Rede · 16.11.2016 Das UKSH muss in öffentlicher Trägerschaft bleiben
Jette Waldinger-Thiering zu TOP 8 - Gesetz zur Neuordnung der Hochschulmedizin
Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) belegt mit seinen Standorten Lübeck und Kiel, sowie dem Zentrum für Integrative Psychiatrie (ZIP) in der aktuellen " FOCUS-Klinikliste der Top Krankenhäuser und Fachkliniken 2017" erneut den Spitzenplatz aller Kliniken im Norden.
Gleichzeitig aber hört man schlechte Nachrichten. Diese betreffen unterschiedliche Bereiche: Wartelisten für Patienten, Engpässe beim Personal sowie veraltete Bausubstanz. In den letzten Jahren sind bereits viele Probleme behoben oder verringert worden. Der Ehrgeiz der Küstenkoalition ist ungebrochen, den größten Arbeitgeber im Land Schleswig-Holstein zu unterstützen und dessen Strukturen weiter zu verbessern. Für uns steht fest: Das UKSH als einziger Träger der medizinischen Maximalversorgung muss in öffentlicher Trägerschaft bleiben. Der vorgelegte Entwurf ist ein weiterer Baustein in dieser Strategie, der die Selbständigkeit und Selbstverantwortung des UKSH stärkt, dabei die Steuerungsverantwortung klarer strukturiert sowie Forschung und Lehre stärkt.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden in den weiteren Beratungen auf Herz und Nieren überprüft werden. Ich bin allerdings zuversichtlich, dass dieser Entwurf absolut zukunftsfest ist. Er berücksichtigt die neuen Vorgaben aus Berlin genauso wie den medizinischen Fortschritt und die Interessen der beiden Standorte. Kiel und Lübeck werden als rechtlich unselbständige Anstalten in Zukunft flexibel reagieren können. Überflüssige Koordinierungsverfahren werden gestrichen. Der Wissenschaftsrat hatte den Medizin-Ausschuss als unzureichendes Steuerinstrument infrage gestellt. Darum wird er abgeschafft und durch eine Universitätsmedizinversammlung ersetzt. Der Vorstand wird durch zwei hauptamtliche Dekaninnen und Dekane verstärkt, um Forschung und Lehre an beiden Standorten besser zu vernetzen und zu positionieren. Damit nimmt auch die Transparenz insgesamt zu. Und das sind nur einige der geplanten Maßnahmen.
Ich möchte an dieser Stelle noch einen weiteren Punkt hervorheben: die Befristung der Chefarztverträge. Denn hiermit geht ja nicht zuletzt eine Neubewertung der Chefarztfunktion einher. Das ist eine lange geforderte Modernisierung dieser wichtigen Schaltstelle. Die Funktionsträgerinnen und Funktionsträger werden nun verpflichtet, sich betriebswirtschaftliche Kenntnisse anzueignen. Denn neben der rein wissenschaftlichen Tätigkeit in Forschung und Lehre gehören eben auch personal- und betriebswirtschaftliche Aufgaben zum Spektrum der Klinikleitung. Ich bin davon überzeugt, dass mit der Befristung die Bildung verkrusteter Strukturen verhindert wird und verstärkt jüngere Bewerberinnen - ich meine hier ausdrücklich Chefärztinnen - zur Bewerbung animiert werden.
Ein Punkt, der hier aus Sicht des SSW besonders wichtig ist, ist die Stärkung der Arbeitnehmerrechte. Wir begrüßen die Tatsache ausdrücklich, dass die Personalvertretungen nun wieder deutlich stärker in Änderungsprozesse involviert werden. Positiv sehen wir auch die Neuordnung um mögliche Defizite in der Rechtsmedizin. Diese entstehen bekanntlich auf Grundlage des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes. Weil diese Grundlage vor allem bei komplizierten und sehr aufwändigen Untersuchungen nicht immer kostendeckend war, findet in Zukunft ein Ausgleich aus Landesmitteln statt. Damit sind auch die rechtsmedizinischen Leistungen abgesichert und dieser Bereich ist für die Zukunft deutlich besser aufgestellt. Abschließend möchte ich noch kurz darauf hinweisen, dass das Direktionsrecht ausschließlich Unternehmer- und Arbeitgeberpflichten umfasst. Die durch die Berufsordnung garantierten Freiheiten der Ärztinnen und Ärzte werden hiervon keineswegs berührt.
Ich bin gespannt auf die weiteren Diskussionen und die Bewertungen von fachlicher Seite. Mein Dank geht an die Wissenschaftsministerin Alheit, die mit ihrem hervorragenden Gesetzentwurf die Grundlage für eine fundierte Diskussion gegeben hat.