Pressemitteilung · 30.11.2007 Die Informationsfreiheit funktioniert
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat gestern beschlossen, dass die Landesregierung die Auskunft über die Empfänger von EU-Agrar- und Fischereisubventionen in Schleswig-Holstein nicht ohne Begründung mit Verweis auf den Datenschutz verweigern darf. Hierzu erklärt die Vorsitzende des SSW im Landtag, Anke Spoorendonk:
"Es ist ein Fortschritt für die Transparenz, dass die Landesregierung nun nicht mehr automatisch geheim halten kann, welche Unternehmen in Schleswig-Holstein von den Brüsseler Subventionen profitieren.
Es ist vor allem aber auch ein weiterer Teilerfolg für die Informationsrechte der Menschen in Schleswig-Holstein. Das Umweltinformationsgesetz und das Informationsfreiheitsgesetz geben den Bürgerinnen und Bürgern des Landes das Recht, Daten aus Behörden abzufragen. Die Zeiten, in denen Beamte mauern und sich kategorisch gegen die Informationsinteressen der Bürger abschotten können sind vorbei. Dies ist gestern vom Oberverwaltungsgericht bestätigt worden."