Rede · 24.02.2021 Haushalt 2021: Abschiebungshafteinrichtung in Glückstadt - nicht mit dem SSW
„Der SSW lehnt die Abschiebungshafteinrichtung in Glückstadt ab und beantragt daher im Einzelplan 12 die Streichung sämtlicher Haushaltsmittel, die mit dieser zu tun haben.“
Lars Harms zu TOP 2+4+23+47+48+49+52 - Haushaltsberatungen 2021 - Einzelplan 12 - (Drs. 19/2400; 19/2401; 19/2568; 19/2617; 19/2648; 19/2660; 19/2759; 19/2769; 19/2773; 19/2781)
Unsere Änderungsanträge zum Einzelplan 12 lassen sich recht prägnant zusammenfassen: Der SSW lehnt die Abschiebungshafteinrichtung in Glückstadt ab und beantragt daher die Streichung sämtlicher Haushaltsmittel, die mit dieser zu tun haben.
Unsere Haltung zu dieser Einrichtung war schon immer so und wird sich auch nicht ändern: Familien, Eltern mit ihren Kindern, Asylsuchende, deren Asylantrag lediglich abgelehnt wurde, die aber in keinster Weise kriminell geworden sind – solche Menschen gehören nicht in einen „Abschiebeknast“. Mit diesen Menschen muss einfach humaner umgegangen werden; das ist geltendes Recht und das gehört sich einfach so. Außerdem brauchen wir für die paar Plätze nun wirklich keine umfangreich betriebene Hafteinrichtung mit allem Drum und Dran.
Der SSW hat sich vor Baubeginn gegen die Einrichtung positioniert – und nun, da sie da ist, werden wir konsequenterweise nicht müde, deren Abschaffung zu fordern. Denn eine Abschaffung macht auch unabhängig von der politischen Haltung, die man dazu haben mag, Sinn: Auf einen Schlag könnte das Land auf diese Weise bummelig 17 Millionen Euro pro Jahr einsparen.
Alle wissen, dass es zu dieser Abschiebungshafteinrichtung innerhalb der Jamaika-Koalition große Differenzen gibt. Wir fordern die Landesregierung daher auf, sich einen Ruck zu geben und das unsägliche Kapitel dieser Hafteinrichtung zu beenden. Solange die Abschiebungshafteinrichtung Glückstadt in diesem Einzelplan 12 steht und Geld kostet, solange wird der SSW diesem Einzelplan nicht zustimmen.