Rede · 17.06.2004 Bleiberecht für Flüchtlinge mit langjähriger Duldung
Der SSW begrüßt den Antrag der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Er bedeutet einen Schritt in die richtige Richtung und ich hoffe sehr, dass der Vorschlag die Zustimmung des Plenums erhält.
Es besteht parteiübergreifend Einigkeit, dass die Praxis der so genannten Kettenduldungen abgeschafft werden muss. Es darf nicht mehr zukünftig so sein, dass langjährig geduldete Menschen ausländischer Herkunft über Jahre in einem rechtlosen und perspektivlosen Zustand hier bei uns leben müssen. Nach Schätzungen von Pro Asyl leben von ca. 230.000 Geduldeten ca. 150.000 bereits länger als sechs Jahre in Deutschland. Eine Duldung ist in sofern auch problematisch für langjährig hier lebende Ausländer, da es ihnen das Gefühl gibt, sie wären nicht wirklich angekommen in dem Land in dem sie sich aufhalten. Und obwohl sie zum Teil schon viele Jahre hier im Lande leben, ist immer noch nicht geklärt, ob sie den notwendigen regelmäßigen Zugang zu den Integrationsangeboten erhalten werden.
Darüber hinaus führt eine Kettenduldung auch dazu, dass die Behörden immer wieder mit den Menschen und ihrer Situation sich beschäftigen müssen und damit Verwaltungskraft gebunden wird. Aber auch das Problem für den Einzelnen, der seine Heimat hier gefunden hat und verwurzelt ist, führt dazu, dass nicht nur die Betroffenen selbst sondern auch deren Freunde, Mitschüler und Nachbarn ein Bleiberecht fordern. Hier muss beim Kompromiss zum Zuwanderungsgesetz eine Regelung getroffen werden, die dieser jahrelangen Qual ein Ende setzt, aber nicht mit Schrecken, sondern mit Perspektive für die betroffenen Menschen.
Schon in der letzten Landtagssitzung beschäftigten wir uns mit einem Teil der Flüchtlingsproblematik, der Härtefallkommission. Sie bietet einen Anlaufpunkt für verzweifelte Menschen, die einer Ausweisung entgegensehen. Der SSW hält auch weiterhin eine Härtefallregelung in dem neuen Zuwanderungsgesetz für unerlässlich.
In der letzten Sitzung des Landtages hatten wir uns bereits mit der Arbeit der Härtefallkommission beschäftigt. Die im Bericht für 2003 genannten Zahlen zeigen, dass im Berichtsjahr nicht mal ein Viertel der behandelten Fälle positiv oder eingeschränkt positiv entschieden werden konnten. Von den 16 eingeschränkt positiven Empfehlungen erhielten dann auch nur vier eine Aufenthaltsgenehmigung. Eine Härtefallklausel wird aber nicht die Probleme derjenigen lösen, die sich aufgrund jahrelanger Duldungen hier aufhalten. Hier wäre es wichtig heute beim Beschluss für ein Zuwanderungsgesetz eine einheitliche Lösung im Sinne der Betroffenen zu finden, so dass diese nicht alle paar Monate nach jahrelangem Aufenthalt ausgewiesen werden können.
Zu guter letzt möchte ich noch mal deutlich machen, dass in unseren Augen das Zuwanderungsgesetz immer mehr zu einem Zuwanderungsbegrenzungsgesetz mutiert. Dabei wird die Lage, der sich bereits im Land befindlichen Ausländer, verkannt. Der SSW hofft, dass die Bundesregierung sich dazu durchringen kann, durch den Vorschlag unserer Landesregierung auch den bereits hier lebenden Migrantinnen und Migranten eine bessere Chance für die Integration zu bieten. Herr Stoiber spricht von einem Gesetz zur Begrenzung und Steuerung der Zuwanderung, dies wollen wir nicht.