Rede · 19.06.2003 Dringlichkeitsantrag zum Verkauf der LEG

Genau wie die Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe wirkt der endgültige Verkauf aller LEG-Anteile des Landes - und damit die Privatisierung von vielen Tausenden Wohnungen – wie eine Kehrtwende in der bisherigen Politik der Landesregierung. Denn es ist ja richtig, dass besonders mein geschätzter Kollege Thomas Stritzl in der Vergangenheit mehrfach in seiner damaligen Funktion als finanzpolitischer Sprecher der CDU genau diesen Verkauf der Wohnungen des Landes gefordert hat. Damals wurde diese Forderung empört abgelehnt, auch vom SSW.

In gewisser Weise kann man also schon behaupten, dass diese Forderung der CDU mit einiger Verzögerung jetzt erfüllt wird. Allerdings sind die Hintergründe der heute zu diskutierenden Transaktion dann doch etwas anders als damals.

Die Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) wurde 1996 gegründet, und im Landesplanungsgesetz wurde damals festgeschrieben, dass die LEG dazu beitragen soll, dass Grundsätze und Ziele der Landesentwicklung verwirklicht werden. Dabei sollte sie Konzepte und Projekte zur integrierten Regionalentwicklung im Lande vorschlagen, erarbeiten und durchführen.

Nach Angaben der Landesregierung verfügt das Land Schleswig-Holstein mit dieser Gesellschaft über ein Instrument, das sich bei der Lösung der vielfältigen Probleme der Regionalentwicklung bewährt hat. Der SSW sieht dies genauso.

Umso mehr kann es verwundert, dass die Landesregierung jetzt beabsichtigt, die noch vorhandenen Anteile - 50,07% - des Landes zu privatisieren. Bereits vor einigen Jahren hat man wegen der Haushaltsprobleme die ersten Landesanteile verkauft. Leider müssen wir heute erkennen, dass wir die Einnahmen aus dem Verkauf der LEG dringend zur Haushaltssanierung brauchen. Das ist aus Sicht des SSW die ehrliche und bittere Wahrheit über den geplanten Verkauf.

Denn die Landesregierung befindet sich natürlich bei der geplanten Privatisierung in einem schweren Dilemma. Offiziell hält man weiter daran fest, dass die LEG auch nach einem Verkauf der Anteile an HSH Nordbank AG und B&L Immobilien immer noch als effizientes Instrument der Landesentwicklung erhalten bleiben soll.

Deshalb hat man eine Zwischenlösung gewählt, wonach die neue Gesellschaft immer noch als gemeinnützig agieren soll, und es ist ein Bestandschutz bis 2008 vereinbart, der vorsieht, dass die „neue“ LEG die entsprechenden Aufgaben als Siedlungsunternehmen des Landes Schleswig-Holstein im Sinne des Reichssiedlungsgesetzes im bisherigen Umfang fortführt. Die Frage ist natürlich, ob private Eigner danach weiterhin daran interessiert sind, diese Landesplanungsziele für das Land zu erfüllen. Ich glaube hier sind berechtigte Zweifel angebracht.

Was den Wohnungsbestand angeht, argumentiert die Landesregierung damit, dass der Mieterschutz inzwischen stark verbessert und die Stellung der Mieterinnen und Mieter gegenüber den Vermietern deshalb bei einer Privatisierung viel stärker als noch vor einigen Jahren ist. Auch wenn dieses Argument nicht verkehrt ist, sollten wir doch ehrlich sagen: Ohne die schlechte Haushaltslage und die dringende Notwendigkeit, zusätzliche Einnahmen für das Land zu erhalten, hätten sich weder die Landesregierung noch die Mehrheit des Landtages für diesen Verkauf stark gemacht.

Ein entscheidender Punkt beim Verkauf bleibt natürlich der Wert der LEG-Anteile. Laut einer ersten Angabe des Gutachters liegt der objektive Unternehmenswert zwischen 100 Mio. € und 120 Mio. €. Wir haben in der Vergangenheit immer mal wieder Auseinandersetzungen über die Höhe des Verkaufspreises von landeseigenem Vermögen gehabt. Von daher begrüßt der SSW die heutige Diskussion, und wir finden es richtig, dass sich der Finanzausschuss noch mal intensiv mit dem vorliegenden Wertgutachten befasst, bevor der Landtag Ende August seine endgültige Entscheidung über den Verkauf trifft.

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