Pressemitteilung · 01.10.2014 Abschiebehaft hat in einer modernen Flüchtlingspolitik nichts zu suchen
Zur vorläufigen Schließung der Abschiebehaftanstalt in Rendsburg erklärt der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms:
Abschiebehaft ist rechtlich keine Strafe, aber faktischer Freiheitsentzug und damit eine Vorverurteilung von Flüchtlingen in Not.
Ich begrüße ausdrücklich, dass die Abschiebehaftanstalt in Rendsburg vorläufig geschlossen wird. Dies kann jedoch nur ein erster, kleiner Schritt hin zu einer humaneren Flüchtlingspolitik sein.
Der Bund muss sich endlich den § 62 des Aufenthaltsgesetzes mit kritischen Augen vornehmen. Die Abschiebehaft ist ein bayrisches Relikt vergangener Zeiten und hat im modernen Ausländerrecht nichts zu suchen.