß die Landesregierung Bewegung in die Abfallpolitik des Landes gebracht hat. Wir hoffen, daß man zu einem für alle Seiten akzeptablen Ergebnis kommen wird.

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